Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben nun ist unsere Beziehung zuende und ich will ausziehen. Nun sollen ja beide unterschreiben die kündigung, aber mein ex partner will nicht. wie komme ich daraus ohne mein lebenlang für zwei wohnungen zu zahlen? Auch vermieterin will keinen aufhebungsvertrag machen. ich muss angbelich nachweißen das mein ex partner die wohnung halten kann. ich soll eine kopie von seinem lohnzettel einschicke. vermieterin sagte das man nur eine erweiterte Mieterinfo reinsetzt das ich halt zu dem und dem zeitpunkt auziehe. aber wieso soll ich dann für die wohnung zahlen? was kann ich tun? Im Mieterschutzbund bin ich nicht.
partnerschaft zuende - Mietvertrag kündigen - stur
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:Der wird hier auch kaum helfen können.
Im Mieterschutzbund bin ich nicht.
Der VM muss nicht einen von 2 Mietern aus dem Vertrag entlassen.
Die beiden Mieter müssen sich schon einigen oder einer den anderen Mieter auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
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Lebenslang brauchen Sie wohl nicht zu zahlen.
Wenn Ihr Ex-Partner die Miete nur teilweise, oder nicht
zahlt, werden beide gekündigt.
Sie haften zwar mit, können sich die Kosten aber
von Ihrem Ex-Partner zurück holen.
Teilen Sie der Vermieterin lapidar mit, dass Sie zum xxx
ausziehen, und sich nicht mehr an der Mietzahlung beteiligen werden.-- Schriftlich als Einwurf-Einschreiben--
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quote:
Er kann ja der Vermieter nachweisen, dass er auch alleine die Wohnung bezahlen kann.
Vllt. aber auch nicht.
Schöne Grammatk übrigens, da ist "frägst" doch besser, gelle.
quote:
Teilen Sie der Vermieterin lapidar mit, dass Sie zum xxx ausziehen, und sich nicht mehr an der Mietzahlung beteiligen werden.
Muß das den VM jucken ?
Eher nicht !
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also doch recht blöd die situation.
mein gedanke ist es auch ob es die Vermieterin Interessiert oder überhaupt Aktzepptiert wenn ich ein schreiben fertig machen und schreibe: "hiermit kündige ich zum ... meinen Anteil der Mietwohnung. Das Kündigungsdatum enthält bereits die berücksichtige Kündigungsfrist."
Und im zweiten schreiben:" ich bin nicht mit ihm verheiraten also ist er auch nicht verflichtet mir sein Einkommensnachweiß zu geben. Er ist unwillig die kündigung zu unterschreiben und mit die geforderten nachweiße zu geben. Er wurde darüber Informiert das sie die unterlagen wollen. Sollten Sie diesen Verdienstnachweiß benötigen setzten sie sich mit XXX in verbindung." ..... und wenn ich dann einen brief bekomme und die vermieterin diese Kündigung nicht Akzepptiert von mir, muss ich ja vor Gericht. Was ich nicht will, weil mir die Kosten zu hoch sind. Einen Prozessbeihilfe bekomme ich nicht mehr (einkommen 3 gramm über die Grenze). Was ist wenn ich ausziehe die 3 monate kündigungszeit noch meine hälfe zahle und dann nix mehr an meinen ex überweiße? Kann mich die vermieterin doch auch verklagen? Oder?
-- Editiert 19michi81 am 06.03.2012 19:15
Nimm Dir lieber nen Anwalt...
Deine beabsichtigte Herangehensweise ist falsch. Was er mit Deiner Vermieterin verhackstückt, sollte Dir komplett egal sein. Geh morgen zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht und stelle dort einen Antrag auf einstweilige Verfügung, die Deinen Ex verpflichtet, eine Kündigung mit zu unterschreiben. Und dann hast Du die Bude immerhin schon mal in knapp 4 Monaten auf alle Fälle von der Backe. Und wenn Du Glück hast, dann kommen Dir die anderen Beteiligten noch entgegen. Aber Du solltest nicht mehr großartig diskutieren, das kostet nur Zeit.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
quote:Das Problem ist bis auf die Frage eine gültige Kündigung zu bekommen kein mietrechtliches sondern einfach ein zivilrechtliches Problem zwischen 2 erwachsenen (?) Mietern!!
Deine beabsichtigte Herangehensweise ist falsch.
Der Vermieter wird und tut gut daran sich nicht in diese Problematik einzumischen.
Wie eine Kündigung zu stande kommt ist nun mal Problem der Mieter.
Eine einstweilige Verfügung dürfte an der Eilbedürftigkeitn scheitern.
Dem Mieter bleibt hier nur der normale Rechtsweg (Verklagen des Mitmieters) wenn sich die beiden erwachsenen Mieter nicht einigen können.
quote:Du musst dich von dem Gedanken lösen, dass der VM hier mitwirken muss. Er hat einen gültigen MV mit 2 Mietern bis dieser von beiden gekündigt ist und wird sich im Zweifelsfall denjenigen aussuchen , bei dem er am einfachsten die Miete erhält.
setzten sie sich mit XXX in verbindung.
quote:Nomadentips die nur eine kurzzeitige Lösung bringe. Wenn der VM die Adresse dann ermittelt hat sin meist Kosten aufgelaufen, die dem Mieter Tränen in die Augen treiben.
Ausziehen, dem Vermieter die neue Adresse nicht mitteilen.
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