muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
xdieterx
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
muss ich renovieren ?baumängel in der wohnung.

habe eine 2 zimmer wohnung die ich aufgeben möchte und zwar gehts darum das ich beim einzug eine fertige wohnung bekommen habe sprich vormieter hat renoviert...
dann wurden erneuerungsmaßnahmen in der wohnung ausgeführt und (heizungen) nach den renonierungen der wohngesellschaft habe ich ein grosses loch in der küche und im bad und der parkett wurde zerkratzt. habe es gemeldet und der bauleiter der dafür zuständig war hat es notiert ,,, jetzt weiss ich nicht ob ich renovieren muss oder aufgrund der mängel die ich nicht verursacht habe nicht mehr renovieren muss.


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Baumängel sind nicht Ihre Sache.
Aber ob Sie bei Auszug aus der Wohnung überhaupt renovieren
müssen, - das kommt auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Muss ich renovieren?

Sie müssen erst einmal den Sachverhalt mal aufdröseln!
Dabei gilt im Grundsatz:

Sie geben die Wohnung so zurück, wie Sie die Wohnung erhalten haben.
Schäden, für die Sie verantwortlich sind, müssen Sie beseitigen.
Andere Schäden, die eigentlich schon während der Dauer des Mietverhältnisses vom VERMIETER hätten beseitigt werden müssen, müssen Sie nicht beseitigen.
Ob und was Sie an Schönheitsreparaturen (=Renovierung bei Auszug, z.B. Streichen) machen müssen steht im Mietvertrag.
Manchmal ist das, was im Mietvertrag steht, unwirksam. Dann ist die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben.

Haben Handwerker, die der Vermieter während der Dauer des Mietverhältnisses mit einer zwischenzeitlichen Renovierung des Wohnung beauftrag hat, Schäden verursacht, hätte der Vermieter diese bereist während der Dauer des Mietverhältnisses beseitigen müssen. Sie müssen Streitfall aber nachweisen, dass die vom Vermieter beauftragten Handwerker die Verursacher waren. Insofern ist es gut, dass es zu der Sache etwas Schriftliches gibt (worauf sie hoffentlich irgendwie zugriff haben), andernfalls müssten Sie die Handwerker als Zeugen benennen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Irgendwie fehlt da noch etwas.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen