neue Nebenkosten hinzufügen ?

30. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
RonnyF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
neue Nebenkosten hinzufügen ?

Hallo zusammen,

für folgenden Fall bitte ich um Einschätzung der Situation:

Mietparteien A und B bewohnen ein 2-Fam. Haus.
Im Mietvertrag sind als zu zahlende Nebenkosten Gas, Wasser, Abwasser, Mülltonne und
Schornsteinfeger angegeben.

Nun möchte der Vermieter die Kosten für die Feuerversicherung und die Grundsteuer
auch auf die Mieter umlegen mittels einer Änderungs-Kündigung.

Darf er das?
Wenn ja, wie müssen diese Kosten aufgeteilt werden, nach Wohnfläche, nach Personenzahl,
oder halbe / halbe ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RonnyF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

die Mietverträge sind noch ziemlich neu, unter, bzw. wenig über 1 Jahr

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das sehe ich allerding nicht so. Ältere Formularmietverträge zählen die Positionen zur NK auf und die zur Umlage gewünschten werden angekreuzt oder der Formularmietvertrag bezieht sich auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder neuere Verträge beziehen sich auf die Betriebskostenverordnung. In beiden letzteren Fällen dürfte umgelegt werden, im ersten Fall nur, wenn die Positionen auch angekreuzt sind.
Für mich hört es sich aber eher so an, als das es sich gar nicht um einen Formularmietvertrag (vorgefertigt) handelt und die Positionen wie genannt vereinbart wurden. Dann kann der VM auch nur die genannten abrechnen- und was besonders wichtig: im Mietrecht gibt es keine Änderungskündigung und einer Änderung im bestehenden Vertrag müssen beide Seiten zustimmen! Offensichtlich hat der VM was im geschlossenen MV zu seinen Ungunsten vergessen, das ist aber einfach nur sein Pech.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@SueCologne

Kurz zur Info: Es gibt im Mietrecht schon Änderungskündigungen, z.B. im Gewerbemietrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Möglich, allerdings ist im Eingangsposting deutlich von "wohnen" die Rede, was einen Gewerbemietvertrag m.E. ausschließt.
Und um es für Dich nochmal deutlich zu machen, im Mietrecht über Wohnraum gibt es keine Änderungskündigung.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.748 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen