Ich vermiete eine Wohnung frisch geweißt und dann kam der Wasserschaden...
Der Mieter hat die Wände von geweißt auf grau gestrichen.
Die Hamburger Feuerkasse stellt den geweißten Zustand mit neuen Tapeten her, wie bei Einzug und der Farbanstrich des Mieters wird aber nicht wiederhergestellt.
Muss der Mieter seine Malkünste selber wieder auftragen, oder muss ich als Vermieter dafür sorgen?
danke im Voraus, Hamburg
...nach Wasserschäden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat, hat er Anspruch auf Widerherstellung.
Das ist falsch... Die Naturalresituation muss geschaffen werden... bedeutet, der Zustand bei Start der Vermietung muss geschaffen werden. Alles, was der Mieter in die Wohnung einbringt oder verändert, muss im Schadensfall durch seine Hausrat ersetzt werden, wenn er diese Versicherung denn abgeschlossen hat.
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Zitat:Wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat, hat er Anspruch auf Widerherstellung.
Ja, aber erstmal "nur" auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands (= Zustand bei Mietbeginn).
Eine weitergehende Haftung des Vermieters kann allerdings bestehen, wenn der Vermieter den Wasserschaden verschuldet hat (z.B. durch unterlassene Wartung). Hat der Vermieter den Wasserschaden (indirekt) herbeigeführt, dann haftet er deliktisch. Das würde dann die Wiederherstellung des Zustands vor dem Wasserschaden umfassen.
Außerdem sollte man kritisch prüfen, was genau die Gebäuderversicherung tatsächlich umfasst. M.E. ist es eher ungewöhnlich, dass sich die Versicherung des Vermieters weigert, den Anstrich des Mieters wiederherzustellen. Und wenn der Mieter in seinen Nebenkosten die Gebäudeversicherung mitbezahlt, dann hat der Mieter auch einen Anspruch, dass der Vermieter die Versicherung auch zugunsten des Mieters nutzt.
Der Gutachter von der Gebäudeversicherung sagt:
"Würde der Eigentümer die Whg selbst nutzen, dann wird exakt der Zustand (Naturalsititution) hergestellt...
Wohnt ein Mieter in dem Eigentum, dann der Zustand bei Einzug...
Die Sonder-Tapeten und Farbe muss ggf. die Hausrat vom Mieter ersetzen."
Ob es da jetzt tatsächlich noch Unterschiede zwischen: Mieter verursacht, Vermieter verursacht..., gibt?
jedenfalls will die Sanierungsfirma freiwillig die Farben wiederherstellen! die macht das generell so...!
Und was wäre, wenn der Mieter eine müffelnde Teppichbrücke ersetzt haben möchte?
Zum Eingrenzen: Wasser ist hinter die Armatur in der Dusche gelaufen.
-- Editiert von klatschie am 10.07.2017 13:11
Bei der Farbe halte ich das Verhalten der Malers für normal/ sinnvoll. Ob er weiß oder grau streicht kann ihm egal sein und der Versicherung letztlich auch.
Aber fuer die Gegenstände des Mieters ist tatsachlich nur die Hausrat des Mieters zuständig.
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