Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu einem Sachverhalt:
Ich ziehe gerade in eine neue Wohnung. Ich habe keine Küche. Der Vormieter hat dann einen Deal mit mir abgemacht (mit einer Arbeitskollegin und dem Vermieter als Zeugen, beide haben mir den Deal bestätigt und würden diesen auch so aussagen): Ich kann seine (wirklich) alte Küche für 100 Euro übernehmen (mehr ist die auch nicht wirklich wert)
Bis es zu der Abmachung kam hatte er gut Zeit zu überlegen (10 Tage).
Es wurde ausgemacht dass ich bis zum 15.02. das Geld zahle.
Jetzt hat er wohl mit seiner Oma geredet (auf einmal gehört die Küche ihm UND der Oma), die ist dagegen dass er sie verkauft und will das nicht. (zumal Enkelchen jetzt wohl doch in eine eigne Wohnung zieht anstatt zurück zu Mutti.... und ihm da siedendheiss einfällt dass er die küche haben will)
Jetzt will er die komplette Küche aus der Wohnung (in der ich inzwischen hausrecht habe) rausholen. Was für den frisch gestrichenen Raum und auch die uralt-möbel der supergau wäre.
Zu reden ist mit ihm nicht wirklich (habe nur die telefonnummer seiner Freundin) und da ja das Geld noch nicht bei ihm auf dem Konto ist denkt er dass re einfach reinspazieren kann und aus der frisch gestrichenen Bude ne Küche ausbauen. Die Nummer seiner Oma wollte er mir nicht geben und den Hinweis auf "mündlichen Vertrag" hat er mit "*******gal" abgetan.
Ich überweise wie geplant morgen das Geld. (am 11.02.)
Die Frage: gehört diese Küche dann auch wirklich mir und er kann mich mal? was wenn die auf dem Papier der Oma gehört? Was wenn zum Zeitpunkt von "ich will sie zurück" das Geld noch nicht bei ihm war?
Der Vermieter ist Zeuge und voll auf meiner Seite - ich war dummerweise kulant und hab dem Vormieter den Schlüssel noch gelassen weil die zum Räumungszeitpunkt noch Möbel drin hatten (die stehen da wohl immer noch) (genau wie sie sich an andre mündliche abmachungen nicht gehalten haben - zum beispiel die Bude streichen (ansonsten hätten sie die rauhfaser abmachen müssen) - angeblich war die farbe alle aber das war nach meiner rechnung dreist gelogen)
Im Keller
stehen auch noch Sachen von denen und auch da habe ich noch keine schlüssel.....
Der Vermieter ist heute abend hin und hat an der wohnungstüre ein neues schloss angebracht - da war der kumpel schon da um anzufangen abzubauen aber der durfte nicht rein.... Der Vermieter hat mir auch - obwohl der Mietvertrag erst ab dem 15. läuft, das haurecht eingeräumt (der Vormieter hat das Mietverhältnis zum 30.01. beendet, hat also keine Rechte mehr, dort hineinzugehen)
Also wie ist das generell: meine Küche, Recht auf meiner Seite (vor allem wenn das Geld überwiesen ist) (d.h. wenn ich nett bin könnte ich verhandeln) oder kann ich mich da ordentlich in die nesseln setzen? brauch ich nen Anwalt? Was ist zu tun?
Bin um jeden Rat dankbar: ich MUSS am 15. einziehen und stehe im Notfall ohne Küche da, weil ich durch den ganzen Mist nicht genug Zeit hatte mich vor dem Einzug um eine Küche zu kümmern... das ist die ganze crux....
Gruss
Lillie
mündlicher Vertrag Ablöse - Rücktritt Vormieter?
Guten Morgen,
so wie Du es schreibst habt Ihr einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, der auch gültig ist. Die Frage ist nur, wem die Küche wirklich gehört hat, dem Vormieter oder Oma. Wobei, wie Du richtig bemerkt hast, der Vormieter ja nichts mehr in der Wohnung verloren hat.
Gruß
Michael
Ich seh das so mündlicher Kaufvertrag ja, aber da noch nicht bezahlt wurde ist sie auch ihrer Pflicht nicht nachgekommen und das Eigentum ist noch nicht auf sie über gegangen. Desweiteren ficht er den KV wegen Irrtum an.
Bin mir aber nicht sicher
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--- editiert vom Admin
Der Kaufvertrag ist gültig und kann auch nachgewiesen werden. Ein Rücktritt von so einem Kaufvertrag ist nicht zulässig. Da ausgemacht wurde, dass die Zahlung erst zum 15.02. erfolgen muss, ist der neue Mieter auch noch nicht in Zahlungsverzug. Die bislang noch nicht erfolgte Zahlung ist also auch kein Rücktrittsgrund für den Vormieter.
Falls er dennoch die Küche ausbaut, muss er Schadenersatz leisten in der Form, dass er die Kosten für den Einbau einer gleichwertigen Küche übernehmen muss.
Wenn dem Vormieter die Küche gar nicht vollständig gehört hat, dann kann er den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllen und muss dann auch Schadenersatz zahlen. Eine Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 BGB
) kommt hier nicht in Betracht.
Vielen Dank :-)
Das Geld ist draussen, Türschloss ausgewechselt und gut is.
Jetzt muss ich nur noch einen termin machen an dem er seine couch und den restlichen kram holen kann (der steht da auch schon länger als vereinbart) - einen termin wo ich ein paar Freunde im haus haben werde....
Lillie
--- editiert vom Admin
Gute Idee Scalar aaaber....
theoretisch habe ich einen keller aber ratet mal wer da die schlüssel noch hat... ich komm da nichtmal rein.
Und es ist ein Umzug über 450 km - bei freunden lagern ist so schnell nicht....
trotzdem danke für den tipp ;-)
--- editiert vom Admin
darauf wirds wahrscheinlich hinauslaufen.... das wird aber viel schwerer, im gegensatz zur hautür ist das schloss da ZU (muss also aufgebrochen werden)....
Erst mal das Wochenende abwarten und einziehen, dann weitersehen denke ich.....
Meine ganzen Möbel kommen ja eh erst in 3 Wochen nach.
Aber Danke :-)
Und jetzt?
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