Hallo,
wir haben unsere Wohnung zum 31.08.2006 gekündigt. Jetzt möchte der Vermieter aber noch nächsten Monat eine Balkonsanierung durchführen lassen.
Lt. Mietvertrag heisst es, dass der Vermieter oder Verwalter berechtigt sind bei berechtigtem Interesse, die Mieträume zu betreten. Der Vermieter/Verwalter hat dem Mieter seine Absicht mindestens 2 Tage vorher anzumelden.
Wir möchten den Vermieter aber nicht reinlassen, ausser, er stundet uns die Miete, da wir in 3 Tagen ausgezogen sind.
Kann er den Zugang erzwingen? Oder mit irgendwelche Kosten entstehen, wenn ich keinen reinlasse? Es sind ja nur noch 2 monate?
muss ich Vermieter reinlassen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Balkon saniert werden muß, muß er saniert werden und dazu muß der VM bzw. die Handwerker durch die Wohnung.
Warum sollte der VM euch jetzt 2 Monate Miete erlassen?
wenn es doch nur noch 2monate sind, wo ist das Problem?
Bissele sturschaltspielen wollen?
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Wir sind etwas sauer auf den Vermieter, das jetzt zu erklären würde den Rahmen sprengen.
Wir ziehen am Wochenende in unsere neue Wohnung bereits ein und haben somit auch kein Interesse mehr daran den Vermieter oder Handwerker in die Wohnung zu lassen.
Ist schliesslich unsere zeit die drauf geht.
Er kann ja eher den Schlüssel haben, muss dann aber dafür zahlen.
Ist halt nur die Frage, ob der Vermieter etwas dagegen tun kann oder uns irgendwelche Kosten aufgebrummt werden können??
Du must zwar den Vermieter in die Wohnung lassen, wenn er etwas kontrollieren will. Die Handwerker könnten aber auch ein Gerüst von außen aufstellen und so arbeiten. Du must das nicht erlauben, dass die durch die Wohnung gehen, weil das einfacher für die ist.
Da der Vermieter Geld spart, wenn die Handwerker kein Gerüst aufbauen sondern durch die Wohnung gehen, sehe ich schon eine Chance, dass ihr die Wohnung "sofort" aufgebt und keine Miete mehr für Juli/August zahlt. Macht dem Vermieter entsprechend ein Angebot. Und vor allem eine sofortige Übergabe wegen Dreck der Handwerker).
Auf der anderen Seite seid Ihr vertraglich verpflichtet, den Vermieter in die Wohnung zu lassen.
Wenn Durch Eure Weigerung Schäden oder zusätzliche Kosten entstehen, dann kann der Vermieter diese geltend machen.
Er könnte z.B. einen Anwalt einschalten und eine einstweilige Verfügung erwirken. Das kann dann ganz schön teuer werden.
Wenn Ihr den Schlüssel unbedingt bis zum Mietende behalten wollt, dann ist es in erster Linie Euer Problem, dass Ihr für Wohnungsbesichtigungen ständig wieder zur alten Wohnung fahren müsst.
Schließlich hat der Vermieter auch das Recht, die Wohnung mit potentiellen Nachmietern zu besichtigen und das mindestens einmal pro Woche.
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