"Krumme" Betriebskostenabrechnung.

30. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Maeliciöüs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
"Krumme" Betriebskostenabrechnung.

Hallo, ich habe soeben einen Brief bekommen, der eine Betriebskostenabrechnung vom Jahre 1999 beinhaltet hat.
Jetzt meine primäre Frage, ob denn nach solch einem Zeitrahmen (gut 2 1/2 Jahre) überhaupt noch Betriebskosten gefordert werden dürfen???
Vom Inhalt und der Form der Abrechnung ganz zu schweigen, befürchte ich, dass die eigentliche Vermieterin hier von nichts weiß und der von Ihr eingesetzte Verwalter,- von dem die Abrechnug kahm, dass ganze auf eigene Faust, explizit,- für seine eigene Tasche macht.
Wie lange dürfen Forderungen dieser Art zurückliegen und muß ich nach 3 Jahren zahlen ohne das ganze prüfen zu können?
Danke




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Das Recht auf Geltendmachung von Nebenkostenabrechnungen verjährt erst nach 4 Jahren.
Wieso können Sie die Berechnung nicht prüfen. Der Verwalter muß Ihnen die verwendeten Verteilungsschlüssel darlegen und Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Maeliciöüs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hello again,
Also ich kann sagen, dass das sicher nicht meine erste BKA ist die ich bekomme. Aber noch keiner hat mir diese auf einer schlechten Excel-Kalkulation geschickt wie dieser Verwalter. Keiner seiner augeschlüsselten Posten ist begründet und das Ganze erscheint mir schlichtweg nicht plausibel, da sämtliche im Haus vorhandenen Gewerbeflächen einfach mit verrechnet wurden. Immerhin machen die aber gut 2/3 der vermieteten Fläche aus. Auch Posten von denen ich immer dachte, dass diese der Vermieter trägt sind mit eingerechntet...
Desweiteren habe ich eine horrende Summe für den Wasseverbrauch mit drauf, nur hat das Haus bis heute keine Wasseruhr...
Dazu kommt das alle anderen Mieter ihre Abrechnungen immer in einer Zeitspanne von vier Wochen bekommen haben, was mir auch neu ist.

Nach Rücksprache mit den anderen Mietern wurde mir gesagt, dass diese dem Verwalter schlichtweg eine Zahlung verweigert haben. Rechtliche Folgen: KEINE. Der Verwalter wird sein Geld nicht einklagen, was meine Vermutung bestärkt, dass da irgendetwas "faul" ist.
Ich werde dem Vermieter nun einen Brief schreiben und auf dessen Antwort warten. Würde dann aber auch gerne rechtlichen Beistand in Anspruch nehem. Besteht die Möglichkeit, dieses dann bei Ihnen zu tun?
Danke und Mfg

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Welche Posten welche Paretei zu tragen hat, muß sich dem MV entnehmen lassen. Nur die dort aufgeführten und auf den Mieter abgewälzten Postionen sind umlagefähig.

Eine Wasseruhr für das ganze Objekt sollte es schon geben, sonst hätte der Energieversorger so seine Probleme.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

P.S. Aber selbstverständlich!

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Achtung Neuveröffentlichung:

Mieter dürfen die Betriebskostennachforderung ihres Vermieters zurückweisen, wenn sie die Abrechnung erst 2 1/2 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten.
Nach so langer Zeit ist der Anspruch verwirkt, weil der Mieter nicht mehr damit rechnen konnte, noch für die Nebenkosten zur Kasse gebeten zu werden (LG Berlin 64S158/01)

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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