neue Fenster - Mieterhöhung?

15. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
neue Fenster - Mieterhöhung?

Liebes Forum,

mein Vermieter möchte in meiner Wohnung neue Fenster einbauen lassen.
2 Fragen hierzu:
Er möchte deswegen auch die Miete erhöhen, ist das korrekt?
Bin ich verpflichtet die Fenster erneuern zu lassen, die Fenster sind zwar alt, aber noch in Ordnung?

Besten Dank

Fragen zur Miete?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4281 Beiträge, 2434x hilfreich)

Zu 1: Kommt auf die Erhöhung an. Wenn die Fenster eine Modernisierung bedeuten, dann ja: 11% der Kosten der Modernisierung können jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden.
Zu 2: Prinzipiell ja, denn es sind die Fenster des Vermieters.


Allgemein: Der Vermieter hat die Maßnahme rechtzeitig (3 Monate vorher) anzukündigen, mit voraussichtlicher Mieterhöhungsangabe. Du kannst der Maßnahme oder der Mieterhöhung widersprechen, wenn sie für dich eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Im Streitfall wird ein Gericht entscheiden, ob dein Widerspruch begründet ist.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Wenn die neuen Fenster eine Modernisierung darstellen darf der Vermieter die Miete erhöhen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen zu dulden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10449 Beiträge, 4637x hilfreich)

Als Ergänzung zu den bisherigen Paragraphen noch den Verweis auf § 536 (1a) BGB: Wenn durch die neuen Fenster Energie eingespart wird, so handelt es sich wohl um einer energetische Sanierung. Damit wäre eine Mietminderung wärend der Bauarbeiten für 3 Monate nicht möglich. Wird keine Energie eingespart, so wäre eine Mietminderung möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4281 Beiträge, 2434x hilfreich)

Da die Dauer eines Fensteraustausches allerdings bestenfalls in Stunden (pro Fenster) gemessen wird, kommt auch ohne energetische Maßnahme nicht viel Mietminderung raus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wird keine Energie eingespart, so wäre eine Mietminderung (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache

Ohne energetische Sanierung wird auch keine Mieterhöhung möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

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