neue Fenster und Miete hoch?

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)
neue Fenster und Miete hoch?

Hallö!
Wenn mein Vermieter neue Fenster eingebaut hat, ist es wohl rechtens wenn er die Miete wegen Modernisierung erhöht.
Genau so ok geht es wohl wenn er seit 3 jahren keine anpassung der Miete verlangt hat und nun um 20% erhöhen will.
Soweit in Ordnung! (aber :( )
Aber nu:
wie hoch darf er die Miete wegen der Fenster hochschrauben? 10% 20%?
und zweitens:
Darf er wegen der genannten Gründen die Miete GLEICHZEITIG raufsetzen? Also z.B. 10% wegen den Fenstern und 20% wegen der Zeit macht also 30%? oder... <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=18">

Schon mal Danke :)

-- Editiert von Findus am 02.03.2004 07:36:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Habe mal folgendes gefunden:

"Die Mieterhöhung darf bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren 20% nicht übersteigen (sog.Kappungsgrenze, § 558 Abs.3 BGB )."

"Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er pro Jahr 11 % der Kosten, außerhalb der Mieterhöhung nach den oben genannten Voraussetzungen der Vergleichsmiete, auf den Mieter umlegen. Diese Umlegung kann auch neben einer regulären Mieterhöhung erfolgen.
Die Voraussetzung dafür regelt § 559 BGB :"


Vielleicht schaust Du mal selbst auf der Seite, um Dich schlau zu machen:

http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html

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#2
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Danke ! :)

0x Hilfreiche Antwort

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