neue Fenster - Anrecht auf Fensterlüftung

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
neue Fenster - Anrecht auf Fensterlüftung

Mein Vermieter möchte neue Fenster einbauen lassen.
Die Wohnung hat durch Dämmung, etc, schon ein Feuchtigkeitsproblem. Trotz Stosslüften bekommen ich die Feuchtigkeit nicht in den Griff. In manchen Phasen muss ich einen elektrischen Luftentfeuchter einsetzen.

Durch die neuen, noch dichteren Fenster, wäre das Problem wahrscheinlich noch stärker.
Jetzt frage ich mich ob es sinnvoll wäre ein Fensterlüftungssystem beim Einbau neuer Fenster, zu installieren.

Habe ich als Mieter ein Mitspracherecht, was kann ich tun um Überprüfen zu lassen ob ein Lüftungssystem notwendig ist?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
Habe ich als Mieter ein Mitspracherecht, was kann ich tun um Überprüfen zu lassen ob ein Lüftungssystem notwendig ist?

Mitspracherecht hast du nicht. Aber natürlich muss die Wohnung nachher in einem bewohnbaren Zustand sein. Von daher würde ich empfehlen, dem Vermieter nachweisbar die aktuellen Probleme mitzuteilen und ihn zu bitten, bei der Sanierung auf ein vernünftiges Lüftungskonzept zu achten. Es gibt Systeme, bei denen im Fensterrahmen eine Lüftung integriert ist. Dazu gibt es noch diverse andere Möglichkeiten.

Normalerweise sollte ein Vermieter daran interessiert sein, dass er da keine Schimmelbude baut. Wenn ihr ihm jetzt also die Probleme mitteilt, dann wird er hoffentlich entsprechend reagieren.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Der händische Luftaustausch (durch Fenster kurzzeitig WEIT öffnen) kann auch bei gedämmter Gebäudehülle und neuen Fenstern gut funktionieren (eigene praktische Erfahrung). Allerdings kommt es bei Fremdnutzung (Nutzung durch Mieter) regelmäßig zu Problemen und die Gerichte halten es i.d.R. für den Mieter nicht für zumutbar besonders häufig zu Lüften.
http://www.schimmel-anwalt.de/lueftungsverhalten-uebersicht-zur-rechtsprechung-der-gerichte/
(Das BGH-Urteil zum 4maligen Kipp-Lüften halte ich für verfehlt, denn Lüften durch Kippstellung ist bekanntermaßen kein richtiges Lüften)
Der Vermieter hat dann ein Problem ...
Aus diesen Gründen ist es bei Vermietung/Fremdnutzung nicht empfehlenswert energetisch nach EeNV zu modernisieren ohne Lüftungskonzept und entsprechende bauliche Umsetzung der erforderlichen Zwnags-Lüftung.
Ob eine passive Fensterlüftung bei schon bestehender Feuchteproblemathik tatsächlich ausreicht, das Problem in den Griff zu bekommen, muss ggf. durchgerechnet werden.

Neuerdings gehört ein Lüftungskonzept beim Fensteraustausch je nach Sachlage zur fachgerechten Ausführung und die Feuchteschutzlüftung muss nach Stand der Technik nutze****bhängig funktionieren
http://www.velux.de/produkte/lueftungsloesungen-belueftung/lueftungsplaner-konfigurator
http://www.gff-magazin.de/so-beherrschen-sie-die-lueftungsnorm-din-1946-6/150/4839/112799
http://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/lueftung-klima/lueftung/wann-braucht-man-ein-lueftungskonzept-bei-der-sanierung.php
Allerdings kann der Auftraggeber (Eigentümer Vermieter) natürlich auf eigenes Risiko darauf verzichten.

Ich empfehle auch, den Vermieter schon jetzt (z.B. auf die Modernisierungsankündigung hin - ist die erfolgt?), auf die seit Gebäudehüllendämmung schon eingetretene Feuchteproblemathik ausdrücklich hinzuweisen > und z.B. das Merkblatt auf der gff-Seite beifügen
Mietrechtlich kann eine technisch fehlerhafte Modernisierung allerdings erst korrigiert werden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, da es Sache des Eigentümers/Vermieters ist wie er modernisiert.

Die Fensterfalzlüftung kann man nach Angaben von Fensterbauer und Architekt auch nachrüsten. Inwieweit dies tatsächlich zutrifft bzw. wie das mit der Umrüstung sich gestaltet, kann ich nicht sagen, da es bei uns und bei mehreren anderen mir bekannten Selbstnutzern auch ohne das nicht zu Problemen kam.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde gerne einen Gutachter das Feuchtigkeitsproblem beurteilen lassen. (Insbesondere die Stockflecken an Tapeten, etc.)
Ich würde es gerne selber in Auftrag geben, da mein Vermieter immer nur einen Installateur vorbeischickt, der sich nicht auskennt.
Mit einem Gutachten hätte ich, auch hinsichtlich einer Fensterlüftung, etwas vorzulegen.

Was kann so ein Gutachten kosten?
Wer ist für so etwas zuständig?

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
Ich würde gerne einen Gutachter das Feuchtigkeitsproblem beurteilen lassen. (Insbesondere die Stockflecken an Tapeten, etc.)

Irgendwie passt es nicht mit der Wärmedämmung zusammen. Ich gehe mal von einer Dämmung an der Außenwand aus, da ist es nicht üblich, das danach Wände feucht werden.
Die Feuchtigkeit schlägt sich bekanntlich nur an den kalten Wänden ab, und das deutet unter anderem auch auf ein gewisses Heizverhalten hin, also unter Tags beim Arbeiten kühlt es aus, Abends die Heizung voll für eine Weile voll an?
Zitat (von Larsch):
Mit einem Gutachten hätte ich, auch hinsichtlich einer Fensterlüftung, etwas vorzulegen.

Nütz wenig, der Eigentümer muss das nicht interessieren, ein ausführliches Gutachten dürfte nach Aufwand sich schnell im Rahmen von 1000,- bis 2000€ belaufen.
Hat man als Mieter schon den Vermieter auf das Feuchtigkeitsproblem hingewiesen?

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Irgendwie passt es nicht mit der Wärmedämmung zusammen. Ich gehe mal von einer Dämmung an der Außenwand aus, da ist es nicht üblich, das danach Wände feucht werden.


Eigentlich gehe ich bei einer gedämmten Wand und ungedämmten Fenstern von beschlagenen Fenstern aus und nicht von Stockflecken an der Wand.

Dieses Stockfleckenproblem entsteht erst, wenn die Fenster "wärmer" sind als die Wand. Sehr komisch.

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#6
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Irgendwie passt es nicht mit der Wärmedämmung zusammen. Ich gehe mal von einer Dämmung an der Außenwand aus, da ist es nicht üblich, das danach Wände feucht werden.
Die Feuchtigkeit schlägt sich bekanntlich nur an den kalten Wänden ab, und das deutet unter anderem auch auf ein gewisses Heizverhalten hin, also unter Tags beim Arbeiten kühlt es aus, Abends die Heizung voll für eine Weile voll an?


Das Problem ist eher so, daß die Wand zum Flur kälter ist als die gedämmte Wand, und an dieser bilden sich dann die Stockflecken. Wird dieses Problem durch neue Fenster ohne Lüftung nicht noch schlimmer?

Zitat (von 0815Frager):
Hat man als Mieter schon den Vermieter auf das Feuchtigkeitsproblem hingewiesen?

Der Vermieter weiss darüber Bescheid, tut aber deswegen nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
Wird dieses Problem durch neue Fenster ohne Lüftung nicht noch schlimmer?


Bei neuen Fenster muss man immer lüften.


Zitat (von Larsch):
daß die Wand zum Flur kälter ist als die gedämmte Wand, und an dieser bilden sich dann die Stockflecken.


Warum ist denn die Wand zum Flur so kalt und zwar kälter als eine Außenwand?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
Das Problem ist eher so, daß die Wand zum Flur kälter ist als die gedämmte Wand, und an dieser bilden sich dann die Stockflecken. Wird dieses Problem durch neue Fenster ohne Lüftung nicht noch schlimmer?

Kann es nicht mit ungleichmäßigem Heizverhalten auch was zu tun haben?
Wenn z.B. ein Zimmer den ganzen Tag seine 20 Grad hat, dann kann die Wand doch nicht abkühlen. Ist der Flur denn nicht beheizt?
Mit den Fenstern dürfte sich das Problem vermutlich nicht ändern, da eben der U eines Fenster nicht an den U Wert von eine gedämmten Wand hinkommt.

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#9
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Ist der Flur denn nicht beheizt?

nein, mit Flur meinte ich Treppenhaus des Wohngebäudes, dieser ist ja eigentlich nie beheizt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Das klingt aber wirklich seltsam mit der schimmeligen Innenwand.
Ist das Problem in allen Zimmern, die eine Wand zum Treppenhaus haben?
Wie wird das/werden die Zimmer genutzt, in denen das Feuchteproblem besteht?
Liegen wasserführende Leitungen in der Wand? Welche Etage ist die Wohnung? Wie schaut es bei den Nachbarn direkt darunter und darüber aus?
Ich finde auch den ganzen Sachverhalt bedenklich - normalerweise werden zuerst die Fenster getauscht und dann wird die Außendämmung angebracht. Andersherum ist es ja kaum möglich die Übergange/Anschlüsse ordentlich abzudichten. Aber das ist halt Entscheidung (und Problem) des Eigentümers/Vermieters.

Zur Gutachten-Frage: Im jetztigen Stadium wäre ein "großes" Schimmelgutachten m.E. nur rausgeschmissen Geld, weil der Vermieter das Vorhandensein des angezeigten Mangels gar nicht bestritten hat.
Falls beweisbar Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung erfolgte und der Vermieter jetzt in Verzug ist, dann wäre der nächste Schritt eine Klage auf Mängelbeseitigung. Ansonsten gilt es Schritt 1 nachzuholen.
Falls erforderlich wird ggf. das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben, das dann auch wirklich "zählt".

Vor der Klage ist es sinnvoll ein Lüftungs- und Heizprotokoll zu führen - z.B. hier.
Wichtig: Raum-Temperatur+-Luftfeuchte vor dem Lüften und nach dem Lüften!
Ggf. ein Hygrometer besorgen.

Außerdem sollte man natürlich eigene Verursachung ausschließen können (um nicht auf Gutachter- und sonstigen Verfahrenskosten sitzenzubleiben) - z.B. Schimmel-Ursachenbaum mal abarbeiten.
Falls man sich hier unsicher ist, kann ein Kurzgutachten helfen, d.h. Ortseinsicht um Feuchte- und Temperaturwerte der Raumluft und der Wandoberflächen messtechnisch festzustellen mit dem Ziel eigenes falsches Nutzerverhalten auszuschließen. Ein solches Kurzgutachten sollte maximal 200-300 Euro +Mwst kosten (vorher abklären!).
Das machen z.B. Bauingenieure, Architekten, Energieberater, die sich mit entsprechender Messtechnik darauf spezialisiert haben. Wenn Du im Telefonbuch oder Internet nicht fündig wirst, dann z.B. über Verbraucherzentrale, Architektenkammer, Amtsgericht (Sachverständigen-/Gutachter-Liste).



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ist das Problem in allen Zimmern, die eine Wand zum Treppenhaus haben?
Wie wird das/werden die Zimmer genutzt, in denen das Feuchteproblem besteht?
Liegen wasserführende Leitungen in der Wand? Welche Etage ist die Wohnung? Wie schaut es bei den Nachbarn direkt darunter und darüber aus?


Alle diese Fragen sind wichtig. Mich würde zusätzlich interessieren, warum es so *******ekalt im Treppenhaus ist. Sind dort die Außenwände gedämmt? Was ist mit den Fenstern und der Haustür.

Auch eine Haustür muss schließen und die Fenster müssen dicht sein. Natürlich gibt es immer wieder Hausbewohner, die Lüften per Dauerfensteröffnung.

Was ist mit dem Keller? Gibt es eine Tür? Und wie dicht ist die?

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#13
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ist das Problem in allen Zimmern, die eine Wand zum Treppenhaus haben?
Wie wird das/werden die Zimmer genutzt, in denen das Feuchteproblem besteht?
Liegen wasserführende Leitungen in der Wand? Welche Etage ist die Wohnung? Wie schaut es bei den Nachbarn direkt darunter und darüber aus?


das Zimmer ist ein Arbeits- und Schlafzimmer, also fast ständig "belebt".
Wasserführende Leitungen liegen nicht in der Wand....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Sag mal, meinst du das ernst? Im Parallelthread (http://www.123recht.net/Wasserschaden-Warten-auf-Geld-von-Versicherung-__f510190.html) teilst du mit, dass Arbeits- und Schlafzimmer wegen eines Wasserschadens und einer feuchten Wand nicht benutzbar waren. Ist es möglich, dass deine aktuellen Probleme erst nach oder durch den Wasserschaden aufgetreten sind?

Nur mal so zum nachdenken: Hier gibt es User, die Zeit investieren, um deine Probleme nachzuvollziehen und Lösungen zu finden. Es wäre schon nett, alle relevanten Informationen mitzuteilen. Und bei einer Feuchtigkeitsproblematik ist ein Wasserschaden durch ein Rohrbruch sehr relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ist es möglich, dass deine aktuellen Probleme erst nach oder durch den Wasserschaden aufgetreten sind?

nein, das Problem mit dem Wasserschaden hat nichts mit dem Problem der feuchten Wand zu tun.
Das Problem bestand schon viel länger....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
das Zimmer ist ein Arbeits- und Schlafzimmer, also fast ständig "belebt".
Wasserführende Leitungen liegen nicht in der Wand....


Ok jedoch im Tread welcher Chauchy verlinkt hatte, steht folgendes:
Zitat (von Larsch):
Zitat (von Lolle):
Worin besteht/bestand denn die Gebrauchsbeeinträchtigung? (und wie lange und in welchen Zimmern?)


Schlafzimmer und Arbeitszimmer,
Arbeiten war wegen des Lärms nicht möglich und schlafen musste ich in einem anderen Zimmer auf einer Luftmatratze für 35 Tage....

Zitat (von Larsch):
nein, das Problem mit dem Wasserschaden hat nichts mit dem Problem der feuchten Wand zu tun.
Das Problem bestand schon viel länger....

Es liegt nahe das vor dem Rohrbruch schon länger ein wenig Feuchtigkeit durch eine undichte Leitung in die Wand versickerte.

Wer solche Infos nicht erwähnt, kostet nicht nur Zeit der anderen User, sondern führt diese bewusst in die Irre, vielleicht hast Du auch ein persönliches Problem mit deinem Vermieter, jedoch zur Fensterfrage; Dein Vermieter hat das Recht ohne den Mieter zu fragen, wenn er neue Fenster einbaut, vor allem da es auch nicht von der Dämmung an der Außenwand kommt, sonst wäre diese feucht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es liegt nahe das vor dem Rohrbruch schon länger ein wenig Feuchtigkeit durch eine undichte Leitung in die Wand versickerte.


sorry das ich für Verwirrung sorge.
Jedoch betone ich nochmal, daß die Wand mit dem Rohrbruch definitiv nichts mit den Stockflecken der anderen Wand zu tun hat!!!
Das Arbeitszimmer war nur wegen der Lärmbelastung nicht nutzbar und nicht wegen einer feuchten Wand.
Die eine Wand ist zwischen Bad und Schlafzimmer und die andere Wand in einem anderen Raum zum Treppenhaus hin.

Die beiden Dinge haben zu 100 % nichts miteinander zu tun.

Trotzallem danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
Ich würde gerne einen Gutachter das Feuchtigkeitsproblem beurteilen lassen. (Insbesondere die Stockflecken an Tapeten, etc.)


Das würde ich Dir auch raten.

Ich persönlich würde versuchen zu klären, warum die Wand so kalt ist. Vielleicht noch einen Datenlogger aufstellen.

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