neuer Besitzer (Miete)

7. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
achimrecht123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
neuer Besitzer (Miete)

Hallo zusammen,
meine Eltern möchten mir nicht "zur Last" fallen und möchten in ein Altenheim.
Ich bewohne zur Zeit das 1.OG unseres Elternhauses. Bisher habe ich nur Nebenkosten, keine Miete bezahlt, weil ich unsere Eltern unterstützt habe.
Wie ist das nun, wenn ein neuer Besitzer das Haus erwirbt und nicht selbst darin wohnen möchte.
Ich möchte eigentlich nur für das 1.OG bezahlen, das EG nutze ich ja nicht?
Kann er darauf bestehen, dass ich das ganze Haus mieten muss?
Wie ist das überhaupt mit der Höhe der Miete (es gibt bei uns kein Mietspiegel), muss ich die Höhe der Miete die der Vermieter festsetzt akzeptieren?
Vielen Dank an alle die mir hier weiter helfen können.
Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

Besitzer oder Eigentümer?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38291x hilfreich)

Zitat (von achimrecht123):
Ich möchte eigentlich nur für das 1.OG bezahlen, das EG nutze ich ja nicht?

Und das sind 2 getrennte Wohnungen?
Man hat einen Mietvertrag auf eigenen Namen nur für das 1.OG.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45034 Beiträge, 16028x hilfreich)

Zitat (von achimrecht123):
Kann er darauf bestehen, dass ich das ganze Haus mieten muss?


Nein, aber er kann darauf bestehen, dass Du ausziehst.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5331 Beiträge, 1230x hilfreich)

Zitat (von achimrecht123):
Wie ist das überhaupt mit der Höhe der Miete (es gibt bei uns kein Mietspiegel), muss ich die Höhe der Miete die der Vermieter festsetzt akzeptieren?


Der neue Vermieter übernimmt Deinen Mietvertrag 1:1 mit allen Rechten und Pflichten. So einfach kann er also nicht die neue Miete festsetzen. Er muss sich an der letzten Mieterhöhung orientieren, was den Zeitpunkt angeht (wenn vor 2 Jahren die Miete um 20% angepasst wurde kann er nicht gleich die Miete erhöhen usw.).

Wenn es keinen Mietspiegel gibt, werden für die Berechnung der neuen Miete Vergleichswohnungen herangezogen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
achimrecht123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, es existiert kein Mietvertrag. Da ich meine Eltern unterstützt habe musste ich nur anteilig die Nebenkosten bezahlen.

Signatur:

Gruß
Achim

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38291x hilfreich)

Zitat (von achimrecht123):
Das Problem ist, es existiert kein Mietvertrag.

Dann gilt, das man entweder ausziehen muss oder den angebotenen Mietvertrag eingehen müsste - wenn der über das ganze Haus gehen soll, wird man das auch so mieten müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9150 Beiträge, 4273x hilfreich)

Wenn Eltern und Kind miteinander reden und gemeinsam planen, dann kann im Kaufvertrag mit dem Käufer alles notwendige zum Verbleib oder Nicht-Verbleib des Kindes regeln. Man kann theoretisch auch im Kaufvertrag bereits einen Mietvertrag und eine Miete für das 1.OG vereinbaren. Oder die Eltern schließen vor dem Verkauf einen Mietvertrag mit dem Kind ab. Man sollte sich jedoch bewusst sein, dass dies den Kaufpreis ganz erheblich schmälern kann, sofern man überhaupt unter diesen Bedingungen einen Käufer findet. Das hängt sicherlich davon ab, inwieweit das Haus in abgeschlossene Wohnheiten unterteilt werden kann.

Wenn die Eltern ohne weitere Regelungen und Absprachen verkaufen, wird es darauf ankommen, ob die Zahlung der Nebenkosten und insbesondere die Unterstützung der Eltern als Miete angesehen wird. Aus meiner Sicht wird das nur dann der Fall sein, wenn erhebliche Unterstützungsleistungen (tägliche Pflege z.B.) ausgeführt wurde. Pure Gefälligkeiten werden meiner Meinung nach keinen konkludenten Mietvertrag begründen.

Wenn es aktuell keinen Mietvertrag gibt, dann wird der Kaufvertrag vermutlich irgendwann einen Übergabetermin vorsehen, an dem das Haus ohne Bewohner an die neuen Besitzer übergeben wird. Dann muss das Kind eben ausziehen, sofern es mit dem neuen Eigentümer keine andere Vereinbarung treffen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 470x hilfreich)

Soll oder muss das Haus verkauft werden um das Altersheim zu finanzieren?
Kannst du das Haus nicht kaufen oder vererbt/geschenkt bekommen?
Wenn es verkauft wird musst du mit einer Kündigung rechen, je nachdem wie die genaue Konstellation in dem Haus ist zB ist es ein 1-oder2 oder Mehrfamilienhaus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von achimrecht123):
Das Problem ist, es existiert kein Mietvertrag.
Ist es ein Problem, jetzt, wo sich das sogenannte Restleben mit einem Umzug in ein Alters-oder Pflegeheim sowieso ändert---einen Mietvertrag mit den Eltern aufzusetzen?
Noch scheinen ja keine Umzugskartons gepackt zu sein, oder?
uU könnte auch ein Wohnrecht für dich eingetragen werden.

Zitat (von achimrecht123):
Wie ist das nun, wenn ein neuer Besitzer das Haus erwirbt und nicht selbst darin wohnen möchte.
Kommt drauf an, was ihr wollt.

Möchtest du dort im 1.OG wohnen bleiben?
Brauchen deine Eltern das Geld aus dem Hausverkauf, um ihr neues Heim zu bezahlen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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