Hallo miteinander,
unser Vermieter hat -auf unseren Wunsch hin- in Aussicht gestellt, eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen.
Die jetzige ist alt und fast unbrauchbar.
Die neue Einbauküche hat etwa einen Wert von 2500,-Euro, zzgl. Einbau insgesamt 2.900,-Euro.
Für 55 qm zahlen wir 280,-€ KM, insgesamt 395,-€ WM.
Unser Vermieter möchte die Kaltmiete -aufgrund der neuen Küche- um 25€ monatlich erhöhen.
Ist das rechtlich ok???
Falls nein, welche Rechengrundlage kann ich in diesem Modernisierungsfall für eine Mieterhöhung zu Grunde legen???
neue Küche! Mieterhöhung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Für einen anspruchslosen Studenten -wie aus meiner Nachbarschaft- sicherlich noch brauchbar.
ABER, wenn diverse Türscharniere nicht mehr richtig halten...(ich will nicht ständig dran herumwerkeln!)
2 Kochplatten (irre Stromfresser) sind vorhanden, eine arbeitet nur manchmal.
Allgemeiner Zustand der Küche: abgewohnt oder mangelhaft!
Daher haben wir diverse "günstige" Angebote bei Höffner,Ikea,... eingeholt um diese dem VN vorzulegen, zwecks Küchenaustausch.
Wer sich mit Küchen etwas auskennt, weiss auch, dass es für 2.500€ nicht grad eine Luxusküche gibt.
Der VM hat auch Verständnis signalisiert und würde dem Vorhaben zustimmen - mit verbundener Mieterhöhung...
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--- editiert vom Admin
Nun ja, weniger als ein Prozent sind aufs Jahr gerechnet, ziemlich genau die erlaubten 11 % die der Vermieter auf die Miete umlegen darf.
Er bewegt sich damit also absolut im Rahmen dessen, was er verlangen darf. Der TE sollte m.E. die geforderten 25,-€ zahlen, damit er wenigstens eine ordentliche Küche hat. Ein wenig wird sich das wohl auch auf der Stromrechnung auswirken, da sicherlich weniger Strom verbraucht wird.
Im Übrigen ist der VM ja nicht verpflichtet die Küche einbauen zu lassen.Ist ja nur ein Entgegenkommen des VM. Es sei den, die Küche ist Vertragsbestandteil. Dann muss er für einen ordentlichen Zustand der jetzigen Küche sorgen. Ob dem TE damit aber geholfen ist, ist eine andere Frage.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
"Nun ja, weniger als ein Prozent sind aufs Jahr gerechnet, ziemlich genau die erlaubten 11 % die der Vermieter auf die Miete umlegen darf.
Er bewegt sich damit also absolut im Rahmen dessen, was er verlangen darf. "
Da hast du was Mistverstanden.
--- editiert vom Admin
Im Mietvetrag ist natürlich die Küche erwähnt.
Es ist genau definiert, was vorhanden ist (2 Kochplatten,...) und der Zustand (mit Gebrauchsspuren) wurde auch erwähnt.
Immerhin wertet eine neue Küche diese Wohnung erheblich auf, eventuelle Wohnungs-Interessenten nach mir, werden da sicherlich nicht lange zögern, den Mietvertrag zu unterschreiben...
Die Wohnung ist im guten Zustand , Lage und Umfeld ist auch angenehm.
Nur halt leider die Küche nicht...
Ich werde meinem VM monatlich 20,-€ vorschlagen.
Da er uns -laut mündlicher Aussage von ihm- gern als Mieter behalten möchte, wird das schon passen, denk ich.
Ich bekomme in der nächsten Woche schriftlich Antwort vom VM...das Ergebnis teile ich dann hier mit.
Erstmal Danke an die Runde...!
-- Editiert von terrierXY am 14.01.2009 11:27
--- editiert vom Admin
+++interessanter Gedankengang+++
@ Halbgott
Ich denke es ist nachvollziehbar, worauf ich hinaus wollte...
Ich meinte nur, daß dem VM durch den Einbau der neuen Küche AUCH Vorteile entstehen - nicht nur mir als Neuküchenbenutzer.
Irgendwann werd ich mir ne größere Behausung suchen, das hat aber Zeit.
In unserer Stadt (ca. 500.000 Einw.) stehen Massen Wohnungen leer, die Zeitungen sind voll mit Anzeigen und vermeintlichen "Schnäppchenangeboten".
Mit ner miesen Einbauküche schreckst Du potenzielle Interessenten prima ab...
2 andere Mietparteien hatten, vor etwa anderthalb Jahren, ebenso Erfolg mit Ihrem Wunsch nach einer neuen Küche.
Beide "hausen" noch immer in dieser Mietwohnung...
Was die neuen Küchen kosteten und wieviel Mieterhöhung die Folge war, weiß ich nicht.
Hier bei uns ist jeder VM heilfroh, wenn das komplette Haus vermietet ist.
Die Realität sieht aber derzeit anders aus...
Ergo muss der VM schon "etwas" bieten - und zu einer guten Wohnung gehört nun mal auch keine "FLODDERKÜCHE":)
bis demnächst
lg terrierXY
-- Editiert von terrierXY am 14.01.2009 16:38
-- Editiert von terrierXY am 14.01.2009 16:39
Deine Argumente sind ja alle sehr nett, aber Du vergisst dabei das Entscheidende:
Du hast die Wohnung mit dieser Küche so gesehen und dann trotzdem gemietet. Sich im Nachhinein beschweren ist ja wunderbar, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, euch diese Küche zu kaufen. Ob das die Wohnung aufwertet kann euch als Mieter egal sein. Solange die alte Küche funktionstüchtig ist muss der VM nichts neu kaufen. Wenn er es aber doch tut (sehr selten!), dann hat er das Recht, sie an euch zu vermieten.
Normalerweise hätte der VM auch sagen können: Euch passt die Küche nicht, also kauft euch eine, und wenn ihr auszieht nehmt ihr sie mit (oder verkauft sie dem Nachmieter) und stellt die alte Küche wieder rein.
--- editiert vom Admin
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