ja servus, hab nen riesen problem...
also wir haben mit unserem Vermieter (der chef von meinem Freund) einen mündlichen Mietvertrag... Ja und heute kam der Anruf wir sollen unsere koffer packen und ausziehen weil ein anderer hier rein will... geht das so einfach? ich mein wir stehen heut abend vielleicht auf der straße!!!
HILFEEEEE
mündlicher vertrag- Kündigungsfrist
7. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2006 | 16:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher vertrag- Kündigungsfrist
#1
Antwort vom 7. Dezember 2006 | 22:49
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1633x hilfreich)
Ein mündlicher Mietvertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Ihr könnt mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, der VM nur bei Eigenbedarf.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Also, ignorieren und am besten KEINEN schriftlichen MV abschliessen, da der mündliche Euch i.d.R. besser stellt als ein schriftlicher.
Gruß
Michael
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.688
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
58 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten