nicht renovierte Wohnung

6. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Der Schlumpf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
nicht renovierte Wohnung

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben uns vor einiger Zeit eine Wohnung angeschaut und eine Zusage an den Vermieter gegeben. Bei Besichtigung wohnte die Vormieterin noch drin und im Gespräch stellte sich heraus, dass sie bei Auszug nicht renovieren muss.

Sie zog aus und anschließend schauten wir uns die Wohnung nochmals an und stellten fest, dass noch einiges gemacht werden muss u.a. muss die Wohnung renoviert werden da diese sehr abgewohnt ausschaut. Wir haben nun unseren Vermieter angeboten bei Einzug zu streichen und ihn darum gebeten eine entsprechende Klausel im Vertrag (das wir bei Auszug streichen müssen) zu streichen. Er wollte sich aber darauf nicht einlassen. So haben wir ihm angeboten selbst zu streichen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen. Diese möchte er aber ebenfalls nicht tragen und bei seiner Vormieterin geltend machen. Diese weigert sich aber. Wir haben 500 € angesetzt. Es sind ca. 250 m² Wand- und Deckenfläche zu streichen. Da bin ich der Meinung ist der Betrag nicht zuviel, zumal wir ( mein Freund und ich) noch unseren Urlaub für die Renovierung opfern würden.

Nun haben wir langsam die Nase voll. Es scheint ja nicht zu einer Einigung zu kommen und wir haben Möbel bestellt, welche wir nirgendswo anders unterstellen können. Und bis Ende März wir kaum ein anderer die Wohnung fertig gestrichen haben. Wir haben evtl. eine neue Wohnung in Aussicht. Kann ich einfach so bei meinem Vermieter anrufen und sagen, dass wir kein Interesse mehr haben? Es gibt noch keinen unterschriebenen Mietvertrag. Oder hat es Konsequenzen für mich und meinem Freund?

Ich danke für jeden Tipp.

Grüße

Der Schlumpf

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

es kommt darauf an, ob bereits ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde. Denn auch mündlich wäre ein solcher gültig.

Es kann aber auch sein, daß Ihr nur eine Bereitschaft zum Abschluss eines Mietvertrages gezeigt habt und jetzt beim Aushandeln der Klauseln/Formulierungen nicht zusammenkommt, dann könnt Ihr natürlich jederzeit eine andere Wohnung nehmen.

Ob der VM irgendewtas von der Vormieterin will/bekommt, tangiert Euch ja überhaupt nicht, Ihr seit, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt Vertrgaspartner des VM.

Also:

Denkt mal nach, was Ihr mit dem VM abgesprochen habt. Habt Ihr bereits mündlich einen Mietvertrag abgeschlossen oder nur Euer Interesse bekundet ?

Gruß
Michael

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Schade, dass der VM euch nicht etwas entgegen kommt, aber das ist doch eigentlich heute schon bezeichnend wie das Mietverhältnis künftig sein wird.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt was die Konditionen im MV angeht, dann habt ihr das Recht, zurück zu treten von dieser mündlichen Zusage.

Dass die Mieterin die Zahlung verweigert ist verständlich. Sie und der VM haben einen MV abgeschlossen, und an den darf sie sich halten.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Dinsche,

wenn ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde (was ich anhand der Schilderung jedoch nicht glaube), dann kann man davon nicht zurücktreten !! Es müsste fristgerecht gekündigt werden (schriftlich).

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Deswegen gehe ich jetzt mal von einer mündlichen Zusage aus, weil über die Konditionen verhandelt wird.

Wobei mich da was stört: Warum musste die Mieterin nicht streichen, wenn der VM dies nun von den Interessenten verlangt?

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#5
 Von 
Der Schlumpf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben ungefähr folgendes am Telefon gesagt:

Wir würden die Wohnung nehmen aber bis zum Beginn des Mietvertrages müssten noch einige Dinge in der Wohnung von Ihrer Seite repariert undrenoviert werden.

So sind z.B. auch die Fenster und Balkontür nicht dicht und lassen sich sehr schwer öffnen. Weiterhin zieht es an der Wohnungseingangstür. Seit dem Anruf vor ca. 4 Wochen hat sich da auch nichts getan. Mein Freund war vergangene Woche nochmal in der Wohnung. Was ist, wenn der Vermieter die Mängel nicht bis zum Vertragsbeginn, was der 01.04.08 wäre, beseitigen kann?Ich werden den Mietvertrag unter den gegebenen Umständen nicht unterschreiben.

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#6
 Von 
Der Schlumpf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Dinsche

Bei der Vormieterin stand nichts zur Renovierung im Mietvertrag!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Was der VM mit den Vormietern ausgemacht hat, ist sein Ding.
Ich an euerer Stelle würde mir einfach eine andere Wohnung suchen. Denn was ist denn wenn hinterher Schäden in der Wohnung auftreten und der VM sich dann so anstellt?
Auch erkenn eich hier keinen mündlichen Mietvertrag, da man sich offensichtlich noch nicht einig war über die Konditionen

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