nervige Nachbarin

13. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
goldmarie100
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)
nervige Nachbarin

hallo forengemeinde.

über mir ist vor 2 monaten jemand neues eingezogen, seitdem hängt der haussegen schief.

es ist eine junge frau mit vielen bekannten - um es mal positiv auszudrücken, sie hat fast jeden zweiten abend besuch der meist bis 3 uhr morgens bleibt, man versteht jedes wort, permanentes gelache.

ich arbeite im schichtdienst und finde das gar nicht lustig, mehrere gespräche mit ihr haben nichts gebracht, die anderen mieter scheint es nicht sonderlich zu stören da diese ihr schlaftzimmer zur anderen straßenseite haben - ich habe aber nur eine grosse 1 raum wohnung.

ich führe nun ein lärmprotokoll, allerdings habe ich keine zeugen da ich single bin, die situation ist für mich unterträglich, ich wohne seit 2 jahren hier und es gab nie streit oder ärger.

kann ich hier die miete mindern?

lg

goldmarie

-----------------
" "




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

Schläft es sich dann besser ?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

Habe wir den Vermieter schon mal aufgefordert Abhilfe zu schaffen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goldmarie100
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)

...es schläft sich sicher nicht besser, ABER die HV wird sich mit sicherheit mehr dafür interessieren!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Du solltest den Vermieter schriftlich über die Ruhestörung (detailliert) informieren und Mietminderung ankündigen, wenn bis zum soundsovielten keine Abhilfe geschaffen ist. Bevor du die Miete minderst, sollte der Vermieter eine Frist gesetzt bekommen um die Möglichkeit zu haben mit der Ruhestörerin zu reden und die Störung eventuell damit zu beheben.

Die Mitteilung über eine Mietminderung soll ja auch ein Druckmittel sein, dass etwas gegen die Störung unternommen wird. Sollte sich nichts ändern, ja dann würde ich die Miete mindern.

Das Lärmprotokoll ohne Zeugen sehe ich als schwachen Beweis. Aber ich würde es trotzdem über einige Wochen führen.

Ich hatte auch mal ein Ruhestörungsproblem. Gespräche mit Nachbarn haben auch nichts gebracht. Aber nachdem der Vermieter sich da eingeklinkt hatte, war Ruhe. Ich habe wie oben beschrieben verfahren.

Ich wünsche dir bald ruhige Nächte











-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tap
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo Goldmarie,

Du schreibst:

> meist bis 3 uhr morgens bleibt, man versteht jedes wort, permanentes gelache.

Also, solange da keine große Party mit z.B. Musik aus einer Stereoanlage, Gegröhle, Schreien, Mitsingen stattfindet sondern "nur" Unterhaltung mehrerer Personen
mit gelegentlichem Lachen würden das viele Leute (ggf. auch viele Richter) als "Wohngeräusche" einordnen. Selbige sollten bei gutem Schallschutz in der Nachbarwohnung nur noch unwesentlich wahrnehmbar sein. Selbige sind auch selbstverständlich nach 22:00 hinzunehmen. Sollten diese Wohngeräusche bei Dir übermäßig laut ankommen, ist ggf. der Schallschutz in Deiner Wohnung mangelhaft.
Das ist für Dich natürlich unbefriedigend, andererseits wird Dein VM beim Schallschutz kaum nachbessern (Kostet i.d.R. sehr viel).

Daher bleibt nur ertragen oder Umzug.

Lass uns bitte wissen, wie es weiter gegangen ist.


Gruß

t


-----------------
"READY."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 169x hilfreich)

Spätestens um 22 Uhr sollte Schluß mit Lustig sein (siehe Hausordnung). Offenbar hat die Dame die Hausordnung aus Zeitmangel noch nicht lesen können...
Lärmprotokoll über einen Zeitraum von ca. 14 Tagen genügt, um dieses mit der sofortigen Bitte / Aufforderung an den Hausverwalter zu senden, damit per sofort die Ruhestörungen unterlassen werden. Gleichzeitig Mietminderung ankündigen, falls bis zum (*** Datum einsetzen ***) keine Abhilfe herbeigeführt werden kann.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:33:50
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.405 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.