nebenkosten(strom, wasser, heizung)

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
sannys82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
nebenkosten(strom, wasser, heizung)


Ich muss erstmal etwas ausholen.
wir haben unsere wohnung im juli 2015 bezogen und in unserem Mietvertrag steht nebekosten (strom 60euro, wasser 70euro, heizung 70euro).
heizung wird über firma minol abgerechnet. 
Strom zahlt unser vermieter fürs ganze grundstück zusammen für alle.(bis märz 2016 waren wir 3 mietparteien mit eigenen zähler und hauptzähler im haupthaus).
So mein Problem:

Ende letzten jahr habe ich auf verlangen unseres vermieters ihm die zählerständer von wasser und strom per whatsapp zugesendet. Diese hat er verschlampt. Bekam bis jetzt keine abrechnung dazu.(ist ja klar). Nun kam er vor einigen wochen wollte die zählerstände wieder haben. hab diese auch wieder an ihn weitergeleitet. Habe bis jetzt auch dazu noch keine abrechnung. Kommt vllt noch, abwarten.

frage dazu:

Darf mein vermieter jetzt seit einzug wasser und strom komplett abrechnen zusammen? 
Oder muss er die jahre einzeln abrechnen?
Und wasser und strom einzeln oder zusammen?

hab jetzt echt bissl bammel vor dem was kommt. 

Kann mir jemand auskunft geben?

danke im voraus für die hilfe

Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Was genau/wörtlich steht im Mietvertrag zu Neben-/Betriebskosten?

Zitat (von sannys82):
Darf mein vermieter jetzt seit einzug wasser und strom komplett abrechnen zusammen?


Er darf, besser gesagt muß, über alle Betriebskostenarten die vertraglich vereinbart sind abrechnen. Sofern denn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

Für die Abrechnung hat er bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit.

Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr für 2015 also noch bis 31.12.2016

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
sannys82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Abrechnungszeitraum ist für mich das Datum dann wo er das erste mal nach den zählerständen...und nicht für 18 monate...

Dies sind ja dann zwei Abrechnungszeiträume. Und er kann ja nicht bis auf Juli 16 zurückrechnen.

Wie soll dass dann funktionieren?

da steht wie oben geschrieben :

70 Heizung
70 Strom
60 wasser

-- Editiert von sannys82 am 03.12.2016 17:30

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Die Betriebskosten (Nebenkosten) für das Jahr 2015 kann/muss er bis zum 31.12.2016 abgerechnet haben. Die für 2016 dann bis Ende 2017. Was im vorigen Jahr von euch verbraucht wurde, lässt sich ja anhand der Gesamtzahlen gut abschätzen.

-- Editiert von Liane46 am 03.12.2016 17:31

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#4
 Von 
sannys82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Abrechnungszeitraum ist für mich das Datum dann wo er das erste mal nach den zählerständen...und nicht für 18 monate...

Dies sind ja dann zwei Abrechnungszeiträume. Und er kann ja nicht bis auf Juli 16 zurückrechnen.

Wie soll dass dann funktionieren?

-- Editiert von sannys82 am 03.12.2016 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sannys82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Endeffekt der ganze Verbrauch seit Neuausbau ( büro-> zur wohnung) bis Datum x durch die gesamtmonate mal juli bis Dezember. ..

-- Editiert von sannys82 am 03.12.2016 17:41

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

In Endeffekt eben, das was ihr seit Eurem Einzug im Juli 2015 tatsächlich verbraucht habt.
Eigentlich muss jährlich abgerechnet werden, d.h.
1. Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate) - z.B. 1.1.-31.12.2015: Strom, Wasser etc.
2. Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate) - z.B. 1.1.-31.12.2016: Strom, Wasser etc.
usw
Der Abrechnungszeitraum kann auch anders liegen (auch nur für einzelne Betriebskostenarten) und z.B. an den jeweiligen Abrechnungszeitraum des Versorgers angelehnt sein.

Was ist denn das überhaupt für ein Haus?
Erfolgte die Nutzungsänderung von Büro in Wohnung zu eurem Einzug im Juli 2015?
Hintergrund: Beim Strom muss heutzutage jede Nutzungseinheit separat abgesichert sein, hat eine separate Unterverteilung und einen separaten Stromzähler (Eigentum des Netzbetreibers), sodass der Verbraucher/Nutzer seinen Stromversorgungsvertrag direkt mit einem Stromversorger seiner Wahl abschliesst.
Warum "managt" das der Vermieter für euch? Das doch recht ungewöhnlich ... ebenso aber auch "whatsapp" als Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
sannys82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin schichtarbeiter. Ich glaube auch nicht das der Zähler vom Versorger ist. Wir und auch Nachbar haben keinen eigen Stromversorger.
Weiß nur das es früher Wohnhaus mit Werkstatt Kfz und Büro war. Mein Nachbar wohnt in der umgebauten werkstatt. Und dafür will der 20% Mieterhöhung haben. Grund: es gab seit 10 Jahren Leine erhöhung. Mieterbund sagt mehr Miete wie ne dopprlgarage kostet dürfte Miete normal net sein. Ist schon deswegen beim Anwalt.



Bin auch ehrlich froh wenn wir ne andere Wohnung (jetzt 8monate suche ) endlich finden in der nähe der arbeit.

-- Editiert von sannys82 am 03.12.2016 18:40

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