"Zusatz zum Mietvertrag" Verbot des Besuchestieres??!!

4. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
OliverS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Zusatz zum Mietvertrag" Verbot des Besuchestieres??!!

Wir haben 1x im Jahr Besuch meines Schwagers. Dieser hat einen kleinen Hund und muß diesen auch mitbringen. Nun haben wir im Mietvertrag "...bedarf der Zustimmung" stehen und wir waren uns auch mit dem Vermieter einig, keine Tierhaltung durchzuführen.
Nach dem letzen (2.) Besuch bekam ich einen Zettel in den Briefkasten der wie folgt lautet:
"Zusatz zum Mietvertrag"
Im Mietvertrag haben wir "keine Tierhaltung" vereinbart. Dieses erweitern wir auch auf Besuchstiere. D.H. keinerlei Besuch mit Tieren."
Hierzu muß ich mal was fragen.
Ist es überhaupt möglich das der Vermieter den Besuch verbietet? Bei 1x im Jahr für 3-5 Tage doch wohl nicht oder?
Muß man darauf schriftlich reagieren?
Ich zum Beispiel habe bereits mündlich gesagt, das wir das als Änderung des Mietvertrages ansehen und dieses nicht unterschreiben werden. Darauf sagte der Vermieter das wäre alles mit einem Anwalt abgesprochen und wenn er das so möchte ist das so und bräuchte garnichts zu unterschreiben.
Der örtliche DMB hat gesagt ich solle das einfach beiseitelegen und den nächsten Besuch abwarten.
Ist das dann ein "stillschweigendes Anerkenntnis"?
Ich hoffe das ist nicht zu konkret und hoffe ihr könnt mir was dazu sagen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also zu einer Vetragsänderung gehören immer zwei Seiten, einseitig geht da gar nichts.
Grundsätzlich zählt der Besuch von Personen mit üblichen Haustieren unter den normalen Wohngebrauch. Die zeitweilige Verwahrung von Tieren wird vom Erlaubnisvorbehalt des Mietvertrages nur erfasst, wenn sie in Dauer und Intensität dem Halten eines eigenen Tieres gleichkommt. "Übernimmt der Mieter z.B. ein Tier nur für wenige Tage - längstens einen Monat - zur Beaufsichtigung, so bedarf es hierfür keiner Erlaubnis" (AG Waldbröhl WM 1981, S. 160).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
OliverS
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank dafür.
Muß man aber darauf schriftlich reagieren oder sollte man wirklich den nächsten Besuch abwarten?

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