mündlicher Mietvertrag gültig?

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
mündlicher Mietvertrag gültig?

Hallole miteinander und einen schönen Sonntag,
trotzdem vielleicht zu folgendem Fall ein paar Meinungen.
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) hatten uns vor kurzem eine Wohnung angeschaut.
Im Haus waren 2 Wohnungen frei.
Da der VM wegziehen wollte, war sein Wunsch, beide Wohnungen an einen Mieter zu vermieten und dieser die "überzählige" Wohnung weitervermietet sollte.
Nach Feinverhandlungen sind wir uns dann auch mündlich einig geworden auf 01.05.2011, wenn auch unwesentliche Details wie exakter Gartenanteil noch veränderlich waren.
Zufälligerweise kam zu diesem Zeitpunkt in meiner Abteilung auch ein neuer Mitarbeiter, der passenderweise auch Interesse an der "überzähligen" Wohnung hatte.
Wir haben uns dann gemeinsam die Wohnungen angeschaut, wobei der VM ihm gegenüber auch erwähnte, daß ich beide Wohnungen schon gemietet hätte (auch wenn bis dato nur mündlich) und er mit mir dann den Mietvertrag machen müsste.
Deshalb war ich auch einige Tage später etwas erstaunt, als mein Kollege erwähnt, er solle doch wegen Mietvertrag zum VM kommen.
War mir zwar prinzipiell 2t-rangig, mir entging dann zwar der ca 20%-tige Risikozuschlag von der Miete, den ich zur Vergleichsmiete ausgehandelt hatte, aber natürlich auch das Mietrisiko der "überzähligen" Wohnung.
Denn mir ging es ja um die Hauptwohnung.
Ich ging also mit meinem Kollegen zu dessen Mietsvertragunterschrift mit, wo mich der VM aber auf später vertröstete.
Nun telefoniere ich schon 2 Wochen wegen des eigenen Mietvertragen dem VM hinterher, um nun endlich zu erfahren, daß er die Hauptwohnung nicht mehr vermieten will.
Ich bzw wir haben jetzt natürlich schon einige Vorbereitungen für den Einzug getroffen wie Hertransport diverser Dinge aus dem weitentfernten eigenen Mietshaus, in dem ich auch eine Wohnung selbst benutze usw.
Interessanter Fall, gelle;-)
Rein rechtlich finde ich es eigentlich klar:
ich habe beide Wohnungen mit Handschlag gemietet mit Zeugen Lebensgefährtin, meinem Arbeitskollegen und ev auch einem weiteren Mieter des Hauses.
Der VM hat die "überzählige" Wohnung jetzt eigentlich doppelt vermietet und hält sich auch nicht an den beweisbaren mündlichen Vertrag für die Hauptwohnung.
Und ich bzw wir dürfen uns jetzt wieder aufs neue auf die Suche nach einer adäquaten Wohnung mit Zeit- und Kostenaufwand machen;-(
So, jetzt bin auch auf Fragen, Meinungen und Vorschäge gespannt;-)
Gruß
Rossifumi

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-- Editiert am 20.03.2011 12:10

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
und er mit mir dann den Mietvertrag machen müsste.

quote:
..er solle doch wegen Mietvertrag zum VM kommen.

quote:
wo mich der VM aber auf später vertröstete.

quote:
um nun endlich zu erfahren, daß er die Hauptwohnung nicht mehr vermieten will.
So wie Du es hier bestätigst, hört sich das eher so an als wenn vorgesehen war dass ein Mietverhältnis grundsätzlich erst mit Anschluss eines schriftlichen MV zustande kommt und alles andere im Vorfeld maximal Absichtsäußerungen und Gestaltungsfragen sind, die aber eben noch kein Mietverhältnis begründen.
Für alles andere bist Du ggf beweispflichtig.
Wenn Du die Aussagen von der LG und dem Kollegen für ausreichend hältst, kanns DU es ja auf dem Klageweg versuchen.

Offensichtlich hat der VM es sich aber anders überlegt, womit wir bei oben erwähnten Fell wären.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
So wie Du es hier bestätigst, hört sich das eher so an als wenn vorgesehen war dass ein Mietverhältnis grundsätzlich erst mit Anschluss eines schriftlichen MV zustande kommt und alles andere im Vorfeld maximal Absichtsäußerungen und Gestaltungsfragen sind, die aber eben noch kein Mietverhältnis begründen.
Für alles andere bist Du ggf beweispflichtig.
Wenn Du die Aussagen von der LG und dem Kollegen für ausreichend hältst, kanns DU es ja auf dem Klageweg versuchen.
Offensichtlich hat der VM es sich aber anders überlegt, womit wir bei oben erwähnten Fell wären.


Im Gespräch mit dem VM hatten wir eigentlich explizit geklärt, daß zwar ein mündlicher Vertrag gültig wäre, für beide Seiten aber im Endeffekt ein schriftlicher besser wäre - dies aber ohne Zeugen.
quote:
Erklär das doch mal genauer.


Klar, daß ich das Vermietrisiko nur mit Abschlag auf Vergleichsmiete übernehme. Wir hatten uns auf ca 15-20% geeinigt.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Im Gespräch mit dem VM hatten wir eigentlich explizit geklärt, daß zwar ein mündlicher Vertrag gültig wäre, für beide Seiten aber im Endeffekt ein schriftlicher besser wäre - dies aber ohne Zeugen.

DAS ein mündlicher Vertrag gültig ist, hat schon der Gesetzgeber geklärt ...



quote:
ich habe beide Wohnungen mit Handschlag gemietet mit Zeugen Lebensgefährtin, meinem Arbeitskollegen und ev auch einem weiteren Mieter des Hauses.


Mal mit Zeugen, mal ohne Zeugen - du solltest dich mal für einen Version entscheiden.


Und noch ein Tipp aus der Realität:
Mieter sind grundsätzlich keine guten Zeugen wenn man gegen deren Vermieter vorgehen will. Die Hauptaussage wird meist lauten 'daran kann ich mich nicht mehr erinnern nach so langer Zeit' und 'diese Detail ist mir nicht bekannt gewesen'. Da sorgt schon des Vermieters Anwalt für sofern er nicht total unfähig ist ...
Bleibt also nur noch die Lebensgefährtin - die ja nun ebenfalls keine Wohnung hat und von ihrer positiven Zeugenaussage profitieren würde ...

Im Grunde genommen hast du eigentlich gar keine Zeugen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Mal mit Zeugen, mal ohne Zeugen - du solltest dich mal für einen Version entscheiden.

Wieso, ich war nicht einmal, sondern mehrfach dort.
Da soll es schon mal vorkommen, daß nicht immer die exakt gleichen Leute anwesend sind.
Stand aber schon oben so drin, lesen schadet nicht;-), überlesen kann vorkommen.
Ansonsten gebe ich dir zu guten Teilen recht mit deiner Einschätzung;-(

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

In welchem Bundesland spielt sich das ab ?

Ländliche Gegend/Stadt ?

Welche Begründung liefert der VM wegen der plötzlichen Nichtvermietung ? Will er evtl. mehr Geld?

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".....so is lebbe....."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

BW und sehr ländlich;-)
Begründung keine, Ausrede "zuwenig Erfahrung bei Gertenpflege" ist bei Beruf LG = Gärtnerin eher belustigend.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

sollte der Garten mitgemietet werden ?

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".....so is lebbe....."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
sollte der Garten mitgemietet werden ?

Eigentlich je nach Wunsch des VM, also eher ja.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

ich würd den VM direkt auf den mündlichen Mietvertrag ansprechen und ihm mitteilen dass es am 01.05. zum Einzug kommt

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".....so is lebbe....."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
ich würd den VM direkt auf den mündlichen Mietvertrag ansprechen und ihm mitteilen dass es am 01.05. zum Einzug kommt

Nette Idee mit kleinem Haken.
Ich komme ja nicht in die Wohnung.
Denn wenn ich schon die Schlüssel hätte, würde die Sache ganz anders aussehen.


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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

mal frech sein und den Schlüssel einfach anfordern ?

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".....so is lebbe....."

2x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

:-) gute Antwort...

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".....so is lebbe....."

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Evtl. möchte er auch noch einen VM-Zuschlag, wegen des Risikos.

Wie wäre es mit 100%?
Nämlich der Miete?

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

105% bieten...

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".....so is lebbe....."

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Rossifummi,

die von Dir geschilderten Tatsachen, Du selbst schreibst, dass noch ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen werden sollte, aber auch, dass sich der MV wenn, dann auf beide Wohnungen bezog, nicht nur auf eine, und dass man sich im Hinblick auf den Gartenanteil noch nicht einig gewesen sei, deuten doch mehr in die Richtung, dass eben noch kein Mietvertrag geschlossen wurde.

Aber selbst wenn, wäre dieser durch die Ankündigung des Vermieters aufgehoben, was dann aber wieder zu Schadenersatzansprüchen gegen ihn führen könnte.

Rein kommst Du in die Wohnung jedenfalls nicht, wenn ihr euch nicht noch einigt.

SG

Berry

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Sir Berry,
interessant dürfte noch sein, daß beide Zeugen bestätigen, daß der Vermieter in ihrem Beisein den bis dato mündlichen Mietvertrag bestätigte.
Wobei mir die 2te Wohnung, wie ja zu lesen war, nur auf Wunsch des VM "zugefallen" war.
Ob dann der Wunsch des VM, ein weiteres Gartenstück noch zu bekommen (wäre mir egal), den Vertrag negiert?
Aber stimmt schon, ohne erneute Kehrtwende komme ich wohl kaum rein.
Da ich ihn selbst mit 100 schriftlichen Vertrgen nicht zwingen kann, wären höchtens noch Schadenersatzansprüche offen.
Nur ob sich da der Aufwand lohnt?
Gruß
Rossi

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2x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
rossifumi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Zumindest hinsichtlich der Wohnung des Kollegen habt ihr euch dann ja einvernehmlich von den vorherigen mündlichen Absprachen verabschiedet.

Wenn mit einvernehmlich hier gemeint ist, daß ein Vertragspartner sich anders entscheidet und der andere nur zufällig davon erfährt: Ja
Aber nur dann;)

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