nach Eigenbedarf Verkauf der E-Whg

17. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
HYC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Eigenbedarf Verkauf der E-Whg

Hallo,

wir mussten im Mai 2007 begründend durch eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters (Umzug von Hamburg zurück nach NRW) ausgezogen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Kündigung begründet, da sich die Vermieter zur "Ruhe" setzen wollten. Die Begründung erschien uns nach einem Gespräch mit unserem RA plausibel und zogen aus.

Nun erfahren wir, dass diese die Wohnung zum Verkauf anbieten.

Hier stellt sich für mich die Frage, inwiefern die Kündigung des Eigenbedarfs zu jener Zeit "nur vorgeschoben" wurde; da hier anscheinend der "Eigenbedarf" nicht mehr besteht (nach 1 Jahr und 4 Monaten?).

Für den Umzug sind uns natürlich erhebliche Zusatzkosten entstanden.

Auf welche Art und Weise kann man hier prüfen, ob nicht der Eigenbedarf vorgeschoben wurde und ggf. Schadensersatzansprüche verlangen kann.

Besten Dank für die Antworten

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36 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#2
 Von 
HYC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Morthingale:

Heisst das ich nix machen kann?

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn ihr euch die Mühe machen wollt, dann könntet ihr eventuell ausfindig machen (lassen), seit wann genau der Eigentümer seine Wohnung zum Verkauf anbietet.

Wenn er dies erst seit Kurzem macht, dann habt ihr meiner Meinung nach keine Handhabe, denn Lebenssituationen können sich ändern. Vor 1 Jahr und 4 Monaten muss der Eigentümer diese Entscheidung noch gar nicht getroffen haben bzw. wissen müssen, dass er verkaufen würde.

Wichtig: Der Mieter muss nachweisen, dass der Vermieter den Eigenbedarf tatsächlich nur vorgetäuscht hat. Es reicht aus, wenn er zum Beispiel beweist, dass direkt nach seinem Auszug die Wohnung zum Verkauf angeboten wurde oder dass nicht die im Kündigungsschreiben genannte Person eingezogen ist, sondern jemand anders.


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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#5
 Von 
HYC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Dass der Vermieter die Wohnung jetzt verkaufen will, ist allenfalls ein Indiz für vorgeschobenen Eigenbedarf. Sollte der Vermieter jedoch tatsächlich in die Wohnung eingezogen sein, dann sehe ich keine Chancen, ihm nachzuweisen, dass der Eigenbedarf im letzten Jahr nur vorgeschoben war.

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#8
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Nachweis, dass Sie vom ehem. VM vorsätzlich getäuscht wurden sollte doch recht einfach zu erbringen sein. Und nein, so teuer ist das nicht.

Beachten Sie, dass Ihnen hier viele Vermieter :devil: bisher geantwortet haben!

Als erstes sollten Sie sich mit diesem Problem vertrauensvoll an den örtlichen Mieterverein wenden. Dies ist immer der erste Ansprechpartner, wenn VM die gesetzl. vorgeschriebenen Rahmen nicht einhalten. Wie eben bei Ihnen.

Im übrigen kann jeder zugelassene Anwalt in Erfahrung bringen, ob sich ihr VM im fraglichen Zeitraum in der von Ihnen benannten Whg angemeldet hatte! Aber das kann der VM Morthingale natürlich nicht wissen :grins:

aus Dresden

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#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Ach Mortinleini :-) klar braucht man dafür keine "Anwaltszulassung", aber Mietervereine arbeiten mit Profis und die haben so etwas !
:augenroll:
aD

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#13
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Boah, was ein Kinderkram mit euch!

Die Sache ist doch längst gelaufen. Wenn der ehemalige Mieter so ein Fass auf macht, dann hätte er es vor 1 Jahr und 4 Monaten tun sollen, nämlich nach zu prüfen, ob der Vermieter tatsächlich eingezogen ist.

Nun wird gehört, dass der Mann seine Wohnung verkaufen möchte, und die Panik ist groß. Längst wurde umgezogen und ein neues Heim eingerichtet. Irgendwann ist es doch mal gut, oder?

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#15
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

>ist es doch mal gut, oder?<

Wenn der VM den Mieter vorsätzlich betrogen hat, NEIN dann ist es nicht gut! Dann steht dem Mieter Schadenersatz zu, Erstattung der Umzugskosten usw usw! Das wird teurer für den Lügner und Betrüger!

aD

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

LooooooooooooooooL

Das muss der Mieter aber doch beweisen können.. Hätte er vielleicht vor 1 Jahr und 4 Monaten tun können, tat er aber nicht. Jemanden der Lüge und des Betrugs zu verunglimpfen könnte aber auch sehr, sehr teuer werden, wenn es nicht stimmt...;)

Die Gründe, warum der Eigentümer nach - ich wiederhole - 1 Jahr und 4 Monaten verkaufen möchte, sind unerheblich und gehen den Ex-Mieter, der in dieser Zeit bestimmt nicht obdachlos wurde und zu verhungern drohte, nichts an.

Zudem gibt es, wenn ich mich nicht irre, auch dafür eine Frist, die längst abgelaufen sein möge.

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was ein Quatsch!

Der Eigentümer kann jeden Grund nennen, den er möchte!

Finanzielle Notlage
Umzug in eine andere Stadt oder ins Altersheim
Andere Familienverhältnisse

Herrje, er kann sogar sagen, dass ihm diese Wohnung einfach nicht mehr gefällt...!!! Das ist SEINE Wohnung, und ob und warum er die verkaufen möchte ist allein seine Sache! Da muss er keinen Ex-Mieter FRAGEN... :crazy:

Auffällig und unglaubwürdig wäre es nur gewesen, wenn er kurz nach dem Eigenbedarf verkauft hätte. Tat er aber nicht, denn 1 Jahr und 4 Monate sind Zeit genug, um seine Situation zu verändern und einem vorgeschobenen Eigenbedarf von sich zu weisen.

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#20
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

>Ich würde daher die gerichtliche Klärung suchen und sehe da auch gute Chancen, den durch den Vermieter verursachten Schaden ersetzt zu bekommen.<

Davon ist auszugehen. Ich prophezeie sogar das der VM schon kurz nach Zustellung der Klage dem Mieter ein großzügiges Angebot unterbreiten wird, damit die Klage zurückgezogen wird.

aD

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#23
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn der Eigentümer damals tatsächlich in seine Wohnung gezogen ist gibt es überhaupt keine Chance. Das könnt ihr vergessen! Ihr habt keine Ahnung, was sich im Leben des Eigentümers verändert hat, dass er nun seine Wohnung verkaufen möchte oder muss.

Liest DAS noch mal ganz in Ruhe durch...

Wichtig: Der Mieter muss nachweisen, dass der Vermieter den Eigenbedarf tatsächlich nur vorgetäuscht hat. Es reicht aus, wenn er zum Beispiel beweist, dass direkt nach seinem Auszug die Wohnung zum Verkauf angeboten wurde oder dass nicht die im Kündigungsschreiben genannte Person eingezogen ist, sondern jemand anders.

DIREKT NACH SEINEM AUSZUG.... 1 Jahr und 4 Monate... Macht es jetzt KLICK?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der EX-Vermieter muss das eben nicht mehr erklären. Du würdest das wohl auch noch verlangen, wenn es 3, 5 oder 8 Jahre nach der E-K passiert wäre :crazy:

Er hätte nur dann ein Problem, wenn er die Wohnung vor 1 Jahr und 4 Monaten, oder eben KURZ danach, zum Verkauf angeboten hätte.

Dass viele Immobilien nicht sofort einen Käufer finden ist wohl bekannt, aber darum geht es nicht.

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#26
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
es steht ja nicht fest, wie lange die WOhnung schon zum Verkauf steht. Der Frager sollte wirklich mal nachprüfen, ob der Eigentümer eingezogen ist oder nicht. Wenn ja, dann dürften die Chancen wirklich schlecht stehen, wenn der Eigentümer nie drin gewohnt hat, denke ich schauts gut aus.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Michael32 hat das richtig zusammen gefasst.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

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#30
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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