Hallö!
Wenn mein Vermieter neue Fenster eingebaut hat, ist es wohl rechtens wenn er die Miete wegen Modernisierung erhöht.
Genau so ok geht es wohl wenn er seit 3 jahren keine anpassung der Miete verlangt hat und nun um 20% erhöhen will.
Soweit in Ordnung! (aber
)
Aber nu:
wie hoch darf er die Miete wegen der Fenster hochschrauben? 10% 20%?
und zweitens:
Darf er wegen der genannten Gründen die Miete GLEICHZEITIG raufsetzen? Also z.B. 10% wegen den Fenstern und 20% wegen der Zeit macht also 30%? oder... <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=18">
Schon mal Danke
-- Editiert von Findus am 02.03.2004 07:36:49
neue Fenster und Miete hoch?
2. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 2. März 2004 | 07:34
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 61x hilfreich)
neue Fenster und Miete hoch?
#1
Antwort vom 2. März 2004 | 08:16
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 278x hilfreich)
Habe mal folgendes gefunden:
"Die Mieterhöhung darf bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren 20% nicht übersteigen (sog.Kappungsgrenze, § 558 Abs.3 BGB
)."
"Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er pro Jahr 11 % der Kosten, außerhalb der Mieterhöhung nach den oben genannten Voraussetzungen der Vergleichsmiete, auf den Mieter umlegen. Diese Umlegung kann auch neben einer regulären Mieterhöhung erfolgen.
Die Voraussetzung dafür regelt § 559 BGB
:"
Vielleicht schaust Du mal selbst auf der Seite, um Dich schlau zu machen:
http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html
#2
Antwort vom 2. März 2004 | 11:57
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 61x hilfreich)
Danke !
Und jetzt?
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