Hallo
Das Haus, in dem ich eine Wohnung habe, ist älter als 1990.
Als ich einzog wurde mir mittgeteilt (per Mietvertrag sowie Architektenauflistung) dass ich 87 qm² habe.Ich habe das so erst einmal zur Kenntniss genommen.Stellte jetzt aber fest, das ich nur 75 qm² reine Wohnfläche habe.Dachschrägen wurden damals offensichtlich nicht berücksichtigt. Kann ich da etwas machen????
Und wie ist es bei der Heizungsberechnung/Nebenkosten sind die automatisch auch falsch? Hier wurde 84 qm² als Wert berechnet!
Brauche Hilfe.Danke
Hinzu kommt noch dass Dach überhaupt keinen Wärmeisoschutz hat und ich dadurch natürlich wie blöd heizen muss im Winter.Nur Verlattung und Ziegel pur, keine Folie, keine Dampfspeere und auch keine Dämmwolle.
Ist es richtig dass der erste Meter von der Dachschräge überhaupt nicht berücksichtigt wird und vom ersten bis zum 2m nur 50% berechnet wird, wenn dass so ist habe ich 75 m².Was kann ich zurückfordern zahle 570 € Warm.
-----------------
"Für fast alle Väter in Familiengerichtsverfahren löst sich die Illusion eines Rechtsstaates spätestens im Gerichtssaal des Familiengerichts auf.Wer in diesem Land wirklich ein Vater für sein Kind sein will, muß jeden Tag darum kämpfen.
"
qm² Dachschrägenberechnung/Heizkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Bei einer über 10% kleineren Wohnung wäre schon eine Mietminderung drin.
Bei den Dachschrägen ist die Fläche die unter einem Meter liegt (von der Schräge bis zum Boden) nicht mitzuberechnen!
Die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind dürfen nur zu 50 % mitberechnet werden!
Zur Verdeutlichung:
http://www.quadratmeter-rechner.de/bilder/berechnung-wohnflaeche-bei-dachschraege1.php
Bei den HK spielkt das natürlich dann auch eine Rolle da ein Teil immer nach den qm abgerechnet werden (70/30).
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
Für 12 m² müssen das aber ganz ordentliche Schrägen sein.
Stell Deine Berechnung doch mal ein (möglichst mit Grundriß).
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
35 Antworten
-
12 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten