hallöchen,
da ich nun in meine erste betriebsabrechnung bekommen habe, würd ich gern von euch wissen ob:
- Grundsteuer
- Hausmeister-Vergütung Uml.
- Müllbeseitigung
- Niederschlagswasser (??????)
- Straßenreinigung
- Versicherung Gebäude
- Versicherung Haftpflicht
.. ob ich dies alles zu bezahlen habe.
Naja ich bin diesbeüzglich nen bissl misstrauisch, denn warum zur hoelle soll ich z.B.: eine Haftpflicht und Gebäude Versicherung zahlen?
Ich dachte, dass so etwas der Vermieter zahlen muss und nicht der Mieter.
Muss ich dies alles zahlen ? Ich weiss, dass die Fragen viell. unnötig sind, aber ich weiss es nun mal nicht besser.
nebenkosten betriebskosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Alle Punkte die Sie nennen können und dürfen auf den Mieter abgegeben werden.
Niederschlagswasser = Abwasser, sowohl vom Dach als auch von der Hausanlage, muss ja gereinigt werden.
Versicherungen gehen immer anteilig an die Mieter, entweder nach Quadratmeterwohnfläche oder nach 1000tel wie bei ETW.
Herzlichen Danke !!!!!!
Gibts eigtl. eine Möglichkeit die Betríebskostenabrechnung bzw. meine Einzelabbrechnung prüfen zu lassen? Naja, ich hab eine Nachzahlung von 117 euro für den Zeitraum vom 21.10.2005 bis 31.12.2006 zu bezahlen.
Gesamtsumme : 250
Meine Vorauszahlung: -132
Ist dies ein "normaler" Wert ? Denn ganz ehrlich wenn ich so nachdenke, dass ich jeden Monat ca. 125 € an Neben und Betriebskosten habe, dann kann ich mein Studium gleich aufgeben und mir einen zweiten Nebenjob besorgen ;(
ps. hab ne 30 qm 1-raumwohnung ..
-- Editiert von k.jan am 04.11.2006 21:37:05
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Ob der Wert normal ist weiß ich nicht, da ich im eigenen Haus wohne.
Sie können das beim örtlichen Mieterschutzbund (heißt glaube ich so) nachprüfen lassen.
also wie soll ich das mit dem niederschlagswasser verstehen???
warum soll das gereinigt werden? es ist verboten regenwasser in das abwassernetz zuleiten. dieses wasser ist sauber und braucht nicht gereinigt werden!
Ich weis nicht ob das jetzt ein Schreibfehler war, das die NK schon bis 12/2006 erstellt wurde?
Falls 12/2005 gemeint ist, ist eine so hohe NK-Summe schon logisch, da es ja um 2 Wintermonate geht, und der Mieter im vorhergehenden Sommer ja noch keine NK "angespart" hat.
Diese Betriebskosten dürfen zwar vom Grundsatz her umgelegt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch in jedem Fall, daß diese Kostenumlage für die einzelnen Punkte im Mietvertrag auch vereinbart worden ist (nachprüfen!).
Niederschlagswasser ist strenggenommen kein Abwasser (Schmutzwasser), sondern das vom Dach und befestigten Flächen des Grundstücks in die Kanalisation abgeleitete Wasser. Man zahlt letztlich für die Nutzung des städtischen Kanalnetzes, nicht nur für die Reinigung des Schmutzwassers.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 06.11.2006 16:37:58
Einspruch Herr Hase!
Die Punkte müssen im MV nicht einzeln aufgeführt werden, es reicht der hinweis auf die NK-Verordnung (oder wie das Monstrum heist) - oder gibts dazu inzwischen neuere Urteile die das verbieten?
Damit meinte ich, daß die Tatsache der Betriebskostenumlage im Mietvertrag erwähnt sein muß. Außerdem muß hervorgehen, welche Kosten umgelegt werden - entweder per Aufzählung oder durch Hinweis auf die BetriebskostenVO.
Wenn überhaupt nichts dazu im Mietvertrag steht, muß der Vermieter die Betriebskosten zahlen.
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