einen schönen Samstag zusammen,
ich habe eine Frage als VERmieter.
ich habe von meinem verstorbenen Vater ein Haus mit zwei Mietparteien geerbt.
Die untere Wohnung war bereits bei der Erbübernahme bezogen.
Dieser Mieter ist jetzt ausgezogen (ohne vorherigen Abnahmetermin zu vereinbaren) und hat unter anderem ein Zimmer mit Rauhfaserfarbe gestrichen
- also diese Farbe wo diese Krümel drin sind.
Kann ich jetzt von dem Mieter verlangen diese Wand abzuschleifen (übertapezieren geht ja nicht, wäre ja immer zu sehen) und ggf. neu zu verputzen?
Mein Vater hat im Mietvertrag *besenrein* angegeben, aber so
bekomme ich die Wohnung doch nicht neu vermietet- für mich ist das ein Mangel, der vom Vormieter beseitigt werden muss.
Welcher neue Mieter hätte schon Bock dieses Zimmer in den *Urzustand* zurück zu versetzen? Das macht richtig arbeit.
Und wie sieht es mit der Beseitigung von Dübellöchern aus?
Ich frage erstmal hier, bevor ich zur H&G tapere.
-----------------
"NIE WIEDER eine Wohnung von einer Gesellschaft!"
muss ein mieter rauhfaserfarbe entfernen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
quote:
ja
okay, lag ich doch richtig, denn ichwar/bin mir nicht ganz sicher.
quote:
Wieviel und wo ?
gezählt habe ich sie jetzt noch nicht- war gestern Abend mit meinem Bruder zum besichtigen da. Da war es schon dunkel (gibt ja kein Licht dort gerade )
Aber eben was ich so gesehen habe- vereinzelte Löcher im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur.
Keine 1000 Stück, aber es sind eben welche da.
Ich muss da eh nochmal hin. Ich will für den Mängelbericht noch Fotos machen, weil noch andere Schäden da sind die er beheben muss. Löcher in zwei Türen z.b.
Reicht eine Fristsetzung von 4 Wochen für die Behebung der Schäden?
Ist das realistisch?
-----------------
"Gruß Tanja"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
........Dieser Mieter ist jetzt ausgezogen (ohne vorherigen Abnahmetermin zu vereinbaren) und hat unter anderem ein Zimmer mit Rauhfaserfarbe gestrichen - also diese Farbe wo diese Krümel drin sind....
Es gibt auch fertige Rauhfasertapeten mit Krümeln, aber auch Rauhfasertapeten mit Struktur, welche aussieht wie Krümel.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
.......Dieser Mieter ist jetzt ausgezogen (ohne vorherigen Abnahmetermin zu vereinbaren) und hat unter anderem ein Zimmer mit Rauhfaserfarbe gestrichen - also diese Farbe wo diese Krümel drin sind....
Es gibt auch fertige Rauhfasertapeten mit Krümeln, aber auch Rauhfasertapeten mit Struktur, welche aussieht wie Krümel.
nein, das ist wirklich diese farbe die man so auf die wand streicht.
-----------------
"Gruß Tanja"
quote:
Sogar ein gravierender Mangel !
Hast Du Kaution ?
sehe ich auch so.
nein, keine kaution- mein vater hat damals nie welche genommen. und der mieter wohnte da ja schon als ich das haus bekommen habe.
quote:
Die ist hier mit absoluter Sicherheit nicht gemeint !
Um die es geht lässt sich normal walzen.
ja, es ist diese flüssigrauhfaser.
okay, er wird halt einen netten brief bekommen mit auflistung der schäden.
ist leider nicht nur die flüssige rauhfaser, sondern auch zwei türen die löcher haben, die aussehe wie rein geschlagen.
-----------------
"Gruß Tanja"
Die Bohrlocher sind Dein Eigentum! Kannst du nicht verlangen, daß die zugemacht werden, denn es gehört zur vertragsgemäßen Nutzung, daß er z.B, die Spiegel im Bad oder Bilder anhängt und nicht auf die Erde stellt!
Die Bröselfarbe läßt sich überstreichen, warum sollte der jetzige Mieter diese entfernen? Für dieses Verlangen gibt es keinen Grund. Besenrein bedeutet besenrein, nicht frei von Anstrichen, die dem VM nicht gefallen!
-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Die Bohrlocher sind Dein Eigentum! Kannst du nicht verlangen, daß die zugemacht werden, denn es gehört zur vertragsgemäßen Nutzung, daß er z.B, die Spiegel im Bad oder Bilder anhängt und nicht auf die Erde stellt!
und jeder hinterlässt 6- 20 löcher an verschiedenen stellen und jeder darf sie da lassen? gluabe uch nicht dran.
die löcher für badzubehör wie spiegel ect lasse ich außen vor- die hingen da nämlich schon, weil die dort hin gehören.
quote:
Die Bröselfarbe läßt sich überstreichen, warum sollte der jetzige Mieter diese entfernen? Für dieses Verlangen gibt es keinen Grund. Besenrein bedeutet besenrein, nicht frei von Anstrichen, die dem VM nicht gefallen!
ja klar lässt die sich übertreichen- sie hat dann ne andere farbe, das ist auch schon alles.
wenn tapeziert werden soll, dann drücken die krümel durch.
und man darf ja auch keine schwarze wand hinterlassen- zumindest in den meisten fällen nicht.
ich denke ich werde die H&G mal lieber doch fragen
-----------------
"Gruß Tanja"
--- editiert vom Admin
@ Fragestellerin
Du musst vorsichtig sein. Die bisherigen Meinungen sind solche von Vermietern, die zwar grundsätzlich für alles und jeden den mieter verantwortlich machen wollen, aber leider hierbei regelmäßig die tatsächliche Rechtslage übersehen bzw. ignorieren.
Also zur Sache: Renovieren braucht der Mieter nicht, da ja offensichtlich eine besenreine Übergabe erfolgt ist. Soweit sind wir uns wohl einig. Also kommen wir zu dem Thema "Schaden". Wenn der Mieter in der Wohnung einen Schaden anrichtet, dann muss er diesen selbstverständlich ersetzen. Bevor man selbst als Vermieter den schaden auf kosten des Mieters beseitigen kann, muss dem Mieter gelegenheit gegeben werden, den Schaden selbst zu beseitigen.
Es stellt sich jetzt die Frage, was ein Schaden eigentlich ist. Hierzu muss man abgrenzen, ob die Mietsache tatsächlich beschädigt wurde, oder ob nicht vielmehr ein sogenannter "vertragsgemäßer Gebrauch" vorliegt. Eine Rauhfasertapete ist völlig eindeutig vertragsgemäßer Gebrauch. Wie es bei Rauhfaserfarbe aussieht kann ich nicht beantworten, da mir diesbezüglich keine rechtsprechung bekannt ist. Ob ein Gericht notfalls die Farbe als "Schaden" deklariert oder nicht, ist völlig offen. Die Wahrscheinlichkeit liegt m.E. bei 50:50.
Ähnliches gilt bei den Dübelöchern. Solange es nicht übertrieben viele sind, ist das Bohren von Dübellöchern ebenfalls völlig normaler vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache und kein Schaden. Was "übertrieben" ist, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.
Ich wäre daher äußerst vorsichtig, denn in einem potentiellen Rechtsstreit könnte der Schuss nach hinten losgehen.
-----------------
"justice"
PS.: ich wäre auch bei H&G vorsichtig, denn das ist ähnlich wie der Mieterverein eine reine Interessensgemeinschaft. Ich würde wetten, dass dir H&G erzählt, es sei ein "Schaden", den der Mieter ersetzen muss. Und ich würde ebenfalls wetten, dass umgekehrt der Mieterverein sagen würde, es wäre ein "vertragsgemäßer Gebrauch". Mit solchen Auskünften bist du keinen Schritt weiter. Wenn überhaupt, würde ich mich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. Allerdings kostet der natürlich Geld. Möglicherweise tut es für den Anfang auch eine Anfrage hier auf der Plattform bei frag-einen-anwalt. es wäre ja zumindest denkbar, dass einer der Anwälte eine entsprechende rechtsprechung zu dem Thema kennt. Aber das ist natürlich Glückssache.
-----------------
"justice"
@ justice
danke dir.
so ein forum ist schon schwierig, weil es ja a) keine rechtsberatung ist und b) jeder etwas anderes sagt.
ich werde wohl doch den anwalt der H&G mal fragen bevor ich das schreiben fertig mache.
allerdings sehe ich irgendwie nicht ein, dass ich den mist da jetzt runterkratzen soll den er da dran geschmiert hat.
aber er muss da eh nochmal rein, denn er hat mir auch zwei kaputte türen hinterlassen. sieht aus als hätte da jemand mit der faust rein geschlagen.
-----------------
"Gruß Tanja"
quote:
gluabe uch nicht dran.
Das hat nichts mit Glauben zu tun. Dein Vater hat für den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ein Nutzungsentgelt bekommen, das man auch "Miete" nennt. Schau doch mal bei deiner jetzigen Wohnung, wieviel Dübel [color=red]du[/color] versenkt hast!
Bei den Türen ist das anders, da liegt ja wohl eine Sachbeschädigung vor. Aber denke dran, daß du deshalb keine neue Tür verlangen kannst. Die Entfernung der Tapete zu verlangen, dafür fehlt nach allem was du hier geschildert hast die rechtliche Grundlage. Es kommt nicht darauf an, ob sie dir gefällt. Und die Ratschläge der Forentrolle, die sich hier mit wechselndem Namen zeigen, kannst du glatt vergessen.
Wünsch dir viel Glück als Vermieter!
-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
--- editiert vom Admin
Zitat:Bei den Türen ist das anders, da liegt ja wohl eine Sachbeschädigung vor. Aber denke dran, daß du deshalb keine neue Tür verlangen kannst. Die Entfernung der Tapete zu verlangen, dafür fehlt nach allem was du hier geschildert hast die rechtliche Grundlage. Es kommt nicht darauf an, ob sie dir gefällt.
neue türen verlange ich ja nicht, aber fachgemäß ausbessern eben.
und es ist KEINE rauhfaserTAPETE, sondern diese draufgestrichene flüssigrauhfaser.
tapete wäre ja kein ding gewesen. aber diese rauhfaserfarbe kann man weder übertapezieren ( das wäre unter der neue tapete zu sehen), noch kann man das vernünftig überputzen.
Zitat:Schau doch mal bei deiner jetzigen Wohnung, wieviel Dübel du versenkt hast!
in den mietwohnungen in denen wir damals gewohnt haben, mussten wir die dübellöcher zu machen.
ich werde mich mal genauer schlau machen.
danke euch allen
-----------------
"Gruß Tanja"
-- Editiert am 11.01.2010 20:17
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten