Hallo zusammen,
für folgenden Fall bitte ich um Einschätzung der Situation:
Mietparteien A und B bewohnen ein 2-Fam. Haus.
Im Mietvertrag sind als zu zahlende Nebenkosten Gas, Wasser, Abwasser, Mülltonne und
Schornsteinfeger angegeben.
Nun möchte der Vermieter die Kosten für die Feuerversicherung und die Grundsteuer
auch auf die Mieter umlegen mittels einer Änderungs-Kündigung.
Darf er das?
Wenn ja, wie müssen diese Kosten aufgeteilt werden, nach Wohnfläche, nach Personenzahl,
oder halbe / halbe ?
neue Nebenkosten hinzufügen ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
die Mietverträge sind noch ziemlich neu, unter, bzw. wenig über 1 Jahr
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--- editiert vom Admin
Das sehe ich allerding nicht so. Ältere Formularmietverträge zählen die Positionen zur NK auf und die zur Umlage gewünschten werden angekreuzt oder der Formularmietvertrag bezieht sich auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder neuere Verträge beziehen sich auf die Betriebskostenverordnung. In beiden letzteren Fällen dürfte umgelegt werden, im ersten Fall nur, wenn die Positionen auch angekreuzt sind.
Für mich hört es sich aber eher so an, als das es sich gar nicht um einen Formularmietvertrag (vorgefertigt) handelt und die Positionen wie genannt vereinbart wurden. Dann kann der VM auch nur die genannten abrechnen- und was besonders wichtig: im Mietrecht gibt es keine Änderungskündigung und einer Änderung im bestehenden Vertrag müssen beide Seiten zustimmen! Offensichtlich hat der VM was im geschlossenen MV zu seinen Ungunsten vergessen, das ist aber einfach nur sein Pech.
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"MfG
Susanne"
@SueCologne
Kurz zur Info: Es gibt im Mietrecht schon Änderungskündigungen, z.B. im Gewerbemietrecht.
Möglich, allerdings ist im Eingangsposting deutlich von "wohnen" die Rede, was einen Gewerbemietvertrag m.E. ausschließt.
Und um es für Dich nochmal deutlich zu machen, im Mietrecht über Wohnraum gibt es keine Änderungskündigung.
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"MfG
Susanne"
--- editiert vom Admin
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