wir sind im juli 2003 in eine wohnung der stadt eingezogen. zum 01.01.04 ist das haus an einen privaten vermieter verkauft worden. der vermieter wohnt hier im haus und hat zwei töchter. der mietvertrag enthält keine klausel über eine kündigung bei eigenbedarf. ab wann müssen wir damit rechnen.
die kaution, die wir damals an die stadt gezahlt haben soll nun an den privatenvermieter, wann sehen wir diese wieder, bei auszug oder gibt es da fristen? wir haben die wohnung erst in eine wohnung verwandelt, diese war vorher dreckig und verwohnt, es wurde seit 30 jahren nichts gemacht.
seit einem monat haben wir schimmel an den wänden. in wie weit müssen wir uns dreck und lärm gefallen lassen?
danke
marion
neuer vermieter/eigenbedarf/kaution/schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn das Haus nicht vor dem Verkauf in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde, gelten keine gesetzlichen Ausschlussfristen (3-10 Jahre) bei einer Eigenbedarfskündigung. Ohne diese Mieterschutzbestimmungen kann eine berechtigte Eigenbedarsfkündigung jederzeit erfolgen. Dazu ist auch keine gesonderte Klausel in Ihrem Mietvertrag nötig, der Vermieter hat gem. § 573 (2) BGB
ein berechtigtes Interesse an der ordentlichen Kündigung.
Um Ihre Kaution brauchen Sie sich weniger sorgen zu machen. Seit der Mietrechtsreform ist es gesetzlich verankert, dass der Käufer in die Pflicht zur Rückzahlung der Kaution eintritt, unabhängig von der Frage, ob ihm die Kaution tatsächlich vom Verkäufer ausgehändigt wurde; § 566a (1) BGB
. Kann der Käufer die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht auszahlen, tritt der Verkäufer wieder in diese Pflicht ein; § 566a (2) BGB
. Ihre Kaution ist also doppelt abgesichert.
Die Renovierungsarbeiten selbst müssen Sie i.d.R. hinnehmen, Sie können aber für die Dauer der Massnahmen die Miete mindern. Sie müssen aber vorher dem Vermieter den Mangel anzeigen und ihn um Abhilfe bitten. Einen nützlichen Leitfaden dazu finden Sie hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=29&f=ratgeber_mietrecht_minderung&p=1
Gleichsam sollten Sie Ihrem Vermieter die Schimmelbildung umgehend schriftlich anzeigen. Bitten Sie ihn , die Mängel innerhalb von 2-3 Wochen zu beseitigen. Kommt er Ihrer Aufforderung nicht nach, ergeben sich mehrere Möglichkeiten, allen voran die Mietminderung, aber:
Die gesundheitliche Gefährdung durch Schimmel kann m.E. nach nicht durch Mietminderungen aufgewogen werden, im Vordergrund sollte unbedingt die Beseitigung stehen.
Insbesondere zur Umsetzung dieser Forderung sollten Sie Unterstützung bei Ihrem örtlichen Mieterverein suchen.
Viel Erfolg!:)
Hallo,
die Kaution kann der Vermieter auch bis max. sechs Monate nach Auszug einbehalten.
Und meines Wissens nach, gibt es auch eine Frist von 3 Jahren, bevor ein neuer Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen kann.
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