qm-Angabe im Mietvertrag nicht relevant?

9. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
weisserose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
qm-Angabe im Mietvertrag nicht relevant?

Hallo!

Ich habe 09/04 eine DG-Wohnung angemietet. Im Mietvertrag steht allerdings keine qm-Angabe; nur die Anzahl der Räume. In der Heizkostenabrechnung werden immer 53 qm zugrundegelegt.
Hatte dann Anfang 11/07 mir die Mühe gemacht, die Größe der DG-Wohnung auszumessen. Kam da auf ca. 40 qm.
Im Dez. 07 hat dann der Vermieter die Wohnung ausmessen lassen. 42 qm kamen dann heraus. Die Heizkostenabrechnungen sind nun alle korrigiert worden. Hab also dann auch gedacht, daß ich auch zuviel Mietzins bezahlt hätte. 270 Euro kostet die Kaltmiete.
Heute bekam ich Besuch vom Eigentümer und er sagte mir in Bezug auf die Miete, daß
-Zitat-
"die Quadratmeter der Wohnfläche in meinem Falle keinerlei Relevanz zur Höhe des Mietzinses tragen. Die Wohnung wäre von mir wie gesehen gemietet worden. Die qm sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Ein überhöhter Mietzins läge also nicht vor".

Jetzt bin ich nämlich ein wenig irritiert... hmm!
Wäre nett, wenn mir jemand konkret sagen würde, ob der Vermieter recht hat oder sich nur drücken will, evtl. zuviel bezahlte Miete zurückzuzahlen.

LG weisserose

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag keine Quadratmeter angegeben sind, dann kann auch logischerweise nicht zuviel oder zuwenig gezahlt worden sein. Sie zahlen die Miete für eine Wohnung mit unbekannter Größe. Wenn Sie irgendwann die Größe herausfinden, ändert das doch nichts daran.

Etwas anderes wäre es, wenn Quadratmeter unrichtig im Mietvertrag genannt worden wären.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 546x hilfreich)

In der Heizkostenabrechnung werden immer 53 qm zugrundegelegt.

Das war nicht die Wohnfläche, sondern die Heizfläche.

Wird die Heizfläche eigentlich genauso wie die Wohnfläche ermittelt ?


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#3
 Von 
weisserose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die sogenannte "Heizfläche" ist nun korrigiert worden und beträgt genau wie die nachgemessene Wohnfläche 42 qm. Deshalb hat der Vermieter auch die Heizkostenabrechnungen neu erstellen lassen.
Ich denke mal, daß Heiz- und Wohnfläche identisch sein müssen, oder?

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

müssen nicht identisch sein. Ein Bekannter von mir hat eine Wfl. von 50 m² Gesamtfläche, hat aber im Badezimmer keine Heizung. Dieser Raum wird abgerechnet mit ca. 5 m². Somit gibt es eine Heizfläche von 40 m².

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Bei 9qm, die mehr sind, und 270 EUR Kaltmiete würde ich keine Wellen machen, echt. Ist doch schon gut, dass die Abrechnungen korrigiert wurden. So lange der VM keine Wucher-Miete kassiert muss er die Kaltmiete nicht mindern. Es könnte sich hier um einen minimalen Betrag handeln, aber es spielen ja nicht nur qm eine Rolle... An einen Mietspiegel kann man sich richten, muss man aber nicht zwingend.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 546x hilfreich)

Liebe Eirene,

das bedarf aber noch der näheren Erläuterung.

50 - 5 = 40 ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

...abzüglich 5 m² Balkon, denn diesen kann man auch nicht beheizen.... :grins:




Gruss vom sonnigen Strand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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