neue Adresse an alten Vermieter

8. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
dastora
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Adresse an alten Vermieter

Muss ich meinem alten Vermieter meine neue Adresse geben? Üblicherweise wird man ja bei Wohnungsabgabe danach gefragt.
Oder kann ich die Auskunft verweigern oder "schummeln"?

Danke für Hinweise oder verweise auf Urteile oder Paragraphen.

dastora

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Dastora,
warum willst Du Deinem alten Vermieter die
neue Anschrift nicht geben, hast Du etwas zu verbergen?

Du bist verpflichtet, ihm die neue Anschrift mitzuteilen, denn sonst kann er Dir keinerlei Abrechnungen zukommen lassen. Stell Dir mal positiv vor, daß Du noch was gut hast bei ihm, wie soll er es Dir mitteilen? Aber welche Paragraphen dafür zuständig sind, weiß ich nicht.

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#2
 Von 
dastora
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

In der jetzigen Wohnung haben wir eine extreme Werbeflut erhalten, wo wir den Verdacht hatten, dass die Adresse weitergegeben/verkauft wurde. Und da wir auch mit anonymen Anrufen etc. zu tun hatten, wollen wir gern einen Schnitt machen und so wenigen Leuten wie möglich die neue Adresse sagen. Vom jetzigen Vermieter haben wir sowieso nichts Gutes zu erwarten. Er hat sogar schon anklingen lassen, dass er die Kaution sowieso behält (versuchter "Mietminderungsausgleich").

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#3
 Von 
Ermyas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

ist man denn jetzt rechtlich verpflichtet den alten vermieter die neue adresse mitzuteilen oder nicht ? ich würde das auch gerne sehr wissen. man kann ja übrige angelegenheiten auch persönlich klären, ob es ein schreiben ist oder nicht etc.

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