Hallo!
Ich habe 09/04 eine DG-Wohnung angemietet. Im Mietvertrag steht allerdings keine qm-Angabe; nur die Anzahl der Räume. In der Heizkostenabrechnung werden immer 53 qm zugrundegelegt.
Hatte dann Anfang 11/07 mir die Mühe gemacht, die Größe der DG-Wohnung auszumessen. Kam da auf ca. 40 qm.
Im Dez. 07 hat dann der Vermieter die Wohnung ausmessen lassen. 42 qm kamen dann heraus. Die Heizkostenabrechnungen sind nun alle korrigiert worden. Hab also dann auch gedacht, daß ich auch zuviel Mietzins bezahlt hätte. 270 Euro kostet die Kaltmiete.
Heute bekam ich Besuch vom Eigentümer und er sagte mir in Bezug auf die Miete, daß
-Zitat-
"die Quadratmeter der Wohnfläche in meinem Falle keinerlei Relevanz zur Höhe des Mietzinses tragen. Die Wohnung wäre von mir wie gesehen gemietet worden. Die qm sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Ein überhöhter Mietzins läge also nicht vor".
Jetzt bin ich nämlich ein wenig irritiert... hmm!
Wäre nett, wenn mir jemand konkret sagen würde, ob der Vermieter recht hat oder sich nur drücken will, evtl. zuviel bezahlte Miete zurückzuzahlen.
LG weisserose
qm-Angabe im Mietvertrag nicht relevant?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn im Mietvertrag keine Quadratmeter angegeben sind, dann kann auch logischerweise nicht zuviel oder zuwenig gezahlt worden sein. Sie zahlen die Miete für eine Wohnung mit unbekannter Größe. Wenn Sie irgendwann die Größe herausfinden, ändert das doch nichts daran.
Etwas anderes wäre es, wenn Quadratmeter unrichtig im Mietvertrag genannt worden wären.
In der Heizkostenabrechnung werden immer 53 qm zugrundegelegt.
Das war nicht die Wohnfläche, sondern die Heizfläche.
Wird die Heizfläche eigentlich genauso wie die Wohnfläche ermittelt ?
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Die sogenannte "Heizfläche" ist nun korrigiert worden und beträgt genau wie die nachgemessene Wohnfläche 42 qm. Deshalb hat der Vermieter auch die Heizkostenabrechnungen neu erstellen lassen.
Ich denke mal, daß Heiz- und Wohnfläche identisch sein müssen, oder?
müssen nicht identisch sein. Ein Bekannter von mir hat eine Wfl. von 50 m² Gesamtfläche, hat aber im Badezimmer keine Heizung. Dieser Raum wird abgerechnet mit ca. 5 m². Somit gibt es eine Heizfläche von 40 m².
Bei 9qm, die mehr sind, und 270 EUR Kaltmiete würde ich keine Wellen machen, echt. Ist doch schon gut, dass die Abrechnungen korrigiert wurden. So lange der VM keine Wucher-Miete kassiert muss er die Kaltmiete nicht mindern. Es könnte sich hier um einen minimalen Betrag handeln, aber es spielen ja nicht nur qm eine Rolle... An einen Mietspiegel kann man sich richten, muss man aber nicht zwingend.
Liebe Eirene,
das
bedarf aber noch der näheren Erläuterung.
50 - 5 = 40 ?
...abzüglich 5 m² Balkon, denn diesen kann man auch nicht beheizen....
Gruss vom sonnigen Strand
--- editiert vom Admin
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