rechtliche Fragen

30. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)
rechtliche Fragen

Guten Morgen,
ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen.

1. Darf einem Mieter das Rauchen in der Wohnung untersagt werden?
(im ganzen 6 Parteien-Haus soll nicht geraucht werden dürfen)

2. Darf es einem Mieter untersagt werden ein Haustier zu halten?
(hierbei geht es um jede Art von Haustier, von einem Hund bis zu einer Bartagame oder einem Hamster)

3. Bei einem zur Wohnung gehörenden Stellplatz.
Muss es für den Stellplatz einen eigenen Mietvertrag geben, oder kann er auch in den Nebenkosten,
bzw. in der Kaltmiete enthalten sein?

Ich hoffe, jemand kann mir ein paar Antworten geben.
Schon mal Danke.

LG

Fragen zur Miete?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. nein
2. das kommt drauf an
3. in den Nebenkosten nicht, sind ja keine Nebenkosten, ob in Kaltmiete, siehe Antwort zu 2.

wirdwerden

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Was ist der Anlass der Fragen? Zumindest über die ersten beiden Theman kann man seitenlange Abhandlungen verfassen. Eine grundsätzlich Antwort ist also wenig sinnvoll.

Wenn du als Vermieter vermieten willst, so solltest du einen Fachanwalt für Mietrecht mit der Erstellung eines Mietvertrages beauftragen. Zudem solltest du bei der Mietersuche ein bischen was beachten. Das garantiert dir dann zwar nicht die Erfüllung aller Vermieterträume, aber zumindest kannst du in die angedachte Richtung lenken.

Wenn du Mieter bist, dann muss man sich die Klauseln im Mietvertrag anschauen und jede einzeln prüfen. Auch die gewünschte Tierart und Haltungsart sowie die Auswirkungen des Rauchens auf andere spielen eine Rolle.

Zum Stellplatz: Wenn der in der Wohnungsmiete enthalten ist, kann er nicht getrennt gekündigt werden und auch die Miete nur im Rahmen der für Mietwohnungen geltenden Regelungen erhöht werden. Wird ein extra Stellplatzmietvertrag abgeschlossen, so ist dies anders. Problematisch kann dann jedoch sein, die Nebenkosten der Anlage zwischen den Wohnungsmietern und den Stellplatzmietern aufzuteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)

@cauchy

Danke für Deine Antwort.
Grund meine Frage:
Ein guter Freund von mir, ist dabei ein Mehrfamlienhaus zu planen/bauen.
Gestern Abend kamen beim Smaltalk die Fragen auf, und ich bot ihm an, die Fragen vorab schon einmal hier einzustellen.

Das Rauchen ist eine Grundsatzfrage! Er möcht nicht, das im Haus geraucht wird.

Mit den Haustieren sieht er es nicht ganz so eng. Er möchte halt nicht, das Katzen oder Hunde im die Türen ... beschädigen. Gegen z.B. einen Hamster oder Bartagamen hat er nichts.
Die Frage ist halt, ob er das Grundsätzlich verbieten kann, oder zumindest teilweise.

Klar kann man sich die Mieter vorher ansehen. Aber man Kann immer nur vor den Kopf sehen.
Suche halt vorab schon einmal ein paar rechtliche Ansätze...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von midgard):
1. Darf einem Mieter das Rauchen in der Wohnung untersagt werden?
Nein. Grundsätzlich nicht.
Zitat (von midgard):
2. Darf es einem Mieter untersagt werden ein Haustier zu halten?
Grundsätzlich nicht. Es soll im MV stehen, was uU wann und wie erlaubt ist.
Zitat (von midgard):
Muss es für den Stellplatz einen eigenen Mietvertrag geben
Kann durchaus sein.

Keine Regel ohne Ausnahme...

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von midgard):
2. Darf es einem Mieter untersagt werden ein Haustier zu halten?

Grundsätzlich nicht. Es soll im MV stehen, was uU wann und wie erlaubt ist.


Das ist natürlich Quatsch, die Haltung von größeren Haustieren kann einer Individualvereinbarung unterliegen und da kann diese dann auch ausgeschlossen werden.

Zitat (von Anami):
Zitat (von midgard):
Muss es für den Stellplatz einen eigenen Mietvertrag geben

Kann durchaus sein.


Dazu würde ich raten, ein eigener MV fd Stellplatz sorgt für eindeutige Rechtsklarheit und der Stellplatz kann bei Bedarf auch separat zum Mietvertrag gekündigt werden.

Eine Empfehlung die ich Ihrem Bekannten ans Herz lege:

Zitat (von cauchy):
wenn du als Vermieter vermieten willst, so solltest du einen Fachanwalt für Mietrecht mit der Erstellung eines Mietvertrages beauftragen. Zudem solltest du bei der Mietersuche ein bischen was beachten. Das garantiert dir dann zwar nicht die Erfüllung aller Vermieterträume, aber zumindest kannst du in die angedachte Richtung lenken.


-- Editiert von AltesHaus am 30.12.2018 12:37

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#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Diese Individualvereinbarung, die auch vor Gericht Bestand haben würde, möchte ich erstmal sehen

Damit diese Bestand hätte müsste sie tatsächlich und nachweislich ausgehandelt werden.
Dafür m0sste der VM aber im Gegenzug auch etwas bieten.
Denn sonst würde ja nix verhandel werden sondern es einfach aufgedrückt sein und somit unwirksam

Zudem wird es spätesten dann scheitern wenn der Mieter z.b. einen Blindenhund benötigt o.ä.

Was geht ist, dass eine wirksame klausel veteinbart wird in dersteht dass der VM um Zustimmung gebeten werden muss. Aber dann muss auf jeden Fall der Einzelfall betrachtet werden ..
Aber das dürfte auch in den meisten Fällen schwierig werden. Bei Katzen so gut wie keine Chance. Bei hunden im Einzelfall vielleicht.

Dass Türen oder so beschädigt werden könnten sehe ich nicht als berechtigten Ablehnungsgrund.

Dafür ist der Mieter im Schadensfall haftbar und dafür hat man ja u.a. auch die Kaution.

Das Rauchen zu verbieten kann er wirklich vergessen.

Du kanst natürlich alles mögöiche reinschreiben und hoffen dass sich die Mieter brav dran halten.

Aber unwirksame Klauseln können auch böse nach hinten losgehen.

Verbietet der VM generell hunde und katzen, dann ist das unwirksam und die Mieter können dann sogar ohne zu fragen das ganze viehzeugs heimholen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Darf es einem Mieter untersagt werden ein Haustier zu halten?

Zitat (von Anami):
Grundsätzlich nicht. Es soll im MV stehen, was uU wann und wie erlaubt ist.


Zitat (von AltesHaus):
Das ist natürlich Quatsch, die Haltung von größeren Haustieren kann einer Individualvereinbarung unterliegen und da kann diese dann auch ausgeschlossen werden.

Was ist Quatsch? Ich habe weder von großen noch kleinen Tieren geschrieben... Grundsätzlich darf die Haltung nicht untersagt werden.
Im MV könnte stehen: "Tiere dürfen nicht gehalten werden. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."
Ich meinte damit eine solche V. Die kann doch als Anhang zum MV oder eben gleich im MV vereinbart werden.
Oder nicht?

Zitat (von midgard):
Ein guter Freund von mir, ist dabei ein Mehrfamlienhaus zu planen/bauen.
Und da denkt er jetzt schon über den MV nach?? Hat er wenigstens schon einen Bauleiter? ;)
Zitat (von midgard):
Suche halt vorab schon einmal ein paar rechtliche Ansätze...
Natürlich darf man das Halten von Haustieren nicht erlauben. Aber es gibt Einschränkungen. Aber bloß, weil er selbst nichts gegen Hamster und Bartagamen hat...? und was ist mit Fischen im Aquarium, oder Spinnen, Schlangen im Terrarium? Oder Ratten? Oder Tanzmäuse?
Zitat (von midgard):
Das Rauchen ist eine Grundsatzfrage! Er möcht nicht, das im Haus geraucht wird.
Soll er ruhig mal versuchen.

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Individualvereinbarung,
Eine solche Vereinbarung muss nicht vor Gericht durchgesetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von midgard):
1. Darf einem Mieter das Rauchen in der Wohnung untersagt werden?
(im ganzen 6 Parteien-Haus soll nicht geraucht werden dürfen)

Das darf der Vermieter machen.
Relevanter ist eigentlich die Frage, muss der Mieter sich daran halten?

Und da kommt es darauf an, was die Abwägung der Grundrechte des Mieters auf Selbstzerstörung des Körpers, die Grundrechte der anderen Mieter auf körperliche Unversehrtheit und der Gründe des Vermieters ergibt.

Wenn man also nicht gerade ein Wohnhaus hat in dem 5 lungenkranke Mieter wohnen oder bei dem die Innrenräume unter Denkmalschutz stehen, wird es mit dem durchsetzen des Rauchverbots problematisch werden.



Zitat (von midgard):
2. Darf es einem Mieter untersagt werden ein Haustier zu halten?
(hierbei geht es um jede Art von Haustier, von einem Hund bis zu einer Bartagame oder einem Hamster)

Das darf der Vermieter machen.
Relevanter ist eigentlich die Frage, muss der Mieter sich daran halten?
Und da ist die Rechtspechung klar: Nein, denn so was als AGB-Klausel ist schlicht und ergreifend ungültig.



Zitat (von midgard):
Muss es für den Stellplatz einen eigenen Mietvertrag geben,

Nein.



Zitat (von midgard):
oder kann er auch in den Nebenkosten, bzw. in der Kaltmiete enthalten sein?

In den Nebenkosten haben nur Nebenkosten was zu suchen.
Aber er kann in der Kaltmiete enthalten sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

So grundsätzlich sind die Punkte 1+2 nicht zu verneinen
Es gibt immer gewisse Dinge, die bei formularvertraglicher Vereinbarung unwirksam sind.
Individualvertraglich könnte also ein Verzicht des Mieters auf Rauchen/Haustierhaltung grundsätzlich schon wirksam vereinbart werden ... theorethisch.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/individualvereinbarung-mietvertrag/

Wenn der Vermieter aber nicht nur lediglich 1 Wohnung vermietet, dann dürfte dem Vermieter der Nachweis einer jeweils individuell mit allen seinen Mietern ausgehandelten Vereinbarung unmöglich sein.

Theorethisch ist es also grundsätzlich schon möglich eine Wohnanlage für besonders empfindliche, allergiegefährdete Menschen ohne Beeinträchtigungen bewohnbar zu halten. Es gibt auch durchaus Mieter, die lieber in einem rauchfreien und hundefreien Haus wohnen mchten. Es gab auch schon mehrfach Wohnprojekte, bei denen dies zum Wohl der Nutzer genauso angedacht war. Ich kenne allerdings keines, bei dem dies dann auch dauerhaft umgesetzt werden konnte - da hat eben die Rechtsprechung etwas dagegen.

Der zukünftige Jung-Vermieter sollte sich dringend mal damit befassen, welche Klauseln (=formularvertragliche Vereinbarungen) in Mietverträgen bereits als unwirksam "abgeurteilt" wurden
z.B.:
https://rechtsberater.de/mietrecht-ratgeber/mietvertrag/

Einen Mietvertrag ganz persönlich vom Anwalt zurechtstricken lassen (der i.d.R. dann noch weniger verständlich ist als ein gängiges Formular, das der Mieter bestenfalls sogar schon kennt), halte ich für völlig unnötig.
Wichtig ist, dass er ein laufend aktuell gehaltenes Mietvertragsformular verwendet (und zu jedem neuen Mietvertragsabschluss eben auch ein neues=aktuelles), weil sich die Rechtsprechnung dauernd wieder mal ändert - z.B.
https://www.haus-und-grund-vertrag.de/mietvertraege.html

Eine Garantie dafür, dass das, was heute vereinbart wird, auch morgen noch gültig/wirksam vereinbart ist, gibt es aber für den Vermieter nicht. Gesetzgeber und Rechtsprechung streben eben immer danach, den (armen schwachen) Mieter vor dem (bösen starken) Vermieter zu schützen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es ist immer wieder erschreckend, wie einfach sich zukünftige Vermieter das Geschäft vorstellen..... Diese Grundmeinung, was im Vertrag steht, muss auch so gültig sein ??

Hatte selber vor kurzem erst eine Diskussion mit einem Bekannten, der mehrere MFHs hat und ein sehr mieterfreundlicher Vermieter ist. Der meint doch glatt, es gäbe ein neues Urteil, in welchem steht, dass der Mieter, wenn er die Wohnung frisch weiß gestrichen übernimmt, diese auch bei Auszug weiß streichen muss und schriebt dies so in seine Verträge..... Alles gute zureden hat nichts geholfen, denke irgendwann kommt das böse erwachen....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Einen Mietvertrag ganz persönlich vom Anwalt zurechtstricken lassen (der i.d.R. dann noch weniger verständlich ist als ein gängiges Formular, das der Mieter bestenfalls sogar schon kennt), halte ich für völlig unnötig.
Es ist natürlich eine Abwägung, ob ein kommender Vermieter das Geld in eine anwaltliche Beratung investieren will. Wenn ich jedoch höre, dass ein Mehrfamilienhaus geplant ist, dann macht es meiner Meinung nach schon Sinn, sich vor Vermietung Rat zu holen oder einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund beizutreten und sich dort beraten zu lassen.

So ist ja offenbar die Entscheidung zu treffen, wie mit Stellplätzen verfahren werden soll. Da wäre es schon sinnvoll, wenn ein Fachmann dem kommenden Vermieter erläutert, welche Auswirkungen die unterschiedlichen Varianten der Vermietung haben. Auch macht Beratung bei der Mietersuche Sinn. Wie kommt der Vermieter an die entscheidungsrelevanten Informationen, wie kann er sein Risiko minimieren und dergleichen.

Ob dann am Ende ein individueller Vertragsentwurf durch einen Anwalt noch nötig ist, sollte sich aus der Beratung ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

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