privates Studentenwohnheim - Recht auf eigenes Internet

20. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
T5ukdd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
privates Studentenwohnheim - Recht auf eigenes Internet

Ich wohne seit Anfang des Semesters in einem privaten Wohheim. Mein Vermieter bietet in diesem auch zusätzlich auf wunsch einen Internetanschluss an. Weiterhin besteht er darauf das nur das von ihm angebotene Internet genutzt werden darf und kein privater Internetanschluss freigeschaltet werden darf. Nun verfüge ich jedoch über einen noch laufenden Internetvertrag. Mein Internetanbieter ist nun der Meinung das er mir in meinem derzeitigen Zimmer ohne weiteres Internet zur verfügung stellen kann und somit mein Internetvertrag keiner Sonderkündigungsgründe unterfällt. Gerne würde ich auch eigenes Internet haben da das vom Vermieter angebotene Internet einigen einschränkungen unterfällt ( Installation eines bestimmten Virenscanners welcher schlechter ist als mein derzeitiger, port sperre etc).
Meine Frage ist nun, darf mein Vermiter mir überhaupt untersagen einen eigenen Internetanschluss zu haben?
Ps.: Im Mietvertrag gibt es keinen speziellen Passus welcher den Internetanschluss betrifft.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Schlauerweise hast du nichts darüber geschrieben, dass zusätzliche Kabel im Hause installiert werden müssten.
Da kann der Vermieter NEIN sagen, da dies hätte vorher vereinbart werden müssen.

Wie heißt noch dafür der Standartspruch:
Gemietet wie besehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
T5ukdd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meinem Internetanbieter Ist dem nicht so. Ich weiß nicht wie sie aus den oben genannten Sachverhalt auf diese Tatsache schließen.

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#3
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich auch nicht, lassen Sie den alten Internetanbieter doch einfach machen. Wenns nicht klappt (Haustechnik nicht ausreichend und Eigentümer stimmt einer Änderung nicht zu) bekommen Sie doch Ihre Sonderkündigung.

Ansonsten kann der VM Ihnen nun wirklich nicht vorschreiben, was für Verträge Sie mit Dritten haben oder nicht - soweit kommt es noch.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wie heißt noch dafür der Standartspruch:
Gemietet wie besehen.

Der wie so häufig nur bedingt richtig ist. Mieter haben Anspruch auf eine Internetverbindung, siehe z.B. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm. Der Vermieter müsste gegenbenfalls entsprechende Arbeiten zulassen.

Hier wird jedoch offenbar eine Internetverbindung zur Verfügung gestellt. Sofern die nicht absolut inakzeptabel ist, könnte das ausreichend sein. Bei einem Kabelanschluss kann der Vermieter auch soweit ich weiß den Anbieter für das ganze Haus wählen.

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#5
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Meine Äußerung zielte in Richtung Kabelanschluss und Rückkanalfähigkeit, mir sind keine Urteile bekannt, in denen ein Vermieter zur Duldung der nötigen Änderungen verpflichtet wurde.

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#6
 Von 
T5ukdd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen nun es müssen jetzt keine arbeiten erledigt werden, sondern lediglich eine Freischaltung seitens des Technikers erfolgen. Darf mir der Vermieter in einem privaten Studentenwohnheim nun einen eigenen Internetanschluss verbieten ? Mich also zwingen sein Internet mit oben beschriebenen Nachteilen zu nutzen? Gibt es dazu Urteile bzw Rechtsnormen die analog anzuwenden sein könnten ?

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#7
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von T5ukdd):
Angenommen nun es müssen jetzt keine arbeiten erledigt werden, sondern lediglich eine Freischaltung seitens des Technikers erfolgen.


Ich nehme jetzt mal an, dass es sich um einen Telefonanschluss handelt: Woher sollte der VM wissen, dass Sie den Telefonanschluss benutzen?

Rest: s.o.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich nehme jetzt mal an, dass es sich um einen Telefonanschluss handelt:

Ich denke weiter dass das so einfach nicht geht.
Aber über die örtlichen technischen Modalitäten wissen wir nichts.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von T5ukdd):
Laut meinem Internetanbieter Ist dem nicht so. Ich weiß nicht wie sie aus den oben genannten Sachverhalt auf diese Tatsache schließen.


Das sagt einem die Lebenserfahrung. Einen eigenen Anschluss gibt es in der Regel nur, wenn vorher dort schon ein weiterer installiert wurde. Es gibt in vielen Gemeinden (ländlich) noch nicht genügend Ports.

Wenn der Provider so überzeugt ist, einfach freischalten lassen. Wenn es nicht geht, kündigen.

Es geht nur, wenn dazu keine Leitung (so mit Drähten) notwendig ist. Sollten neue Leitungen verlegt werden müssen, kann der Vermieter nein sagen.

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten kann der VM Ihnen nun wirklich nicht vorschreiben, was für Verträge Sie mit Dritten haben oder nicht - soweit kommt es noch.


Das ist ein Studentenwohnheim und keine Mietwohnung.

Zitat:
Wenn der Provider so überzeugt ist, einfach freischalten lassen. Wenn es nicht geht, kündigen.


Sehe ich auch so.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Das ist ein Studentenwohnheim und keine Mietwohnung.

Nicht alles was sich so nennt ist auch wirklich ein Studentenwohnheim nach § 549 (3) BGB . Zudem sind selbst dann die Mieter nicht rechtlos. Allerdings würde dann der gesetzliche Kündigungsschutz fehlen.

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