hallo an alle,
in meinen recherchen im internet habe ich herausgefunden, daß für die renovierung des parketts grundsätzlich der VERmieter zuständig ist, da dies nicht unter "schönheitsreparaturen" zählt.
nun ist es aber so, daß wir im wohnzimmer einen schaden haben, der durch wasser verursacht wurde, daß sich unter einem blumentopf gesammelt hatte. hier ganz klar: ein schaden, für den wir aufkommen müssen.
nun muss aber nach aussage der parkettfirma in jedem fall der GANZE parkett abgeschliffen und neu versiegelt werden - ganz schön viel in einem 30 qm-zimmer, wo nur ca. ein halber qm beschädigt ist (die restlichen 29,5 qm weisen nur normale gebrauchsspuren auf).
meine frage also: können/dürfen wir eine beteiligung des vermieters an den versiegelungskosten verlangen, da dieser ja quasi einen neuen parkett erhält, für den wir "grundsätzlich" nicht aufkommen müssten.
kleiner hinweis noch, der evtl. wichtig sein könnte: der parkett ist "erst" 5 jahre alt.
vielen dank jetzt schon für hilfreiche antworten.
gismo
parkettschaden - wer zahlt wieviel
Hast Du keine Haftpflicht, die den Schaden übernimmt? Die berechnet sowas nämlich auch bzw. wehrt überzogene Forderungen ab.
Schadenersatz bezieht sich immer auf den Zeitwert, es hängt also davon ab, wie lange so eine Versiegelung hält.
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"MfG
Susanne"
hallo susanne,
doch, eine haftpflicht haben wir. es ist nur die frage - wie immer bei versicherungen - ob sie den schaden auch wirklich übernimmt.
wir bereiten uns hier sozusagen gerade auf den "schlimmsten fall" vor - falls die versicherung zahlt, haben wir uns natürlich umsonst sorgen gemacht
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Naja, genau dafür hat man ja eine Haftpflicht. Wenn sie den Schaden nicht übernimmt, handelt es sich um eine unbegründete Forderung. Demnach musst Du auch nichts zahlen, wenn die Versicherung die Forderung abweist.
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"MfG
Susanne"
danke für deinen versuch, mir mut zu machen.
die zahllosen fälle, in denen versicherungen sich weigern, nen schaden zu übernehmen, weil genau der (zumindest angeblich) wieder unter irgendeine ausschlussklausel fällt, machen das nämlich nicht wirklich.
Da würde ich doch spontan mal widersprechen. Die Haftpflich haftet für Schäden, die du anderen zufügst. Da die Wohnung sich zumindest mal in deinem Besitz befunden hat, würde ich nicht davon ausgehen, dass die Haftpflich derartige Schäden übernimmt. Ich hätte da auch noch Gebrauchsspuren an Wänden etc., wofür bitte zur Erneuerung die Haftpflicht aufkommt.
Fragen würde ich trotzdem.
@ah_xy:
auszug aus dem leistungsumfang der haftpflicht:
"- Mietsachschäden an Immobilien im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme"
...die (oben bereits erwähnte) liste der ausschlussklauseln ist leider deutlich länger
@ah_xy:
Natürlich haftet die Versicherung nicht für Gebrauchsspuren. (DIE sind übrigens auch mit der Miete abgedeckt und können nicht separat berechnet werden).
Hier geht es aber um einen Schaden, der über die normalen Gebrauchsspuren hinaus geht und damit unter §823 BGB
fällt.
Vielleicht vorher mal alle Beiträge zum Thema lesen.
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"MfG
Susanne"
Wenn sie den Schaden nicht übernimmt, handelt es sich um eine unbegründete Forderung. Demnach musst Du auch nichts zahlen, wenn die Versicherung die Forderung abweist.
Gewagte Theorie.
Wenn ein nagelneues Parkett bereits nach 5 Jahren abgeschliffen wird (zur Erinnerung: es wird dadurch dünner), sehe ich den Vermieter nicht unbedingt als bereichert an.
Also von wegen Zeitwert und so.
Theorie ist Aussage meines Versicherungsvertreters und tatsächlich bei mir so eingetreten.
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"MfG
Susanne"
Vorletzte Woche im Lotto gewonnen, letzte Woche der Erbonkel verstorben, aber diese Woche ist es wie abgeschnitten.
Glück läßt sich nicht generalisieren.
Schuldner ist und bleibt der Mieter; egal, ob der versichert ist oder was dessen Versicherung zu der Sache meint.
Wie gesagt, wenn die Versicherung das so einschätzt, dass kein Schaden nach §823 BGB
existiert, gibt es auch keinen Schuldner.
Die schicken im Streitfall ja auch den Gutachter!
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"MfG
Susanne"
-- Editiert von SueCologne am 19.02.2008 17:28:34
--- editiert vom Admin
na ja der Vermieter wird wohl kaum auf den Gutachterbesuch warten, er muss die Wohnung bald neu vermieten - ergo er lässt den schaden beheben und stellt die Rechnung dem Schädiger - ergo Mieter muss beweisen, dass kein Schaden vorhanden war.
Im Übrigen ein m² von 30 lässt sich nicht einfach mal so ersetzen, wenn gleiche Qualität/Herrstellermarke nicht vorhanden und nach 5 Jahren sind die Kanten auch nicht mehr "wiederverwendbar"- dannn entweder ganzen Bodenbelag erneuern bzw. bei Parket geht eben noch abschleifen und eben nicht nur 1 m² sondern ganzes Zimmerbereich, soll ja eben bleiben.
@hanibal:
Genauso ist es, wie immer eigentlich:
Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter.
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"MfG
Susanne"
Es handelt sich um einen "Allmählichkeitsschaden" den die Versicherung nicht zahlt. Wenn ein Eimer umkippt, dann wäre das ein zu entschädigender Mietsachschaden, sofern diese Klausel mitversichert ist. Optisch scheint der geschliffene Fußboden ja ein Mehrwert für den VM zu sein, faktisch fehlt aber nach 5 Jahren schon ein Teil von mindestens 2-3mm Holz, was eigentlich erst nach 10 bis 15 Jahren dran gewesen wäre. Gedankenlosigkeit-Schaden-zahlen, eigentlich ganz einfach, warum dann also wieder nach einem fremden Zahlmeister suchen?
@Heinz-J.:
'Es handelt sich um einen Allmählichkeitsschaden den die Versicherung nicht zahlt.'
=> Glaubt hier leider noch keiner so richtig, dass Versicherungen nicht jeden Fehlgriff bezahlen. Na ja, vielleicht jetzt.
Und jetzt?
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