nachträgliche Rechnung vom Vermieter

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
camel123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Rechnung vom Vermieter

Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin ende November aus einer Mietswohnung ausgezogen.Der Nachmieter hat sie ohne weiteres so übernommen und auch der Vermieter(Baugenossenschaft) hatte an der Wohnung keine einwände und es war alles in Ordnung.
Nun bekam ich von meinem ehemaligen vermieter allerdings eine Rechnung über die entfernung eines Komposthaufens die im April durchgeführt wurde.Diese beläuft sich auf 500€.
Nun meine Frage:Muß ich diese Rechnung noch bezahlen?Da ja bei übergabe alles in Ordnung war.Auch wurde ich zu keinem Zeitpunkt dazu aufgefordert das ich den Haufen entfernen müsste.

Ich hoffe es weiß jemand rat.
Vielen Dank im vorraus.
Gruß
Sascha

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du musst eindeutig nicht bezahlen.
Dass erkennt man aus den Beiträgen von Morti + yes i can. Wenn die erkennen, dass der Mieter im Recht ist, dann schreiben die nur noch komische Bemerkungen um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken.

Gruß
Michael

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#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 213x hilfreich)

100 % Zustimmung @Michael

500 € um einen Komposthaufen zu entfernen??? Was war das??? Sondermüll???

Selbst wenn die Rechnung rechtens währe so bestehen erhebliche Zweifel dass die Höhe in Ordnung ist.

Aber wie gesagt, dem ex VM kurz schreiben, dass du nicht gewillt bist die Kosten zu übernehmen und fertig. :devil:

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#5
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 213x hilfreich)

Wo bleibt eigentlich unserer anderer VM-Troll, Fritzchen? :devil:

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#6
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 213x hilfreich)

Ah da isser ja. :grins: Dachte schon der Admin ist dir schon auf die Schliche gekommen und hat mal wieder deinen Account gelöscht. :grins:

Aber trotzdem guter Beitrag. Wie kommts? :grins:

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#8
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

ich als laie würde jetzt mal ganz blauäugig sagen: Du hast nen Nachmieter und ein (hoffentlich) Beanstandungsloses Übergabeprotokoll mit VM Unterschrift.

Wenn ja - würde ich nichts zahlen, höchstens freundlich auf das Übergabeprotokoll verweisen.

Was mir nicht ganz klar ist: Meinst du den April vor ODER nach deinem Auszug?

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#9
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Fritz Teufel

quote:
Da sämtliche Ansprüche verjährt wären, ist alles weitere doch völlig uninteressant. Der Nachmieter hat damit doch auch gar nichts zu tun.


Genau das haben Morti und Yes Obama erkannt, daher haben sie auch nicht etwa die Frage beantwortet, sondern lieber versucht irgendwelche Gedankenkonstrukte zu basteln, die irgendiwe noch verhindern könnten, dass der Vermieter Pech hat.

Daher meine Folgerung:

quote:
...Dass erkennt man aus den Beiträgen von Morti + yes i can...

super Logik!


Gruß
Michael

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das Anlegen eines Komposthaufens hält sich im Rahmen mietvertraglicher Gartennutzung, so dass es keine „schwarz errichteten“ Komposthaufen gibt. Ohnehin ist der Kompost bei Abnahme nicht beanstandet worden. Der Ex-Mieter ist auch nicht zur Beseitigung aufgefordert worden. Es brauchen keine Kosten beglichen zu werden, erst Recht keine überhöhten.

Es ist hier offensichtlich so, dass zunächst alles in Ordnung war und Ex-Mieter / Vermieter sich friedlich getrennt haben, der Nachmieter wegen des Kompost dann wohl gemeckert hat und dem Vermieter dann auf die Idee gekommen ist, das alles auf den Ex-Mieter abzuwälzen.

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#14
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Errichtung eines üblichen Komposthaufens im gemieteten Garten gehört zur zulässigen Gartennutzung.

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#16
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Aber nicht, wenn der Komposter 25% der gesamten Gartenfläche beinhaltet und vor dem Schlafzimmer anderer M. errichtet wurde.

Diese Angaben lassen sich dem Sachverhalt an keiner Stelle entnehmen. Selbst wenn es so wäre, hätte der Vermieter dies bei der Abnahme bemängeln und Beseitigung verlangen müssen.
quote:
Schließlich war der Ex-Mieter der Verursacher.

Na und? Der Mieter hat doch nichts falsch gemacht. Ein Komposthaufen ist keine Beschädigung des Gartens. Der Vermieter kann die Beseitigung nicht verlangen. Er hat noch nicht einmal die Beseitigung bei Beendigung des Mietverhältnisses verlangt.

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#19
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Welche Problematik? Die Errichtung eines Komposthaufens verstößt nicht gegen die vertragsgemäße Gartennutzung (=Mietgebrauch). Auch der Vermieter hat den Komposthaufen bei Rückgabe der Mietsache nicht bemängelt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
camel123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die antworten.
Der Beitrag von Mausi1939:

Es ist hier offensichtlich so, dass zunächst alles in Ordnung war und Ex-Mieter / Vermieter sich friedlich getrennt haben, der Nachmieter wegen des Kompost dann wohl gemeckert hat und dem Vermieter dann auf die Idee gekommen ist, das alles auf den Ex-Mieter abzuwälzen.

trifft eigentlich den Nagel auf den Kopf.
Ihr habt mir sehr geholfen.
Danke

-- Editiert am 03.07.2009 00:00

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#23
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Lange Rede kurzer Sinn. Die Rechnung ist nicht zu bezahlen. Zum Einen hätte der VM dies innerhalb der 6 Monatsfrist geltend machen müssen, zum Anderen hätte er den Mieter zuerst auffordern müssen, dies auf eigene Kosten zu entfernen.

Beides hat er nicht getan, ergo hat er Pech gehabt. Weise die Forderung mit Hinweis auf das o.a. zurück, und gut ist.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
camel123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Komposthaufen war nicht groß,man hätte ihn in ca.1std. beseitigen können.Wer weiß was da in der zwischenzeit draufgeschmissen wurde.
Ich bin ende November aus der Wohnung raus und bekam die Rechnung letzte Woche.
Auf dem haufen wurde von mir nur rasenabschnitt und äpfel von dem im Garten befindlichen Baum entsorgt.
Es gab auch keinerlei beschwerden.während meiner wohnzeit

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die beiden Urteile können wohl nur der halben Wahrheitsfindung dienen.

Die Anlage eines Komposthaufens mit pflanzlichen Rückständen aus Küche und Garten ist grundsätzlich gestattet.
In den meisten Bundesländern sind Regelungen über die Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen erlassen worden. Diese schreiben vor, wie ein guter Komposthaufen hinsichtlich seiner Belüftung, Feuchtigkeitsgrad oder Art der Abfälle richtig anzulegen ist.
Übermäßige Geruchsbelästigung ist dann gegeben, wenn der Geruch die Grenzwerte der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) überschreitet und nicht mehr als ortsüblich anzusehen ist.
Wenn von einem Komposthaufen derartige Geruchsbelästigungen ausgehen, kann in der Regel verlangt werden, dass die Kompostanlage beseitigt oder verlegt wird.
So sollte ein Komposthaufen nicht in unmittelbarer Nähe eines Sitzplatzes der Nachbarn, wie beispielsweise der Terrasse, platziert werden.
Wegen der bloßen Sichtbarkeit eines Komposthaufens vom Nachbargarten aus kann jedoch nicht dessen Beseitigung verlangt werden.
Bei einem sachgerecht erstellten und gehaltenen Komposthaufen treten Belästigungen nicht auf.
Ein Komposthaufen ist keine bauliche Anklage im Sinn der BauO. Er fällt deshalb nicht in die Abstandsgrenze.
In einigen Nachbarschaftsrechten muss bis 2 Meter Höhe für einen Komposthaufen ein Anstand von der Grundstücksgrenze von 0,5 m eingehalten werden. Höhere Komposthaufen dann entsprechend weiterem Abstand.

Das kann nur bedeuten,daß nicht jeder Komposthaufen auf Verlangen beseitigt werden muß. Den Beitrag eines Mitfforisten leichtfertig und unbegründet als
"so natürlich falsch" zu bezeichnen halte ich für denkbar unangemessen und respektlos.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Liebes Fritzchen, lieber Morthi,
bitte nicht immer Copy-Paste bei Urteilen die Nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.

Beim LG München ging es um eine nachbarschaftsrechtliche Streitigkeit nach §§ 906 , 907 BGB . Dort geht es darum, dass man seine Nachbarn nicht unzumutbar belästigen darf (Grillgeruch, laute Musik, und eben auch Kompostduft). So etwas hat aber mit dem vertraglichen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter überhaupt nichts zu tun. Nur weil ein Gericht in einem nachbarschaftsrechtlichen Streit entschieden hat, dass z.B. ein Radio zu laut ist (der Kompost zu sehr stinkt), kann der Vermieter dem Mieter noch lange kein Radio (oder Komposthaufen) verbieten. Auch hat das LG München den Komposthaufen nicht verboten, sondern lediglich festgestellt, dass der Komposthaufen versetzt werden muss.

Bei AG Augsburg liegen Sie nicht so sehr daneben, doch haben Sie übersehen, dass die Betonung im Urteil auf der Neuanlage des Hochbeets liegt (und weit weniger auf dem Komposthaufen). Das Gericht hatte zu urteilen, ob die Um- und Neugestaltung eines Gartens durch das Hochbeet noch zum Vertragsgebrauch gehört oder nicht und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das von dem Mieter dort angelegte Hochbeet die Grenzen der vertragsgemäßen Nutzung überschritten hat; kurz gesagt: Gartennutzung ja / Gartenumgestaltung nein.
Das auf dem Hochbeet auch noch ein Komposthaufen war, ist eher zufällig und hat für das Urteil keine Rolle gespielt.

Im Übrigen – da sind Fritzchen und ich wohl einer Meinung – hat der Vermieter nicht gerügt und nicht die Beseitigung verlangt, so dass schon von daher kein Anspruch besteht.

0x Hilfreiche Antwort

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