qm berechnen

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
qm berechnen

Hallo zusammen,

ich habe den Verdacht das meine qm nicht stimmen und würde das gern prüfen leider finde ich im Internet unterschiedliche Aussagen, wäre super wenn hier ein "Fachmann" einen Tip hat :)

Zählen Türnieschen (nur Türen die 2 Räume verbinden)sowie Fensternieschen auch zur Wohnfläche? Einmal heißt es im Internet Türen die 2 Räume verbinden muss man nicht mit berechnen und auf anderen Seiten heißt es dann das es doch zählt.
Gibt es irgendwas was ich beachten muss wenn es eine Kellerwohnung ist?

Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Tina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Es gibt zum einen die Wohnflächenverordnung und zum anderen die jeweilige Landesbauordnung, die beispielsweise Mindestraumhöhen vorschreibt(wenn die nicht erreicht werden, gilt es z.B. nicht als Wohnfläche).

Ist denn im Mietvertrag eine m²- Zahl überhaupt vereinbart oder nicht ?

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#2
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja im Mietvertrag steht ca 60qm und wenn ich alles mitberechne also inkl Türen udn Fenster komme ich auf 50,13 und ohne Türen und Fenster auf 48,82!

Das Problem liegt auch dabei das man mit meiner Vermieterin nicht mehr reden kann, Sie wollte erst die Nebenkosten um eur 20 erhöhen(mündliche Erhöhung) und dann nach 3 Monaten nachdem ich die eur 20 natürlich nicht gezahlt habe weil nicht schriftlich und auch ohne Begründung wollte Sie direkt zum nächsten Monat auf die Grundmiete eur 30 mehr haben, was ich wiederrum abgelehnt habe weil wieder keine Begründung und auch die Frist nach BGB nicht eingehalten wurde.
Als ich Ihr das das letzte mal sagte und Sie aufs BGB verwiesen habe als ich die Miete gezahlt habe (BAR mit Quittung)ist Sie total histerisch geworden und meinte nur Ihr Anwalt hat Ihr das so gesagt und Sie kündigt mir dann eben fristlos!

Hab leider auch erst ein Termin beim Anwalt in 1 1/2 Wochen und die nächste Miete ist am Freitag fällig und da möchte ich nicht ganz unwissend dastehen wegen der qm weil das andere ist solange für mich erledigt solange auf mein Widerspruch keine Antwort kommt.

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Also, da geht einiges durcheinander:

-der NK Erhöhung ohne eine nachvollziehbare Abrechnung ist m.E. zurecht nicht Folge geleistet worden
-eine Mieterhöhung muss
a)begründet werden z.B. mit § 558 BGB
b)sofern sie korrekt begründet ist, gilt sie erst mit Ablauf des Monats + 2 Monate, z.B. ME am 02.05.2012 gilt zum 01.08.2012 (558 BGB)
- eine fristlose Kündigung ist sicher nicht möglich wegen den oben geschilderten Meinungsverschiedenheiten

Fazit: ich würde die vertraglich vereinbarte Miete bezahlen und den Rest ignorieren. Wenn sie (die VM) was will, muss Sie erstmal ihre Anrechnung in Ordnung bringen.

Nebenbei:
eine Wohnflächenabweichung über 10% begründet laut einem BGH Urteil das Recht zu einer entsprechenden Mietminderung.

Schliesslich wäre es von Interesse wieviel m² es tatsächlich sind. Dies kann m.E. nur ein Fachmann korrekt ausmessen und nur er kann eben noch eventuelle Details der Landesbauordnung(Mindestraumhöhe gerade im Kellergeschoss mglw. ein Thema) einfliessen lassen!

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#4
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Allerdings :) ich darf meine Miete auch nur in BAR zahlen und auf kein Konto und NK Abrechnungen für 2010 fehlt bis heute immernoch, hab Sie mittlerweile schon 2 mal angefordert aber keine Reaktion, Sie kommt immer nur damit das Sie mehr Geld haben will...

Dann werd ich mal sehen was so ein Gutachter haben will um das zu vermessen

Dank Dir aber für die Hilfe so weiß ich jetzt zumindenst das ich nicht ganz falsch liege :)



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#6
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Den hat Sie ja bereits weil Sie sich grade mit Ihrem EX um das Haus streitet da er insolvent ist!

Ich glaube das die das aber alles nicht so offiziel haben will weil Miete in BAR lässt ja eig nur ein Schluss zu (nicht ans FA gemeldet) ist auch verdächtig das man Miete vom AA bekommt obwohl es das eigene Haus ist, somit denke ich werde ich Sie einfach mal mit dem zu wenig qm konfrontieren und auch damit das die NK 2010 noch fehlt und auch ein Auszug über meine Kaution hab auch da die Befürchtung das das nie wie gesetzlich vorgeschrieben angelegt wurde.


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