Hallo.
Nur mal eine kleine Frage.
Verliert der Widerspruch auch seine Gültigkeit nach 14 Tagen oder besteht der länger?
Folgendes "Problem"
wir sind am 30.06.09 aus der Wohnung ausgezogen.Ende Juni kam die Nebenkostenabrechnung für 2008, hatte da Widerspruch eingelegt.Am 8.7.09 kam erneut eine Nebenkostenabrechnung welche eine Änderung beinhaltet.
Ebenfalls Widerspruch eingelegt.
Heute schrieb der ehemalige Vermieter ein Schreiben das die Frist für den Widerspruch abgelaufen wäre.
Ich habe aber erst nächste Woche einen Termin beim MSB.
LG Nicole
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nebenkostenabrechnung Widerspruch?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Ich habe gegen die gesamte NK-Abrechnung widerspruch eingelegt weil 1900 € doch bisschen zu viel des guten sind und ich aus verausgegangen NK-Abrechnungen weis das sie meistens fehlerhaft sind.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ein Widerspruch gilt so lange bis er geklärt ist.
Ich nehme an das der Vermieter einen ersten Fehler eingeräumt hat weshalb er die Abrechnung korrigiert hat. Wenn dieser Fehler jetzt geklärt ist dann ist auch der Widerspruch mit Erstellung der neuen Abrechnung geklärt.
Wenn immer noch Unklarheiten bestehen, dann sollten diese dem Vermieter genannt werden, jede Position einzeln benennen. Auf jedenfall würde ich eine evtl. Nachzahlung bis zu abschließenden Klärung ablehnen.
Und 1900 Euro ist zwar schon viel, aber wir wissen ja nicht wie groß die Wohnung ist oder wieviele Leute darin wohnen.
Bei frei finanzierten Wohnungen hat der Mieter kein Recht auf Zusendung der Belege, gegen eine Kostenerstattung von 0,25 Euro pro Blatt lassen sich aber viele darauf ein. Besser ist aber die Belegeinsichtnahme vor Ort beim Vermieter, weil da die Fragen direkt geklärt werden können.
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