plötzlich Vermieter

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
frankenhans
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
plötzlich Vermieter

hallo,
wir haben ein Haus geerbt, weit weg von unserem Wohnort und in einem Eckchen Deutschlands ohne berufliche Perspektive. Also wollen wir dort erst mal nicht wohnen... vielleicht mal wenn wir Oma und Opa sind. Fast ein Jahr lang stand das Haus leer und verursachte nur Kosten. Daher haben wir uns entschlossen das Haus zu vermieten. Da wir nicht wirklich Ahnung davon haben, haben wir uns gedacht, wir nehmen eine relativ geringe Miete, die wirklich nur die reine Miete ist. Weiter haben wir uns gedacht, wir tragen die festen Kosten, wie Steuern, nötige Versicherungen etc. selbst ohne davon was auf dem Mieter umzulegen. Der Mieter im Gegenzug trägt alle Betriebskosten selbst und ist auch selbst dafür verantwortlich. (Müll, Winterdienst, Gartenpflege, Wasser etc.)
Ist das rein rechtlich in Deutschland möglich, vor allem wenn man davon ausgeht, dass der Mieter eine gefestigte Lebensgemeinschaft ist, wo die Frau aufgrund drei kleiner Kinder nicht arbeiten gehen kann und Hartz 4 bezieht. soweit ich weiss muss man ja dann den Mietvertrag beim Job center vorlegen. Ich bin für jeden Rat dankbar und wünsche euch ein schönes WE.

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123 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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#2
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

hole dir einige angebote der nahegelegenen hausverwaltungen an und lass dich beraten.
frage die nachbar, die vielleicht dort zur miete wohnen, wer deren miethaus verwaltet.
die verwaltungskosten sind sehr gering pro einheit ca. 2,5-12% der Miete. Dieses ist für dich machbar. desweiteren muss immer rückstellung für die Instandhaltung gemacht werden - es ist viel zu viel was beachtet werden muss auch bei der betriebskostenabrechnungen, z. b. auch anteil an der haushaltsnahen dienstleistung bei gartenpflege oder reinigung. Ist natürlich für so einen Eigenhaus nicht gerade relevant, aber trotzdem rechtlich sicherer. Ohne Instandhaltung wird dein haus nicht lange aufrechterhalten können. iST auch besser für mieter und vermieter, wenn ei dritter dazwischen beide seiten berät und versönt :fight:

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#4
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

bei eigenhaus ist es schon viel aufwand für wenig geld, man muss halt so sehen mehr einheiten zu verwalten und nur eine mach fast dasselbe aufwand aus.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

es kommt noch auf die miethöhe an und objekt selbst, und wir hatten auch schon lange nicht mehr so großen satz nehmen können wegen Internet und dadurch höhere Konkurrenz, kommt immer auf die Verhandlung an.

-- Editiert von mina37 am 17.05.2008 21:11:21

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#7
 Von 
guest123-1653
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#8
 Von 
guest123-2016
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Lehrling
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#9
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#10
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
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#11
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#12
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, Popokateur,

kann man, wenn man als Vermieter solche Verträge abschließt, nicht unheimlich schnell in der Irrenanstalt landen ?

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#14
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2125
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#16
 Von 
guest123-2016
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#17
 Von 
guest123-1653
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Beginner
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#18
 Von 
guest123-2125
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#19
 Von 
guest123-1653
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#20
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@von und zu blockwart

sag mal gleich wieder leise servus

sunbee

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#21
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

und TE freut sich

Das meine ich ja, die Insassen der entsprechenden Anstalten haben alle so ein weltentrücktes Lächeln.

Und wenn die Mieter 10 oder 20 Jahre drin wohnen

Und was passiert erst, wenn sie sich fortpflanzen ...

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#22
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Bei § 564 BGB hat der Vermieter sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Na, da könnte er doch jetzt auch schon mal drauf verzichten.

Hast Du bei Deinem Vertragsentwurf glatt vergessen, was ?

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#24
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Also auf die Mieterhöhung zu verzichten würde ich ja selbst als Mieterfreund dem Fragesteller nicht raten.

Wenn es irgendwie geht, versuch das Haus zu verkaufen. Das Geld auf der Bank ruft nicht an wenn der Wasserhahn tropft.
Üerlege mal was für eine Rendite Du mit der Miete rausholen kannst. Insbesondere unter der Berücksichtigung notwendiger Instandhaltungskosten. Mehr als 5% des Hauswertes dürfte an Jahresmiete kaum zu erzielen sein. Da kann es wirklich sinnvoller sein auch Verluste beim Verkauf hinzunehmen.

Und bedenke das Du als Vermieter alle paar Jahre Schönheitsreparaturen durchführen müsstest, solltest Du den Kurzvertrag von Provokateur nehmen.

Das erst was ich machen würde ist ein Gutachter ins Haus zu schicken der den Wert ermittelt und abschätzt welche Instandhaltungskosten in den nächsten Jahren anstehen. Dann hast Du einen Anhaltspunkt dafür, wie hoch die Miete sein müsste, ohne dass Du draufzahlst. Und den Betrag vergleiche mit der örtlichen Vergleichsmiete. Wenn das zusammenpasst, dann kannst Du vermieten.
Und ein paar € für einen Steuerberater würde ich aber auf jeden Fall auch noch riskieren.

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#25
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

würde ich ja selbst als Mieterfreund

Als wenn ich es nicht geahnt hätte.
:grins:

Und ein paar € für einen Steuerberater würde ich aber auf jeden Fall auch noch riskieren.

Jetzt hast Du mein Herz zurückgewonnen.
:love:


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#26
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Das ist doch ein schöner Abschluss fürs Wochenende :cheers:

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#27
 Von 
frankenhans
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, aber so richtig wissen wir immer noch nicht was wir machen sollen. Klar, das Haus ist alt, allerdings ganz gut in Schuss, der Vater hat zwei Jahre vor seinem tod vieles machen lassen. Das problem ist nur, auch ein gutachter will geld, und so reich sind wir leider nicht, dass wir das mal eben so aus der portokasse zahlen. aus genau diesem Grund wollen wir ja dieses haus vermieten. Wir haben bei einem jahr lehrstand ca. 3000 euro nur fürs Heizen, Versicherungen und Steuern und dieses ganze geraffel gezahlt. Da unsere eigene miete aber schon bei 630 € liegt war das nicht wirklich einfach. Schliesslich will man ja auch noch sein normales leben weiterleben und nicht jeden cent in ein haus inverstieren, vor allem dann nicht wenn man dort in absehbarer zeit wohnen will. aber wenn das herz dran hängt, es die heimat meines mannes ist, er sogar in diesem haus geboren ist... es ist nicht so leicht sein elternhaus herzugeben. deshalb ja die idee mit dem vermieten. obs richtig oder falsch ist... keine ahnung. ein riesen-berg unsicherheit und auch ne grosse portion schiss davor ab alles gut geht-- nicht wirklich einfach. und dann der tropfende wasserhahn.. naja von berlin nach bayern wegen einer dichtung? das haben wir auch überlegt, deshalb einen passus im mietvertrag kleinreparaturen bis 100 euro fallen zu lasen des mieters. Wie wäre es damit?
Lg

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#28
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

kleinreparaturen bis 100 euro fallen zu lasen des mieters

Das Problem ist, daß nur die Kosten zu Lasten des Mieters fallen. Der Mieter braucht also weder die Reparatur selbst vorzunehmen noch sie zu veranlassen.

Tretet dem Haus + Grundbesitzer-Verein bei (ist überschaubar), laßt Euch dort beraten und verwendet deren Verträge.
Aber eine Ansprechperson vor Ort solltet Ihr schon haben.

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#29
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#30
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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