Liebes Forum,
mein Vermieter möchte in meiner Wohnung neue Fenster einbauen lassen.
2 Fragen hierzu:
Er möchte deswegen auch die Miete erhöhen, ist das korrekt?
Bin ich verpflichtet die Fenster erneuern zu lassen, die Fenster sind zwar alt, aber noch in Ordnung?
Besten Dank
neue Fenster - Mieterhöhung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zu 1: Kommt auf die Erhöhung an. Wenn die Fenster eine Modernisierung bedeuten, dann ja: 11% der Kosten der Modernisierung können jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden.
Zu 2: Prinzipiell ja, denn es sind die Fenster des Vermieters.
Allgemein: Der Vermieter hat die Maßnahme rechtzeitig (3 Monate vorher) anzukündigen, mit voraussichtlicher Mieterhöhungsangabe. Du kannst der Maßnahme oder der Mieterhöhung widersprechen, wenn sie für dich eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Im Streitfall wird ein Gericht entscheiden, ob dein Widerspruch begründet ist.
Wenn die neuen Fenster eine Modernisierung darstellen darf der Vermieter die Miete erhöhen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen zu dulden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html
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Als Ergänzung zu den bisherigen Paragraphen noch den Verweis auf § 536 (1a) BGB: Wenn durch die neuen Fenster Energie eingespart wird, so handelt es sich wohl um einer energetische Sanierung. Damit wäre eine Mietminderung wärend der Bauarbeiten für 3 Monate nicht möglich. Wird keine Energie eingespart, so wäre eine Mietminderung möglich.
Da die Dauer eines Fensteraustausches allerdings bestenfalls in Stunden (pro Fenster) gemessen wird, kommt auch ohne energetische Maßnahme nicht viel Mietminderung raus.
ZitatWird keine Energie eingespart, so wäre eine Mietminderung (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache :
Ohne energetische Sanierung wird auch keine Mieterhöhung möglich sein.
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