privates Studentenwohnheim - wer ist fürs Internet zuständig?

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb414738-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
privates Studentenwohnheim - wer ist fürs Internet zuständig?

Hey,

Ich hoffe mir kann irgendjemand weiterhelfen :)
wir sind ein privates Studentenwohnheim mit insgesamt 15 Bewohnerinnen. Bisher hat eine ehemalige Mitbewohnerin den Internetvertrag übernommen und wir haben den entsprechenden Beitrag an sie überwiesen.
Nun läuft dieser Vertrag bald aus.
Ich habe mich schon mit unserer Vermieterin ein paar mal angelegt, da wir alle dafür sind, das sie den Vertrag übernimmt. Allerdings stellt sie auf stur und meint, dass sie für den Netzwerkanschluss, aber nicht für Router und Vertrag zuständig ist. Stimmt das so oder gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, dass sie den Vertrag übernehmen muss?

Sie vermietet desweiteren keine Wohnung, sondern einzelne Zimmer. in diesem Fall müsste sie ja auch für jedes Zimmer einen Internet- und Telefonanschluss ermöglichen oder?

Falls wir unsere Vermieterin nicht dazu bringen, hat jemand einen Tipp für einen guten Internetvertrag? Gibt es eventuell Verträge, die jeder Bewohner mitunterscheiben muss, um so die Verantwortung für sich selbst zu tragen? Oder wäre es möglich, dass ener von uns den Vertrag unterschreibt und mit jedem anderen einen eigenen Vertrag bezüglich der Verantwortung macht, der dann rechtsgültig ist?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe ;)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat:
in diesem Fall müsste sie ja auch für jedes Zimmer einen Internet- und Telefonanschluss ermöglichen

Nur wenn sie das vertraglich zugesichert hat.

Ansonsten ist jeder Mieter, egal ob Studentenwohnheim oder nicht, selbst für seinen Internetzugang zuständig.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Stimmt das so oder gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, dass sie den Vertrag übernehmen muss?


Nicht das ich wüßte, es sei denn, euch wurde in euren Mietverträgen ein Internetzugang und Telefonanschluß zugesichert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb414738-12):
Ich habe mich schon mit unserer Vermieterin ein paar mal angelegt, da wir alle dafür sind, das sie den Vertrag übernimmt. Allerdings stellt sie auf stur und meint, dass sie für den Netzwerkanschluss, aber nicht für Router und Vertrag zuständig ist. Stimmt das so oder gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, dass sie den Vertrag übernehmen muss?


Ja, das stimmt so. Sie ist nicht verpflichtet den Vertrag zu übernehmen. Sollte sie es doch machen, ist sie in der "Störerhaftung" und das kann durch den Missbrauch (z.B. Filesharing) eines Bewohners ganz nett teuer werden, weil die Abmahnanwälte sich dann an die Vermieterin hält.

Wenn es sich unter den Bewohnern niemand findet, gibt es eben kein Internet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb414738-12):
Gibt es eventuell Verträge, die jeder Bewohner mitunterscheiben muss, um so die Verantwortung für sich selbst zu tragen? Oder wäre es möglich, dass ener von uns den Vertrag unterschreibt und mit jedem anderen einen eigenen Vertrag bezüglich der Verantwortung macht, der dann rechtsgültig ist?



Das bekommt man als Privatmann nicht hin und dasselbe Problem haben Hotels. Die einzige sichere Möglichkeit ist die Installation eines Hotspots, da kann jeder über VPN ins Internet und es ist tatsächlich nur die IP-Adresse vom Anbieter zu sehen.

So teuer ist es auch nicht, kostet die Internet-Gebühr und die beiden Router.

Wenn jemand das Risiko auf sich nimmt und einen normalen Anschluss nimmt..... Einfach googeln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Es kommt darauf an, was genau zu den jeweiligen Anschlüssen im Mietvertrag vereinbart ist.


Eine rechtliche Grundlage, dass sie den Vertrag übernehmen muss, wäre jedoch auch nicht gegeben wenn sie für den Internetzugang zuständig wäre. Nur wenn sie sich im Mietvertrag dazu verpflichtet hätte ...



Zitat:
in diesem Fall müsste sie ja auch für jedes Zimmer einen Internet- und Telefonanschluss ermöglichen oder?

Ja.
Wobei es da genügt, wenn sie es nicht verhindert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

im Zweifelsfall einfach mit einem Surfstick arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

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