neuer Teppich in bewophnter Wohnung

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
W.T.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
neuer Teppich in bewophnter Wohnung

Hallo an alle Wissenden,
ich wohne seit 20 Jahren in meiner Wohnung. Nun hat sich der Vermieter endlich bereit erklärt mir einen neuen Teppich legen zu lassen. Das Problem: ich wohne in der Wohnung. Die 2-Zimmer Wohnung muss jedoch geräumt werden, klar, sonst geht es nicht.
Nun habe ich vor einiger Zeit gelesen, das die Ausräum-/Einräumkosten ebenfalls vom Vermieter zu tragen sind, soweit in mich erinnere sogar mit Aktenzeichen vom Gericht. Kann mir die jemand weiterhelfen??
Danke aus Hamburg
W.T.

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19 Antworten
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#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Schätze mal, wenn der VM von den Ein- und Ausräumkosten hört, am besten noch mit Aktenzeichen,dies kommt immer hervorragend beim VM an, vergeht ihm die Lust den Teppich zu wechseln.

Wie wäre es denn mit ein bischen Eigeninitiative. Bewegung soll, so habe ich mal gehört, gesund sein !

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#2
 Von 
W.T.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre es denn mit ein bischen Eigeninitiative. Bewegung soll, so habe ich mal gehört, gesund sein !
Das ist korrekt!!
Soll ich deshalb Urlaub nehmen ?? Ich bin Single.

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich weiss ja nicht wie gross die Wohnung ist, aber Teppich verlegen kann in einem Tag funktionieren, wenn alles leer ist. Also Samstag ausräumen, Montag verlegen lassen und dann wieder einräumen. Kostet 1 Urlaubstag (Dienstag) und erhöht ungemein die Motivation des VM zukünftig kulant bei sonstigen Wünschen des Mieters zu handeln !

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#4
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

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#5
 Von 
W.T.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Wohnzimmer ist ca 36qm gross und das Schlafzimmer ca 15qm.
Die Teile aus dem Schlafzimmer ins Wohnzimmer geht vielleicht. Schränke leerräumen, abbauen 8und alles wieder zurück. Aber was passiert mit den Sachen aus dem Wohnzimmer?? Sollen die bei diesen Temperaturen draussen gelagert werden ??
Mein Alternativvorschlag: Möbelpacker räumen die Wohnung, die Teppichleger tun ihr Werk, die Möbelpacker räumen wieder ein.
Wo bleibe ich die veranschlagten drei Tage ??? Bei Mutti unter'm Dach??
@ Philosoph: Was heisst hier kulant? Durch Zahlung des Mietzinses ist auch die Abnutzung des mitgemieteten Teppiches abgegolten.Da der Teppich schon vor meinem Einzug vor 20 Jahren in der Wohnung war, hätte dies bereits der 3 Teppich sein sollen! Div, Gerichte bestätigen eine Nutzungsdauer von ca 10 Jahren! Und es ist bisher seitens des Vermieters nichts passiert! Soweit zu dem Thema Kulanz!

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#6
 Von 
guest-12307.12.2009 09:39:23
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Mal angenommen:

Teppich 20 € der m²
Verlegen 10 € der m² mal 51 m² = € 1.530,00

Möbelpacker 2 Tage 2 Personen à 8 h ergeben 32 Stunden mal € 40 zzgl.
MwSt ergeben € 1.532,20

Plus Hotelkosten, die Sie sicherlich erwarten geschätzt € 300,00

ergibt gesamt € 3.353,20 ein ganz nettes Sümmchen. Schätze mal, da der Mietvertrag seit 20 Jahren läuft ist die Grundmiete gering, oder wurde die permanant erhöht?

Fazit: Eigeninitiative erhöht sicherlich die Motivation des VM auch zukünftig für die Belange des Mieters ein offenes Ohr zu haben.

Paragraphenreiterei trägt sicher nicht dazu bei !

Sie haben die Wahl !

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#9
 Von 
guest-12307.12.2009 09:39:23
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

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#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich denke W.T. hat hinreichend signalisiert, dass ihm Bewegung nachhaltig schadet, deswegen fordert er es ja vom VM !

Ob es klug ist, ist ein anderes Thema !


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#11
 Von 
W.T.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die netten Vorschläge beantworten leider immer noch nicht die Frage, wohin mit den Teilen aus dem Wohnzimmer. und was ich mache während der Zeit.

@ Philosoph: Ich zahle heute noch den selben Mietzins wie beim Einzug! Damals weit über Mietenspiegel, heute Oberkante Mietenspiegel.

@ Stift: schuldige bitte, das ich einen Punkt hinter der 3 vergessen habe

@: Legende: In wie fern löst die mehrtägige Aktion eines meiner Probleme?

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#12
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#13
 Von 
W.T.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Legende
- Das ist auch nur eines von vielen M.-Märchen !
Inwiefern Mieter-Märchen? Der Vormieter wohnte 5 Jahre in der Wohnung. Zu seinem Einzug ist der Teppich neu gelegt, also in 1984/1985. Durch Zahlung es Mietzinses abgegolten in ca. 1o Jahren, ergibt 1995/1996. Neuer Teppich, wieder 10 Jahre ergibt 2oo5/2oo6.
Dazu gibt es diverse Urteile!
- Das würde sich mit Sicherheit ganz schnell ändern.
und die Begründung des Mieterhöhungsbegehrens lautet wie???

Aber ich sehe schon hier kann mir nicht wirklich weiter geholfen werden! Ausser, mehr Rücksicht auf den armen Vermieter, der ca 30 Jahre nichts gemacht an den Wohnungen.
Trotzdem Danke für die Hilfe.


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#14
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
W.T.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info an alle die mir hier geholfen haben !
Zitat aus gratisrecht.de:
Sie kennen das Problem? Der Vermieter klingelt an der Tür und teilt dem Mieter mit, es seinen in absehbarer Zeit einige Reparaturen in und an der Mietwohnung von Nöten. Endlich, sie haben es geschafft. Die vielen Erinnerungen dass ein Mangel abgestellt wird haben Wirkung gezeigt. Es tut sich was im Hause. Doch dann wird es gespenstisch und absurd. Fast nebensächlich in netten Plausch ruft ihnen der Vermieter beim weggehen noch zu:

Die Möbel in der Küche müssen bis zum .. raus sein, den Schrank im Schlafzimmer bitte von der Wand abrücken und den kompletten Keller leer räumen. Dankeschön klingt es noch beim Zuschlagen der Haustür.

Da sucht wohl jemand einen billigen Handwerker. Pustekuchen kannst du sagen. Soll der Vermieter sich doch selbst um die Arbeiten kümmern. Aber geht das? Kannst du verlangen, dass der Vermieter bei Reparaturen wie im Falle von Feuchtigkeits- und Bauschäden in der Mietwohnung, die Räume selbst leer räumt, oder musst du ihm dabei zur Hand gehen, womöglich das Ausräumen selbst übernehmen oder gar bezahlen?

Natürlich nicht, so die Richter am Landgericht Berlin. Will der Vermieter Arbeiten in seiner Mietwohnung durchführen, so muss er sich selbst um Abbau und Aufbau der Möbel kümmern. Er muss die Wohnung zudem im reinen Zustand verlassen.
Nur noch abwischen dem Mieter nach getaner Arbeit sagen geht also auch nicht.
LG Berlin Az.: 65 S 62/08
Gruss W.T.

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#17
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Schreibt Andy jetzt bei gratisrecht.de ?

Was von einem Kommentator zu halten ist, der seine Leser kumpelhaft duzt, hat Konz ja schon bewiesen.

quote:
Will der Vermieter Arbeiten in seiner Mietwohnung durchführen


Ich hatte das bisher so verstanden, daß Du einen neuen Teppichboden möchtest.



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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Schon mal den Vermieter gefragt wie das ablaufen soll???
Fachleute beherrschen durchaus Techniken einen Teppich im bewohnter, möbelierter Wohnung auszutauschen (Teppichplatten, wechselseitige Verlegung?)



quote:
Soll ich deshalb Urlaub nehmen ??

Naja ein kleines Opfer für eine verschönerte Wohnung?
Wei hat man das denn eigentlich mit den Schönheitsreparaturen gemacht? Auch Urlaub genommen?



Der Viermieter ist nur verpflichtet den Teppich auszutauschen wenn er schadhaft ist und/oder unbenutzbar wurde. Es gibt keine 10-Jahresfrist nach der ein Vermieter den Teppich automatisch austauschen muss.

Einzig kann er nach 10 Jahren keinen Ersatz mehr verlangen wenn z.B. der Mieter versehentlich den Teppich beschädigt.

Sofern also keine Schäden vorliegen und der Teppich einfach nur unmodern ist besteht kein Anspruch auf einen Austausch.

Besteht man jetzt auch noch auf aus/umräumenräumen und Unterbringung während des verlegens, dürfte sich das Problem mit dem neuen Teppichboden recht schnell erledigt haben.
Oder der niedrige Mietzins dürfte bald Vergangenheit sein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#19
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

In dem Fall musste der Vermieter in der Zwei-Zimmer-Wohnung des Mieters Feuchtigkeits- und Bauschäden beseitigen.

Bitte das Urteil genauer lesen

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