plötzlich Rechnung vom Anwalt nach 2,5 Jahren

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
plötzlich Rechnung vom Anwalt nach 2,5 Jahren

Guten Tag zusammen,

ich hatte vor über 2 Jahren einen Rechtsstreit mit einem Mieter gehabt. Die Sache ist schon lange erledigt gewesen und ich habe damals die Gerichtskosten und die Anwaltskosten bezahlt.
Nun habe ich von "meinem" Anwalt aus dem Nicht eine Email bekommen mit dem Beschluss im Anhang. Der Anwalt teilt mir mit, dass der Streitwert endgültig festgesetzt worden und da der Streitwert höher gesetzt wurde, hat sich seine Rechnung um 1000€ erhöht.
Ich habe das Gefühl der Anwalt will mich ver*****. Ich kopiere was in dem Beschluß steht, und es sieht so aus, dass der Anwalt da Schriftsätze geschrieben hat und selber den Streitwert nach oben gedrückt hat. Ich verstehe allerdings sehr wenig was da geschrieben wird, kann das Jemand in einfachen Worten erklären?Kann mein damaliger Anwalt überhaupt dem was schreiben? Ich habe ihm seit über 2 Jahren keinen Auftrag gegeben, oder besteht nach so langer Zeit trotzdem das Mandatverhältniss?
Hier der Ausschnitt aus dem Beschluß:

wird der Streitwert des Rechtsstreitsunter Abänderung der bisherigen Festsetzung
vom 07.08.2020 endgültig festgesetzt auf 9.535,22 EUR.
Der Streitwert setzt sich zusammen aus:

1. dem Wert für den Klageantrag zu 1) (Räumung) in Höhe von
4.200,00 EUR (12 X 350,00 EUR Kaltmiete)
2. dem Wert für den Klageantrag zu 2) (Zahlungsanspruch Klageschrift + -
erweiterung) In Höhe von 5.435,44 EUR, der sich wiederum wie folgt
zusammensetzt:
a) Miete März 2019: 470,00 EUR
b) Mieten Oktober/Dezember 2019:980,00 EUR (2 x 490,00 EUR)
c) Heizkostenabrechnungen Juli 2018 bis Juni
2019/Helzkostenabrechnung Juli 2019 bis 31.01.2020 abzgl. Guthaben:
653,34 EUR
d) Kosten für die Reparaturarbelten: 3.332,10 EUR

Der Streitwert des Vergleichs wird Indes auf 4.965,44 EUR festgesetzt
(=Zahlungsantrag zu 2) nach Klageerweiterung und Teilklagerücknahme).

Gründe:

Eine Streitwertfestsetzung nach Zeltabschnitten Ist unzulässig.
Nach i§ 63 Abs. 2 GKG ha\\\\ das Gericht bei Abschluss des Verfahrens von Amts
wegen nur den Wert für die zu erhebenden Gerichtsgebühren festzusetzen. Dieser
beträgt 9.165,44 EUR, da Im Laufe des Rechtsstreits abgegebene Teilrücknahmen
oder Teilerledigungserklärungen keine Auswirkungen auf die Gerichtsgebühren
haben. Für die Rechtsanwaitsgebühren gilt §33 Abs. 1 RVG, wonach das Gericht
nur auf Antrag den Wert des Gegenstands der anwaitlichen Tätigkeit festsetzt. Diese
Festsetzung erfoigt nach Zeitabschnitten. Ein solcher Antrag ist hier jedoch nicht
gestellt worden. Es ist iedigiich um Streitwertfestsetzung gebeten worden (vgi.
Schriftsatz des Klägervertreters vom 28.04.2022. Bl. 122 d. Akte).


Der Streitwert des Vergleichs ergibt sich daraus, dass zum Zeitpunkt des Vergieich
der Räumungsantrag zu 1) und der Anspruch auf Zahiung der Miete für März 2019
(470,00 EUR) bereits zurückgenommen worden war. Diese Teiikiagerücknehme war
bei der Bestimmung des Vergieichswert nicht zu berücksichtigen, denn sie ist nicht
das Resuitat einer vergleichsweisen Einigung des Rechtsstreits (vgl.. OLG München,
Beschluss vom 12.06.2006, 10 W1672/06).

Die Aufrechnung des Bekiagten mit dessen Kautionsrückzahiungsanspruch in Höhe
von 500,00 EUR war nicht streitwerterhöhend, da dieser unbestritten geblieben ist
(vgl. §45 Abs. 3 GKG).

-- Editiert von Moderator topic am 26. November 2022 13:50

-- Thema wurde verschoben am 26. November 2022 13:50

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Was wäre denn da "nach oben gedrückt"? Für mich sieht das wie ein normaler Beschluss zur Streitwertfestsetzung aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
ich hatte vor über 2 Jahren einen Rechtsstreit mit einem Mieter gehabt.
Kleine Zwischenfrage:
War das ein anderer Rechtsstreit als der, von dem du hier berichtet hattest? Da hattest du dem Mieter erstmalig im Dez. 2021 gekündigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
besteht nach so langer Zeit trotzdem das Mandatverhältniss?

Das besteht solange bis es gekündigt wird oder ein vertraglich vereinbarter Beendigungsgrund eintritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was wäre denn da "nach oben gedrückt"? Für mich sieht das wie ein normaler Beschluss zur Streitwertfestsetzung aus.


Ich erlebe es wirklich zum ersten Mal, dass nach über 2 Jahren so ein Beschluss gemacht wird.
Ich traue meinem Anwalt einfach nicht, deshalb Frage ich hier, ob er da nicht Sachen manipuliert, um mehr Geld von mir zu ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Mobyhick):
deshalb Frage ich hier, ob er da nicht Sachen manipuliert, um mehr Geld von mir zu ziehen.


Und was stimmt an der Auflistung nicht?

Warum musst Du das bezahlen? Hast Du den Prozess verloren?
Oder ist der Mieter zahlungsunfähig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Ursprungsklage, Klageerweiterung, Teilklagerücknahme, Teilerledigungserklärungen und am Ende dann wohl ein Vergleich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Aber trotzdem ist an der Streitwertfestsetzung nichts ungewöhnliches zu erkennen.
Wenn de Anwalt tatsächlich mit Räumungklage und Zahlungsklage (Mieten, Heizkosten, Reparaturen) beauftragt war, dann steht ihm der entsprechende Streitwert auch zu.
Irgendwelche Anhaltspunkte, dass etwas zum Nachteil des Fragestellers manipuliert wurde, sehe ich da nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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