renovierungskosten bei auszug

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)
renovierungskosten bei auszug

in meinem mietvertrag steht, dass ich anteilig die renovierungskosten zahlen, muss, wenn ich ausziehe und ein renovierungsintervall noch nicht abgeschlossen ist.

ich habe die wohnung aber ohne tapeten übernommen und alles selbst tapiziert.

meine frage ist also, ob mein vermieter von mir überhaupt verlangen kann bei auszug alles neu zu streichen, da bei einzug nicht mal tapeten an der wand waren.

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46 Antworten
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#1
 Von 
Home1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Er könnte meiner Ansicht nach höchstens verlangen, dass Du alle Tapeten abreißt und die Wohnung so übergibst, wie Du sie übernommen hast. Allerdings, weiß ich nicht, wie es ist, wenn im Mietvertrag steht, alle Wände müssen mit Rauhfaser in weiß gestrichen übergeben werden.

Feste Renovierungsintervalle, wenn so im Mietvertrag festgelegt, sind ungültig. Dazu gibt es Urteile. Nur wenn im Mietvertrag zu den Intervallen so was in der Art steht, wie: "Je nach Zustand können die Intervalle auch länger oder kürzer sein" ist das rechtlich i. O.

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#2
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

in meinem mietvertrag steht nix drin, dass die wände mit rauhfaser tapiziert sein müssen. es stehen halt die renovierungsintervalle drin (die bei bedarf auch angepasst werden können) und dass die wohung im "ordnungsgemäßen zustand" übergeben werden muss. ich find das alles sehr schwammig formuliert. ordnungsgemäß kann ja in meinem fall ohne oder mit neu gestrichenen tapeten sein. ich sehs aber auch nicht ein, dass ich alle tapeten wieder abreißen muss.

-- Editiert von anja81 am 08.10.2007 16:01:32

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

ich find das alles sehr schwammig formuliert.

Sobald etwas eindeutig formuliert wird, erklärt der BGH es ja anschließend für ungültig.

Ich würde an Deiner Stelle erstmal mit dem Vermieter sprechen.

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#4
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

na der wird sicher wieder sagen, dass ich alles weißen MUSS.

könnte er mir rein theoretisch etwas in kosten stellen, wenn ich einfach alle tapeten beim auszug abreiße und die wohnung so übergebe, wie ich sie erhalten habe?

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Anja,

bau doch kein Schlachtfeld auf, wo noch gar keines ist. Bevor Du irgendjemandem etwas unterstellst, hör Dir doch wenigstens erst einmal an, was er tatsächlich sagt .

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#7
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

im mietvertrag steht nix von tapeten, außer bei dem schönheitsreparaturen. also dass man eben streichen, tapizieren muss.

in der klausel, wie die wohnung zu übergeben ist, steht : "hat der mieter änderungen in der überlassenen wohung vorgenommen, so hat er den ursprünglichen zustand spätestens bis zur beendigung des nutzungsverhältnisses wiederherzustellen."

naja und im nächsten abschnitt steht das wieder mit den schönheitsreparaturen und dass man anteilig zahlen muss, wenn man auszieht und die fristen sind nicht nicht voll beendet.

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#8
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

er hat mir doch gesagt, dass ich alles weißen muss.

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

na der wird sicher wieder sagen, dass ich alles weißen MUSS.

Das hörte sich eher wie eine Vermutung an.

könnte er mir rein theoretisch etwas in kosten stellen, wenn ich einfach alle tapeten beim auszug abreiße und die wohnung so übergebe, wie ich sie erhalten habe?

Rein von den Kosten bzw. dem Aufwand her, ist es einfacher, zu streichen als die Tapeten zu entfernen.

Wie lange ist das letzte streichen denn her und wie sieht die Bude jetzt aus (weiße Wände)?

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#10
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

also ich wohne hier genau 3 jahre. das problem ist, dass bei mir kein zimmer (außer bad) weiße wände hat. die sind alle in gelb und orangetönen gestrichen (in zwei zimmern auch die decke). ich müsste mindestens dreimal drüber, damit alles deckt. (falls es überhaupt deckt)

die tapete in der küche ist zudem schon an einigen stellen kaputt und müsste eh runter und neu drauf.

ich sehs halt nicht ein, dass ich beim auszug nochmal geld reinstecken muss. zumal ich auch solche sachen, wie tiefengrund selbst anbringen musste.

am liebsten würd ich alle tapeten und den ganzen bodenbelag rausreißen und ihm die wohnung einfach so übergeben. aber der wird dann sicher stink sauer sein.

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

wieso? klingt unlogisch.

die tapeten hab ich ja bezahlt und ich hab nicht die wände angestrichen. ich kann mir auch ein stück papier an die wand kleben und ein bild drauf malen, denn man kann das papier ja wieder von der wand lösen. die nackten wände waren selbst vom vormieter teilweise schon bemalt gewesen. falls ich alle tapeten abreiße wird man eh nichtmehr sehen, ob die farbig waren oder nicht.

-- Editiert von anja81 am 08.10.2007 17:04:27

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

falls ich alle tapeten abreiße

Du hast offensichtlich keine Ahnung, wovon Du da redest.

Glaub es mir, streichen ist wesentlicher einfacher.

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#14
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

ich hab nie behauptet, dass ich davon ahnung habe. mir ist klar, dass tapetenabreißen einem den letzten nerv kosten kann. fakt ist einfach, dass ich als studentin kein geld für farbe habe. ich kann es mir nicht leisten eine 53 quatradmeter große wohung zu streichen. ausserdem wie gesagt, muss die küche eh komplett neu gemacht werden.

ich würd einfach nur gern wissen, was einem vermieter das recht gibt auf weiße wände beim auszug, wenn beim einzug nicht eine tapete an der wand war.

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Irgendwie kann ich das noch nicht ganz nachvollziehen.
Was hast Du Dir denn seinerzeit dabei gedacht, wie die Sache ausgehen würde (als Du die Wände farbig gestrichen hast) ?

Damals war übrigens sogar Geld für bunte (teurere) Farbe da.

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#16
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

sorry, aber für vorwürfe ist das hier der falsche weg. solche spitzfindigen kommentare kannst du dir gern sparen. ich muss mich hier nun wirklich nicht rechtfertigen, wieso ich damals geld hatte fürs renovieren.

ich bin immer davon ausgegangen, dass ich die tapete einfach entferne, wenn ich ausziehe. ich dachte mit den "änderungen" sind auch tapetenanbringung gemeint. ich wollte die wohung so übergeben, wie ich sie erhalten hatte.

einen weiteren kommentar kannst du dir gern sparen. danke.

-- Editiert von anja81 am 08.10.2007 17:44:17

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Kein Grund, gleich kiebig zu werden, ich will es ja nur verstehen.

ich wollte die wohung so übergeben, wie ich sie erhalten hatte.

Falls nicht vertraglich explizit etwas anderes vereinbart wurde, kannst Du das ja auch.

Da ich mich mit derartigen Arbeiten auskenne, wollte ich Dich nur im Vorfeld darauf hinweisen, das der Aufwand für 'Tapetenabreissen' von Mietern idR hemmungslos unterschätzt wird.

So, wie sie jetzt ist, kannst Du die Wohnung jedenfalls nicht zurückgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

schwamm drüber.

ich werd mit ihm nochmal reden. im vertrag steht jedenfalls nix von renovieren bei auszug oder etwas anderes dergleichen. da steht nur "ordnungsgemäß" und das heißt für mich eben, so wie bei einzug vorgefunden. egal ob schönheitreparaturen fällig sind oder nicht. wenn keine tapeten mehr dran sind, können auch schönheitsreparaturen (steichen) nichtmehr fällig sein.

danke trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
in meinem mietvertrag steht, dass ich anteilig die renovierungskosten zahlen, muss, wenn ich ausziehe und ein renovierungsintervall noch nicht abgeschlossen ist.


Was ist denn das für eine Diskussion ?? Dass die fragestellerin nicht renovieren muß, dürfte wohl schon mal eindeutig sein ! Schließlich klingt dieser oben zitierte Text eindeutig nacnh unwirksamen Klauseln.

Es bleibt daher nur die Frage, ob die Mieterin verpflichtet werden kann, die Tapeten wieder abzureißen, die sie aufgeklebt hat.

Dagegen spricht, dass Tapezieren kein Unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache ist, sondern etwas völliug normales ist und die Mietsache noicht beschädigt wurde.
Dafür spricht aber, dass die Mieterin die Wohnung ohne Tapeten gemietet hat und der Vermieter selbstverständlich vereinbaren kann, die Wohnung im gleichen Zustand zurückzuerhalten.

Wenn überhaupt hat der Mieter daher allenfalls einen Anspruch auf Entfernen der Tapeten. Einen Anspruch auf Neustreichen (womöglich sogar noch in weiß) hat er jedenfalls nicht.

Offen ist jetzt nur noch, ob die Vereinbarung, die Wohnung 'im gleichen Zustand zurückzugeben' wirksam vereinbart wurde. Dazu müßte man den Wortlaut des Vertrags genau kennen. Grundsätzlich erscheint mir eine solche Vereinbarung aber durchaus als möglich.

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#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Justice

Was ist denn das für eine Diskussion ?

Keine rechtliche, sondern eine praktische.

Mit den farbigen Tapeten kann sie die Wohnung nicht zurückgeben.

Also, entweder Tapeten entfernen (viel Aufwand) und evtl. noch Stress mit dem VM, oder weiß streichen (weniger Aufwand) und kein Stress.

Quasi freie Auswahl.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

@justice005

mit den renovierungkosten meine ich die schönheitsreparaturen (die lt. vertrag ja auch streichen mit einbeziehen)

endlich mal einer der meine logik versteht. da ich in die wohnung eingezogen bin mit nackten wänden hat er auch keinen anspruch auf tapeten, die auch noch frisch geweißt sind.

ich würde die wohung nie im leben so bunt übergeben. ich seh eben nur den aufwand und vorallem die kosten beim abreißen der tapeten geringer, als beim dreimal überstreichen.

"im gleichen zustand" steht nirgens. nur im "ordnungsgemäßen zustand". und eben, daß änderungen, die vorgenommen wurden, bei auszug rückgängig gemacht werden müssen. mich würde halt interessieren, ob diese "änderungen" auch tapeten beinhalten.

-- Editiert von anja81 am 08.10.2007 22:28:29

-- Editiert von anja81 am 08.10.2007 22:29:26

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#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Jetzt noch.

Könntest Du mir den persönlichen Gefallen tun und Dich anschließend berichtend noch einmal melden ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

@Mortinghale
du willst ja nur hören, dass du recht hattest und, dass die idee mit dem abreißen ein eigentor von mir war, stimmts? :)

wie gesagt, die küche muss eh neu... das kann ja gern der nachmieter neu tapizieren, wenns einmal ab ist. ich mach doch net extra noch neue tapete in die küche nur damit mein vermieter seinen frieden findet.

er hätte die wohnung ja mit tapete vermieten können... aber hat er net. ergo bekommt er den "rohbau" ohne tapete und fußbodenbelag zurück. das isses mir wert.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wie schon gesagt: Ohne genaue Kenntnis des Vertrags will ich mich nicht festlegen, ob du die Tapeten abreißen mußt oder nicht.

Streichen (!!) mußt Du aber definitiv nicht, da die Vertragsklauseln nach deiner Schilderung unwirksam sind.

Man muß halt unterscheiden zwischen 'Renovieren' --> mußt Du nicht

und eben 'Wiederherstellen' --> mußt du ggf schon.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

ist ein standartvertrag. erst werden die fristen für die schönheitreparaturen genannt, dann steht in der nächsten klausel, dass sie flexibel sien können, je nach zustand der wohnung. und dann steht da eben, dass bei auszug anteilig die kosten für noch nicht erledigte schönheitsreparaturen getragen werden müssen, falls diese nicht schon erledigt sind oder das intervall noch nicht beendet ist, so dass diese fällig wären. aber damit kann mein vermieter ja nicht die tapeten mit einbeziehen (hoffe ich mal). eine schönheitsreparatur kann er ja eigentlch nur für was verlagen, dass es beim einzug schon gab... die tapeten gabs da ja noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Anja

Hören will ich das nicht unbedingt; es ist nur so, daß bisher noch jeder meiner Mieter, der die Tapeten abreissen sollte, anschließend noch ein paar Extratage (über das offizielle Mietende hinaus) dafür gebraucht hat.
Abgesehen davon habe ich schon jede Menge Wohnungen selber renoviert und kenne die diversen Arbeitsaufwände.

Möglich wäre schließlich auch eine Kombination zwischen Abreissen (Küche) und Streichen (Rest).

@Justice

ob du die Tapeten abreißen mußt oder nicht.

Streichen (!!) mußt Du aber definitiv nicht


An einem von beidem wird aber wegen der bunten Wände kein Weg vorbeiführen.


0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und dann steht da eben, dass bei auszug anteilig die kosten für noch nicht erledigte schönheitsreparaturen getragen werden müssen, falls diese nicht schon erledigt sind oder das intervall noch nicht beendet ist, so dass diese fällig wären <hr size=1 noshade>


Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. (Urteil vom 18.10.2006, AZ: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2052/06" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06: Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen">VIII ZR 52/06</a>)

Du mußt also auf Grund dieser Klausel weder Rnovieren noch etwas bezahlen.

Was die Tapeten betrifft: Ist irgendetwas extra geregelt, in welchem Zustand die Wohnung bei Auszug auszusehen hat (also abgesehen von der Klausel) ?

Falls nein, können die Tapeten hängen bleiben. Falls ja, bitte den Text zitieren.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

ich werde meinem vermieter mal vorschlagen, ob ich nur die küche ohne tapete übergeben kann. das wäre zumindest ein kompromiss, der ok für mich ist.

und wieso müssen, deine mieter immer die tapete abreißen? ich würde gern wissen, wieso das viele vermieter verlagen. die könnten doch froh sein, wenn die tapete dran bleibt, oder? ich meine, mein vermieter will ja die tapete auch mit allem mitteln behalten.

-- Editiert von anja81 am 08.10.2007 23:02:43

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
anja81
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 8x hilfreich)

@justice005

alles was dazu drin steht ist: "im ordungsgemäßen zustand". das ist alles. der rest dreht sich um die schönheitsreparaturen. nur was das "ordnungsgemäß" heißt, würd ich gern mal wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
An einem von beidem wird aber wegen der bunten Wände kein Weg vorbeiführen


In diesem Fall ausnahmesweise nicht ! da die Wohnung zu Beginn nicht tapeziert war, liegt durch die nunmehr bunten Tapeten keine Beschädigung (oder des unsachgemäßen Gebrauchs)der Mietsache vor. Daher greift der Grundsatz nicht, der sonst immer greift.

Was Du beschreibst, gilt nur, wenn der Mieter z.B. weiße Wände erhält, sie bunt pinselt, und eben hinterher wieder in den Ursprungszustand versetzen muß. Das kann aber nicht gelten, wenn vorher die Wände blank und nackig waren.


Daher kommt es vorliegend nur darauf an, ob der Ursprungszustand geschuldet wird oder nicht. Deshalb habe ich nochmal nach den möglicherweise entsprechenden Vereinbarungen gefragt.


0x Hilfreiche Antwort

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