regelmäßige Wasserschäden Versicherung steigt und steigt

28. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
regelmäßige Wasserschäden Versicherung steigt und steigt

Hallo liebe Forum,
wir haben in einem 6 Familienhaus als Mieter jährlich Wasserschäden.
Abwasser Rohrbrüche, Gully im Hof verstopft , usw.

Seit 4 Jahren wohnen wir in einer Mietwohnung bei der es bereits 3 Wasserschäden zu überstehen galt.
Seit 3 Jahren ist ein Rohrbruch im Treppenhaus zu sehen. Der Putz ist eine einzige Blase bei der sich mehrere Beulen bildeten. Wenn die mit Latex beschichtete Tapete nicht alles zusammenhält , wäre der Putz schon abgefallen.
Repariert wird leider alles erst wenn es zu einem Schaden gekommen ist.
Ja, dann zahlt ja die Versicherung und die schlägt schon mächtig bei den Nebenkosten zu buche.

Gibt es eine Möglichkeit, das der Vermieter diese Schäden endlich mal repariert, da die Wände nass sind und aus diesen Hausinnenwänden sich an den Wischleisten Schimmel bildet ?

Wir schauen nun bereits 3 Jahre zu. Erst wenn wieder Schimmel im Wohnraum sich bildet wird was gemacht , dann zahlt es ja die Versicherung und der VM muss nicht selbst die von 1961 stammenden Abwasserrohre erneuern + bezahlen.

Ich könnte hier noch viel mehr schreiben........ Fassade fängt an schwarz zu werden usw.
Möglicherweise sind die Böden auch feucht, da es vom Laminat her (stellenweise) nach Schimmel riecht.

Danke

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie können niemanden zwingen gegen seinen Willen intakte, wenn auch alte, Rohre etc zu sanieren. Bei Schimmel sollten Sie umgehend eine Mangelmeldung machen, und auffordern diesen zu beseitigen. Wenn es so schlimm ist in dem Haus rate ich Ihnen suchen Sie sich eine andere Wohnung die hervorragend für Sie ist. Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass andere Wohnungen nicht so preiswert sind, es ist halt so dass in einem alten Haus die Dinge kaputt gehen nach und nach das liegt in der Natur der Sache und solange die Mängel dann beseitigt werden ist ja auch alles im grünen Bereich.

-- Editiert von AltesHaus am 28.02.2020 11:25

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Marie47228):
Gibt es eine Möglichkeit, das der Vermieter diese Schäden endlich mal repariert, da die Wände nass sind und aus diesen Hausinnenwänden sich an den Wischleisten Schimmel bildet ?


Natürlich, wenn der Vermieter es will.

Als Mieter hast Du das Recht die Schadenbeseitigung zu fordern.

Ich würde mir was anderes suchen.

Berry

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Marie47228):
Seit 3 Jahren ist ein Rohrbruch im Treppenhaus zu sehen. Der Putz ist eine einzige Blase bei der sich mehrere Beulen bildeten. Wenn die mit Latex beschichtete Tapete nicht alles zusammenhält , wäre der Putz schon abgefallen


Dieses Haus scheint Altbau zu sein mit den entsprechenden Merkmalen. An Ihrer Stelle würde ich mir eine Neubauwohnung suchen, die diese Probleme ausschließt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde mir was anderes suchen.


wenn es etwas annäherndes gäbe hätte ich schon längst gewechselt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie wollen etwas besseres zum selben Preis? Das wird schwierig denke ich, da die besseren die gewünschten Vorteile besitzen, das hat alles seine Preis.

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#6
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie können niemanden zwingen gegen seinen Willen intakte, wenn auch alte, Rohre etc zu sanieren. Bei Schimmel sollten Sie umgehend eine Mangelmeldung machen, und auffordern diesen zu beseitigen.


Das hat sich aber von einer Richterin anders angehört. Die bei einer Verhandlung genau mit diesem Thema den Vermieter konfrontierte.
Zitat:
Als Vermieter sind nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Denn dann darf der Vermieter die Mieter nicht locken in dem er die Anzeigen so gestaltet, als sei es ein saniertes Haus und 20% über dem Mietspiegel die Mieten ansetzen.

Ein altes Haus ist ja Ansichtssache - wenn es saniert ist, sollte das keine Rolle spielen.

Wo hört Altbau bei Dir auf ? Wo fängt Neubau an ??

-- Editiert von Marie47228 am 29.02.2020 20:42

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Marie47228):
Das hat sich aber von einer Richterin anders angehört.

Interessant. Und die hat was genau gesagt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie wollen etwas besseres zum selben Preis? Das wird schwierig denke ich, da die besseren die gewünschten Vorteile besitzen, das hat alles seine Preis.


Letztendlich geht es doch um die Frage ob das Verhalten des Vermieters angreifbar ist?
- Reparaturkosten muss der Vermieter tragen
- die Gebäudeversicherung hingegen ist auf die Nebenkosten umlagefähig

Im geschilderten SV verweigert der Vermieter notwendige Instandsetzungen und wartet darauf das Schadensfälle eintreten deren Beseitigung dann von der Gebäudeversicherung bezahlt werden. Hierdurch nimmt der bewusst horrende Versicherungsbeiträge in Kauf da er diese nicht selbst bezahlen muss, sondern den Mietern im Rahmen der Nebenkostenabrechnung im Rechnung stellt. Das könnte man auch als Vertrag zu Lasten Dritter ansehen.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Vermieter verweigert nicht Instandsetzung, sondern repariert wenn was kaputt geht. Hier wird ja nicht beklagt, dass der Vermieter keine Mängel behebt, sondern dass er nicht das Gebäude so aufhübscht und aufpimot, dass die Mieter sich wohlfühlen zu kleinen Preisen. In einem Objekt, in dem wenig Miete erzielt wird, kann auch nur wenig gemacht werden. Das sollte man bei der Anmietung einer solchen Wohnung beachten. Wo ist das Problem? Vermietung ist ein Geschäft und keine caritative Veranstaltung.

Wenn man Neubau-Vorteile haben möchte, dann soll man auch in einen Neubau ziehen. Da ist dann auch alles so wie man es gerne hat, und das hat alles auch seinen Preis.

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#10
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Vermieter verweigert nicht Instandsetzung, sondern repariert wenn was kaputt geht. Hier wird ja nicht beklagt, dass der Vermieter keine Mängel behebt, sondern dass er nicht das Gebäude so aufhübscht und aufpimot, dass die Mieter sich wohlfühlen zu kleinen Preisen. In einem Objekt, in dem wenig Miete erzielt wird, kann auch nur wenig gemacht werden. Das sollte man bei der Anmietung einer solchen Wohnung beachten. Wo ist das Problem? Vermietung ist ein Geschäft und keine caritative Veranstaltung.

Wenn man Neubau-Vorteile haben möchte, dann soll man auch in einen Neubau ziehen. Da ist dann auch alles so wie man es gerne hat, und das hat alles auch seinen Preis.


Beklagt werden hier die unverhältnismäßigen hohen Nebenkosten die dadurch entstehen das der Vermieter die Instandsetzung vernachlässigt. Das ist das Problem!

Dem Mieter kann nur empfohlen werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auch Einblick in den Gebäudeversicherungsvertrag zu neben und diesen nach eventuellen nicht umlagefähigen Zusatzleistungen zu überprüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
die dadurch entstehen das der Vermieter die Instandsetzung vernachlässigt. Das ist das Problem!

Das ist eine Vermutung - die Beweislast dafür liegt dummerweise beim Mieter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist eine Vermutung - die Beweislast dafür liegt dummerweise beim Mieter ...


........ dummerweise ist das beweisbar.

Denn die Richterin hat den Eigentümer genau gefragt, ob die Eigentümer über haupt daran interessiert sind, dass Haus zu halten und Instand zu halten (bzw. zu setzen).


#8 und #10 treffen voll den Punkt.

Das der Mieter in eine solche Police einsehen darf ( gerne auch mit einem Anwalt) das wusste ich nicht.
Danke.


-- Editiert von Marie47228 am 02.03.2020 17:19

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#13
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Marie47228):
Denn die Richterin hat den Eigentümer genau gefragt...


Und was hat der Eigentümer geantwortet?
Gab es denn zu diesem Sachverhalt bereits eine gerichtliche Auseinandersetzung, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Gebäude so aufhübscht und aufpimot



Das hat er aber getan !!! Oben hui unten pfui.
In dem er nur Äusserlichkeiten aufgehübscht hat und innen kann ja die Versicherung zahlen. Denn für den VM ist ja sichergestellt, dass er die steigende Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegt.

Wenn dem VM keine Schuld treffen würde, hätte ich hier keine Anfrage gestartet.

Denn eine Schrottimmobilie, wie es hier von dem einen oder anderen dargestellt wird, ist es nicht.
Deshalb finde ich es eine Schande, wie man so ein tolles Haus so verwahrlosen lassen kann, bzw, dem Wasser usw. überlassen kann.
Ein Haus in bester Lage, Alles in der Nähe, ob Einkauf, Versorgung, See oder Parkanlagen.
So viel nur zum ALTEN HAUS.

-- Editiert von Marie47228 am 02.03.2020 17:41

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#15
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Und was hat der Eigentümer geantwortet?


Er wüsste von den vielen Mängeln nichts. Hat der Hausmeister ihm nicht berichtet.
Und würde sich darum kümmern. Darauf warten wir noch heute.

Ergebnis:
VM hat die Klage zurückgezogen und trägt die Kosten. Stand Dezember 2018
Die Klage wurde angestrebt, wegen Mietminderung aufgrund von Mängel , sowie Nichtzahlung der Nebenkosten Nachzahlung.


-- Editiert von Marie47228 am 02.03.2020 17:58

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Schöne Geschichte ... ich bin total gerührt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Ich warte immer noch auf den Teil, wo die Richterin den Austauch intakter Rohre fordert ...



Ansonsten: auch Mieter können und dürfen Klage einreichen, wenn die Mängelbeseitigung gerichtsfest gefordert wurde und die Fristen abgelaufen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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