neues Mietrecht

23. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)
neues Mietrecht

Hallo Forum,

folgendes Problem: meine Freundin hat bis Ende Sept. (altes Mietrecht - 5 Jahresvertrag)einen Vertrag.

Der Vermieter hat einen neuen Vertrag geschickt, in dem angekreuzt ist ... die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. Eine Kündigung ist erstmal am 30.09.2008 mit der gesetzlichen Frist zulässig ...

Es handelt sich um einen Zweckform Einheitsmietvertrag.

Ich dachte, nach neuem Mietrecht muss eine Begründung im Mietvertrag genannt sein (Eigennützung nach dieser Zeit) und ansonsten gelten immer 3 Monate Kündigungsfrist.

Ist das jetzt so rechtens - also 3 Jahre fest - oder könnte sie evtl. schon früher kündigen und sich auf die gesetzliche Regelung berufen da keine Begründung genannt ist.

Ansonsten möchte sie den Vertrag so nicht unterschreiben sondern höchstens auf 1 Jahr festlegen. Sie ist auf der Suche nach einer kleineren Wohnung, da 2 von den 3 Kindern inzwischen ausgezogen sind und die DHH auf Dauer zu groß ist (der 3. und jüngste Sprössling fängt in diesem Jahr ebenfalls sein Studium an).

Was würdet ihr raten?

Freue mich auf eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ein wechselseitiger Kündigungsverzicht (Mindestvertragslaufzeit bis zu einem bestimmten Datum) ist etwas anderes als ein Zeitmietvertrag (Mietverhältnis endet automatisch zu einem bestimmten Datum) und bis zu einer Dauer von vier Jahren weiterhin ohne besonderen Grund zulässig.

Erfahrungsgemäß können sich die individuellen Lebensumstände oft rasch und unvorhersehbar ändern, ein Wohnungswechsel ist dann manchmal unabdingbar. Eine vorzeitige Kündigung ist aber auch dann nicht möglich. Deswegen sollte man es sich sehr genau überlegen, ob man so einen Vertrag überhaupt unterschreibt - schließlich gibt es ja auch noch andere Wohnungen und andere Verträge bzw. Verhandlungsmöglichkeiten.

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