parkett abschleifen nach auszug

11. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
jens koenen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
parkett abschleifen nach auszug

wir haben folgendes problem.
wir ziehen nun nach fast 15 jahren aus unserer wohnung aus.
der vermieter besteht darauf, dass wir das parkett bei auszug abschleifen und versiegeln lassen. sind wir dazu verpflichtet?

an dieser stelle erscheint uns der standard mietvertrag nicht eindeutig zu sein.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Nein, das gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen und ist Vermietersache.
Das Abschleifen und Neuversiegeln von Parkett ist keine Schönheitsreparatur, die der Mieter übernehmen muss, es sei denn, der Mieter hat den Boden nicht "vertragsgemäß" behandelt. LG Osnabrück (AZ: 1 S 1099/00 , 1 S 14/01 -11)

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#2
 Von 
jens koenen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der vermieter beruft sich auf folgende formulierung im vertrag:..."der mieter hat bei auszug den bodenbelag in ordnungsgemäßen und einwandfreien zustand zu versetzen, parkettboden ist bei einem auszug regelmäßig nach einer mehr als 4jährigen mietdauer fachmännisch abzuschleifen und zu versiegeln, soweit eine im Einzelfall über den vertraglichen gebrauch hinausgehende abnutzung vorliegt.

darüber hinaus gibt es eine weitere, ergänzende vereinbarung die besagt :
sämtliche räume werden renoviert übernommen und müssen bei beendigung des mietverhältnisse im gleichen zustand zurückgegeben werden.

der vermieter behauptet, damit sei auch der boden eingeschlossen.

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#3
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Ja eben. Er ist nur abzuschleifen, wenn du länger als 4 Jahre dort gewohnt hast ( hast du ja) und den Boden in der Zeit MEHR als normal abgenutzt hast. Also extreme Macken im Boden oder Farbe oder dergleichen.

Habe da gerade noch was vom Mieterverein München gefunden :

Und was viele nicht wissen: Die Erneuerung von Parkett-, PVC- und Teppichböden ist ebenfalls keine Schönheitsreparatur, die auf den Mieter abgewälzt werden kann, egal, was im Mietvertrag steht! So sind Klauseln, die vom Mieter beim Auszug das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens oder das Austauschen des Teppichbodens verlangen schlicht unwirksam.

Das ganze kannst du selber nochmal nachlesen unter :

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/schoenheitsreparaturen.htm

Bist also auf der sicheren Seite und kannst dich über weniger Arbeit und/oder gespartes Geld freuen, denn dafür ist der Vermieter wirklich selber zuständig. Pech für ihn ! Glück für dich !

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#4
 Von 
karo900
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich schliesse mich auch hier meinem Vorredner an - frag doch mal den Vermieter, wie er sich das vorstellt, dass man alle 4 Jahre den Boden abschleift? Bei jedem Abschleifen gehen ca. 4mm an Bodendicke weg/verloren, dann müsste er alle 8-10 Jahre neuen Parkett legen! *Unsinn*

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#5
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie "Coxy" schon gesagt hat, dreht sich hier alles um die "Vertragliche Nutzung" oder eben Abnutzung. Ein Parkett hat nach 15 Jahren eben Gebrauchsspuren. Dafür zahlen Sie ja auch Miete. Sollten Sie aber das Parkett über eine normale Nutzung hinaus beschädigt haben, dann müssten Sie sich evtl. an Reparaturen beteiligen. Also, wenn Ihre Kinder nicht das Parkett regelmässig mit dem Werkzeug bearbeitet haben, evtl. vorhandene Haustieren nicht ihre "Geschäfte" darauf verrichtet haben, Sie nicht nebenberuflich Stepptanzkurse geben, oder ähnliches, sollten Sie dem Ansinnen des Vermieters ruhig und entschieden entgegentreten.

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