nach Hauskauf- noch Mieter im Haus

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Imker
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
nach Hauskauf- noch Mieter im Haus

Letzte Woche habe ich beim Notar den Kauf eines Hauses abgeschlossen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Im September fand ich ein Inserat.
Leider konnte ich das Haus erst 1,5 Wochen später erst besichtigen, da der Besitzer vereist sei. In den 1,5 Wochen sah ich aber bei einem Spaziergang den Verkäufer bei seiner Einfahrt, wo er etwas verputzte.
Beim ersten Treffen war alles OK. Der Besitzer sprach davon, daß Ihnen das Haus zu groß sei und sie sich ein kleines Haus am Starberger See oder auf Sylt kaufen werden. Der Auszug sei kein Problem, bis Mitte Dezember seien sie ausgezogen.
Beim zweiten Treffen wurde der Kaufpreis ausgehandelt. Da erfuhr ich auch, daß das Haus gar nicht Ihm sondern seinem Sohn gehört. Mittlerweile habe ich aber von verschiedenen Firmen gehört, das ich bei der Person sehr vorsichtig sein sollte.
Daraufhin habe ich bei meinem ersten Termin beim Notar alles mögliche in den Vertrag rein setzen lassen, damit ich auch sicher bin, daß er auch auszieht.
Angefangen von einer Zwangsvollstäkung ( Hausräumung durch Gerichtsvollzieher ) und das das Haus mietfrei bis zum 31.01.2010 übergeben wird.
Der erste gemeinsame Termin wurde vom Besitzer abesagt, da der Sohn keinen Urlaub bekommt. Der Sohn wohnt und arbeitet ca. 2Std. Autofahrt entfernt.
Da der Sohn aber erst in 3 1/2 Wochen frei bekommt wurde der Termin verschoben.
Eine Woche vor dem Notartermin bekomme ich von dem Notar bescheid, das der Verkäufer den Vertrag geändert hat. Er wollte mir alles nocheinmal erklären.
Erster Punkt war, Auszugstermin 28.2.2010.
zweiter Punkt war, er wollte von mir eine Bankbürgschaft haben.
Nach langen hin und her reichte Ihm statt der Bankbürgschaft ein schreiben von meiner Bank an Ihn, daß Sie mir den Kredit gewähren. ( Finanzierungsbestätigung)
Den Auszugstermin konnte ich wieder auf den 31.01.2010 setzen.
Doch nun kommt mein Problem.
Bei der Erläuterung des Vertrags durch den Notar erfuhr ich dann, das der Vater zwei Mietvertäge mit dem Sohn hätte. Einmal die Wohnung im EG und einmal die Wohnung welche als Firma genutzt wird im UG.
Der Notar erklärte mir zwar, daß das kein Problem sei, da der Sohn dafür haften muß das das Haus Mietfrei ist. Im ersten Moment störte mich das nicht und ich unterschrieb. Aber im Nachhinein bekam ich doch ein komisches Gefühl im Bauch.
Nun zu meiner Frage:
Was kann ich machen, wenn am 01.02.2010 der Vater immer noch in der Wohnung wohnt? Welche rechtlichen Schritte könnte ich gegen den Vater ( Mieter) anstreben oder habe ich gegen Ihn ( Mieter) keine rechtliche Handhabe und muß den Sohn ( Besitzer ) rechtlich Belangen.

vielen Dank

Imker


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13 Antworten
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#1
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guest-12307.01.2010 12:19:01
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#2
 Von 
Imker
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Laut Vertrag,
a) die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch im Rang unmittelbar nach den im Abnitt 1 ( Kaufpreis) bezeichneten Belastungen eingetragen ist; auf Veranlassung des Käufers eingetragene Belastungen stören nicht.

b) dem Notar hinsichtlich aller der Vormerkung des Käufers....

c) eine Erklärung der Gemeinde vorliegt

d) die Reparaturmaßnahmen gem. ... durchgeführt ist

e) der Vertragsbesitz vollständig geräumt ist.

Was ich nicht ganz verstehe ist, da der Besitzer im Grundbuch mit ungefähr 3/4 des Kaufpreises eingetragen ist, muß meine Bank den Betrag bezahlen damit Sie an erster Stelle im Grundbuch stehen. Den Restbetrag wird erst fällig wenn der Vertragsbesitz vollständig geräumt ist. Aber was ist, wenn der Vater zum vereinbarten Termin das Haus nicht geräumt hat und weiter drinnen wohnt?

Vielen Dank

Imker

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#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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#4
 Von 
Imker
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen den Vater einleiten, da wir im Februar das Haus umbauen wollen und ende Februar einziehen müssen, da unser jetziger Mietvertrag ausläuft.

Danke

Imker

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#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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#7
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
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Praktikant
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#8
 Von 
Imker
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für alle Antworten.
Nun hätte ich zum Schluß noch eine Frage?
Kann ich vielleicht gegen seinen Sohn etwas machen, da ich ab März ohne Wohnung bin.
Das mit den Bienen klappt leider nicht, da die Bienen ja das weibliche Geschlecht sind, hören sie grundsätzlich nicht auf mich.

Imker


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#9
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
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#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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#11
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
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#12
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
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Praktikant
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#13
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
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