nachbar beschwert sich über abrubbeln meines hundes

30. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2019 09:44:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
nachbar beschwert sich über abrubbeln meines hundes

ich bin hier im märz 2018 eingezogen, anfangs war alles gut, mitte november hat mein unmittelbarere nachbar dierekt neben seiner tür einen dufftdiffuser aufgestellt, der mich immer angesprüht hat, ich habe angeklingelt ob er den entfernen kann, darauf wurde er frech und sagte der hund müsse dann auch weg er hätte asthma. kurz danach hat er mir aus dem flurfenster hinterhergeschrien du alte schlampe, anzeige erstattet , wurde leider von der staatsanwaltschaft eingestellt. ständig hat er vor meiner tür parfüm rumgesprüht , ich habe meinen vermieter kontaktiert. jetzt krieg ich einen brief vom anwalt des nachbarn, ich soll mein handtuch nicht mehr vor der tür hinlegen, ok das kann ich machen, aber ne frechheit ist das er mich angeblich mehrmals darauf angesprochen hat. . jetzt habe ich ein brief vom vermieter bekommen in dem ich aufgefordert werde meinen hund vor meiner haustür abzurubbeln im gegenzug sprüht der nachbar kein parfüm mehr sonst würden schritte eingeleitet werden,
gibt es sowas? darf ich meinem hund vor der tür nicht mehr die pfoten abtrocknen und ihn trocknen wenn er nass ist ? der hausmeister war schon hier im hausflur sind nicht übermässig haare und meine wohnung ist sauber. die nachbarn sind dafür bekannt alle zu denunzieren. ich habe bisher immer alleine den flur geputzt, die nachbarn nie und die beschweren sich trotzdem . das mit seinem asthma halte ich für erfunden, ich habe einen bekannten der einen bruder hat, dieser hat einen hund, nachbar schläft sogar mit hund in dessen wohnwagen.
kann ja wohl nicht sein das mein vermieter jetzt von mir sowas verlangt

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von brumsum):
kurz danach hat er mir aus dem flurfenster hinterhergeschrien du alte schlampe, anzeige erstattet , wurde leider von der staatsanwaltschaft eingestellt.
Für die Zukunft solltest du dir merken, dass eine Kriefgserklärung der schnellste Weg, einen Nachbarschaftskrieg zu bekommen. Genauso wird der Nachbar nämlich deine Anzeige aufgefasst haben. Auch wenn ich die Empörung üner die Beleidigung verstehen kann, wage ich zu bezweifeln, dass die Anzeige sinnvoll war. Im Zweifel fühlt sich der Nachbar auch noch bestätigt, dass er sich so äußern darf.

Zitat (von brumsum):
jetzt habe ich ein brief vom vermieter bekommen in dem ich aufgefordert werde meinen hund vor meiner haustür abzurubbeln
Erscheint mir sinnvoll. Der Gemeinschaftsflur ist nicht dafür da, den Hund trockenzulegen. Alternativ könntest den Hund vermutlich auch direkt mit in deine Wohnung nehmen und in der Wohnung abrubbeln. Nur auf dem Gemeinschaftsflur nicht, der ist ausschließlich zum Durchgehen. Für alle Bewohner.

Der Rest der Darstellung tut nichts zur Sache. Der EIgentümer bzw. die Hausverwaltung entscheiden, wie die Gemeinschaftsflure genutzt werden dürfen. Wenn sie wollen, darfst du da nichts hinlegen und auch keinen Hund abrubbeln. Allerdings kannst du natürlich auch verlangen, nicht mehr vom Diffuser des Nachbarn angesprüht zu werden. Dafür hat dein Vermieter auch zu sorgen, wenn du dies verlangst.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

cauchy und meine Wenigkeit sind zwar keine Freunde, aber hier hat er es auf den Punkt gebracht. Im Treppenhaus haben nun mal private Aktionen wie Hund abrubbeln nichts zu suchen. Ebenso wenig wie Schuhbord aufstellen oder sonst was. Und - Allergien können plötzlich auftreten, wirklich. Und das, was der Vermieter fordert, das ist doch nicht übertrieben.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nur mal so am Rande:
Groß- und Kleinschreibung sowie Absätze im Text lösen solche Textwände etwas auf und machen sie besser lesbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Und was der Nachbar des Bruders Ihres Bekannten mit seiner Allergie alles aushalten kann oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Ihr Nachbar kriegt möglicherweise keine Luft mehr oder starken Juckreiz oder rote Augen oder was auch immer. Ich bin mir sicher, er wird das gegebenenfalls auch mit Attest nachweisen können. Und wenn dem so ist, dann stehen Sie mit Ihrem Hund ganz dumm da, dann haben Sie nämlich ganz schlechte Karten. Denn es muss keiner unter seiner Allergie leiden, nur weil der Nachbar einen Hund hat... Dann muss der Hund eben weg. So sieht es aus.

Zitat (von Liane46):
Das hatten wir doch schon: https://www.123recht.de/forum/nachbarschaftsrecht/Nachbarschaftsrecht-__f546253.html


@liane46, danke schön! Das erspart mir die Sucherei ;) ... die Geschichte kam mir nämlich auch sehr bekannt vor.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Denn es muss keiner unter seiner Allergie leiden, nur weil der Nachbar einen Hund hat... Dann muss der Hund eben weg. So sieht es aus.
Nein, so sieht es nicht aus. Die Urteile im Mietrecht zu Hunden in Zusammenhang mit Allergie sind bei weitem nicht eindeutig. Es gibt durchaus Gerichte, die das Recht zum Halten eines Hundes höher einschätzen als das Recht darauf, im Gemeinschaftsflur keinen Hundehaaren zu begegnen. Denn Hundehaare gibt es faktisch überall, dem kann auch ein Allergiker nie ganz entfliehen.

Ich finde daher den letzten Post sehr unpassend und wenig hilfreich. Es geht hier im Forum nicht darum, auf einen Fragesteller einzuschlagen. Und erst recht nicht mit falschen Behauptungen. Bei einer bereits genehmigten Hundehaltung muss schon ein bischen was passieren, damit die wiederrufen werden kann. Klar, wenn der Fragesteller weiter die Fellpflege auf dem Gemeinschaftsflur durchführt, wäre irgendwann ein Widerruf dieser Genehmigung im Bereich des Möglichen. Aber wenn sich der Hundehalter an die Vorgaben des Vermieters hält, ist ein Widerruf der Genehmigung in weiter Ferne.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch hier nicht die Hundehaltung an sich, sondern das Verhalten im Treppenhaus. Was darf da gemacht werden, was nicht. Und für wie auch immer geartete Hundepflege ist das Treppenhaus nun mal nicht da.

Und, es gibt plötzlich auftretende starke Allergien. Das ist zur Kenntnis zu nehmen. Und hier geht es ja nicht darum, ob der Hund abgeschafft werden soll, sondern wirklich nur darum, dass das Treppenhaus möglichst rein gehalten wird im Interesse des Allergikers. Das ist doch nun wirklich machbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Denn es muss keiner unter seiner Allergie leiden, nur weil der Nachbar einen Hund hat... Dann muss der Hund eben weg. So sieht es aus.
Das ist, so pauschal, einfach nur falsch.

Zitat (von wirdwerden):
Die Kernfrage ist doch hier nicht die Hundehaltung an sich, sondern das Verhalten im Treppenhaus. Was darf da gemacht werden, was nicht. Und für wie auch immer geartete Hundepflege ist das Treppenhaus nun mal nicht da.
So ist es und mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen. Der Vermieter hat das abrubbeln im Hausflur untersagt. Daran hat man sich zu halten. Also entweder den Hund vor der Haustüre oder in der eigenen Wohnung abrubbeln und fertig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Um der Diskussion mal einen anderen Aspekt zu geben; ich bin schwerer Asthmatiker und habe einen Hund. Auf diesen reagiere ich gottlob nicht aber...jede Form von extremen Kochgerüchen geschweige denn Parfüm in jeglicher Form sind schon eine vorsätzliche Körperverletzung weil ein schwerer Asthmaanfall folgt. Hilft mein Notfallspray nicht ...lebensbedrohend ...wie sieht es denn aus wenn sich bei der Fragestellerin körperliche Ausfallerscheinungen zeigen, weil der Nachbar eigenmächtig den Hausflur beduftet?
Grüßele Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
wie sieht es denn aus wenn sich bei der Fragestellerin körperliche Ausfallerscheinungen zeigen, weil der Nachbar eigenmächtig den Hausflur beduftet?

Dann könnte das recht unangenehme und teuere Folgen für ihn haben - zivil- wie strafrechtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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