rücktritt nach schriftlichter mietzusage?

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
haboud
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
rücktritt nach schriftlichter mietzusage?

hallo freunde,

am 24.08.08 habe ich mir - zum zweiten mal - eine wohnung angeguckt, die mir auf anhieb gefallen hat. der makler hat mich leider etwas unter druck gesetzt, mit der begründung, dass es noch 6 weitere interessenten gibt und ich in meiner übereifrigkeit habe eine mietzusage zum 01.09.08 unterschrieben. zu hause habe ich mit nüchternem verstand nochmal alles mehrmals durchgerechnet und kam zum ergebnis, dass ich mir das doch nicht so wirklich leisten kann. nun versuche ich mich mit dem makler in verbindung zu setzen um das alles rückgängig zu machen, jedoch vergebens, weil er bis zum 02.09.08 im urlaub ist. man beachte...mietzusage zum 01.09.08, makler aber erst am 02.09.08 vom urlaub zurück und um mietvertrag zu unterschreiben. der mietvertrag ist ebensfalls noch nicht unterschrieben und bisher habe ich noch nichts gezahlt, weder kaution, noch provision, noch die erste miete. nur die mietzusage nach vielem recherchieren (auch in diesem forum) habe ich eher sachen gefunden, die zu meinem nachteil aussagen. jetzt wollte ich euch um eure Meinung/Hilfe fragen.

danke im vorraus und freundlicher gruß

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
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#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ich würde nochmal schauen, was da genau unterschrieben wurde und ggf. Rat bei einem Anwalt holen - geringer finanzieller Einsatz in einem Anwaltsforum könnte gute Hinweise bringen.

Insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Unterschrift der eigentliche Vertrag noch gar nicht vorlag, gibt es durchaus Chancen. Mündliche ´Zusagen´ eine Wohnung mieten zu wollen, ohne den Vertrag gesehen zu haben, werden soweit auch als Interessenbekundungen und nicht als Vertragsabschluss.

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#6
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#7
 Von 
haboud
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

habe es heute den ganzen Tag über alle möglichkeiten der Telekommunikation versucht.

Tel -> anrufbeantworter, demnach keine Vertretung im Büro
Email -> erhalte ich eine Abwesenheitsnotiz, die besagt, dass man erst am 02.09.08 zurück ist
Handy -> mailbox

nein, die Vermieter kenne ich nicht. Bei der zweiten Besichtigung fragte ich nach, ob ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen könnte, um über den Mietpreis zu sprechen. Er sagte, da könne man nichts machen und gab mir demzufolge keine Verbindungsmöglichkeit zum Vermieter/Eigentümer.

und zu der Frage, wieso ich mir eine wohnung besichtige, die ich mir nicht leisten kann...na ja, es ist halt passiert und im nachhinein ist man immer schlauer. leider ändert es nichts an der tatsache

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
ich würde sagen, noch kein Mietvertrag exestiert, sondern nur eine Zusage, die Wohnung meietn zu wollen. Wahrscheinlich wurden noch keine Details besprochen, die im Mietvertrag stehen wie Schönheitsreperaturen usw. D.h., wenn ein schriftlicher Vertrag noch gemacht werden soll und es zu Unstimmigkeiten über Vertragsdetails kommt, wird kein Mietvertrag zu stande kommen.

Gruß
Michael

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#9
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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