Rohrverstopfung - Muss die Hausverwaltung erstmal die Rechnung bezahlen?

24. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
nelda
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rohrverstopfung - Muss die Hausverwaltung erstmal die Rechnung bezahlen?

Hallo,
ich hatte im März eine Rohrverstopfung. Dusche, Wanne und Abfluss in der Küche waren absolut dicht. Ich meldete dies also der Hausverwaltung, die schickten mir einen Klempner, der die Verstopfung beseitigte. Ich fragte den Klempner, was die Ursache war und er sagte mir, er hat nichts gefunden, das war nur Fett, was die Verstopfung verursacht hat. Ich bekam dann die Rechnung vom Klempner und schickte sie weiter an die Hausverwaltung, da ich der Meinung bin,der Auftraggeber erhält auch die Rechnung und kann dieses gegebenfalls auf mich umlegen. Auch teilte ich der Hausverwaltung mit, das ich die Rohrreinigung nicht bezahle, da mein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann. Zwei Monate später schickte mir die Hausverwaltung die Rechnung wieder zurück, mit dem Hinweis, es sei egal, wer der Auftraggeber war, ich müsste die Rechnung zahlen, weil ich sie verschuldet hätte. Der Klempner behauptet jetzt, er hätte Bowlespiker und Brottütenverschlüsse aus dem Abfluss geholt. Wie soll ich mich verhalten? Muss die Hausverwaltung als Auftraggeber nicht in jedem Fall erstmal die Rechnung bezahlen unabhängig von Eigenverschulden oder nicht?
Danke für eure Antworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... was immer die ursache war: die hv müsste dir das verschulden nachweisen, um dir die kosten anzulasten. ansonsten hat die hv die kosten zu übernehmen, weil dieser einsatz dann zu den normalen instandhaltungsarbeiten zählt. solche rohrverschlüsse bauen sich in der regel über jahre hin auf - wie du auch schreibst - durch fett- und seifen ablagerungen, kalk, seifen usw.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Beim ersten Besuch hat der Klempner Fett als Ursache angegeben (dies würde zu Lasten des Mieter gehen).
Nun hat er Bowlespiker und Brottütenverschlüsse angegeben (auch das würde zu Lasten des Mieter gehen).
Der Klempner hat sich also selbst widersprochen! Wenn er keine korrekte Aussage über die Art der Verstopfung (und dadurch die Schuld) machen kann, muß der VM zahlen.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ morthi
hey, morthi: ergibt nicht minus mal minus plus? :)

@ michu
*fett* ginge dann zulasten des mieters, wenn er sein fritierfett über den ausguss *entsorgen* wollte. fett, haare und seife gehen aber bei jedem duschen usf mit weg und lagern sich über jahre hin an den rohrwänden ab. nach 30 jahren ist so ein teil an kritischen stellen mehr oder minder dicht. ich wette darauf, dass das haus ein entsprechendes alter hat ...

-- Editiert von blaubär49 am 24.06.2008 15:47:20

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LisaLuft
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

du mußt die Rechnung nur bezahlen, wenn der Klempner eindeutig Nachweisen kann, das du den Abfluß verstopft hast.

Machen wir es an einem Beispiel fest:
Eine weibliche Person wirft Ihre BInden,Tampos in den WC was zu einer Verstopfung führt. Ergo solange die Binden und Tampos in deinem Abwasserrohr sind bist eindeutig du (die weibliche Person) in deiner Wohnung der Verursacher. Sobald die tampos in der Hauptleitung sind kann nicht mehr nachgewiesen werden wer im HAus die Binden ins WC geworfen hat somit ist der Hausbesitzer dran.

Lisa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nelda
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure antworten. wer im endeffekt bezahlen muss,werden wir noch sehen. jetzt geht es mir aber erst mal darum: die HV hat den auftrag ausgelöst, also muss sie doch auch erst mal bezahlen, oder? was sie dann auf mich umlegt, werden wir ja sehen.so hab ichs jedenfalls im "Hausverwaltungs ABC" gelesen. :zoff:

-- Editiert von nelda am 25.06.2008 11:56:31

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Genau so ist es. Wer die Musik bestellt muss diese auch bezahlen. Die HV ist Vertragspartner des Rohrreinigers und hat auch dessen Leistungen zu bezahlen.

Hat die HV dann das Gefühl in dir den Schuldigen für die Verstopfung gefunden zu haben und kann dies auch nachweisen, dann kann sie dich dazu auffordern den Rechnungsbetrag des Rohrreinigers zu ersetzen.



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

@TufkaM

quote:
Hey, das ist mal eine tolle Theorie

Fett (dies würde zu Lasten des Mieter gehen)

plus

Bowlespiker und Brottütenverschlüsse (auch das würde zu Lasten des Mieter gehen)

ergibt

der VM muß zahlen



Wie kommst du denn auf den Unsinn?

@blaubär49
Fett und Gegenstände:
Lass dir mal von Morti die entsprechenden Urteile aufzeigen, er hat diese selbst in einem anderen aktuellen Thread hier zitiert :grins:

Nochmal: Der Reinigungsdienst hat sich selbst widersprochen, er kann also KEINE Ursache aufzeigen und daher geht das ganze zu Lasten des VM.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

quote:
Nochmal: 1. Aussage = Ich habe genau gesehen, wie der Angeklagte das Opfer erschossen hat.
2. Aussage = Ich habe genau gesehen, wie der Angeklagte das Opfer erstochen hat.

Schlußfolgerung: Der Angeklagte hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.


Schön, daß wir uns hier einig sind und es sich um eine falsche Anschuldigung handelt, denn das Opfer wurde schließlich erdrosselt :grins:

quote:
Im vorliegenden Fall ist es allerdings so, daß es sich bei der ersten Aussage um das handelt, was der TE noch so in Erinnerung hat.

Und weiter? Willst du nun behaupten, daß der Rohrreiniger das gar nicht gesagt hat? Warst du dabei?



Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

(Habe Dir doch mal das Az von dem Verfahren geschickt, bei dem ich einen solchen Zeugen auseinandergenommen habe).

Kannste mir auch mal schicken.



-----------------
"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ist doch unnütze Spekulation. Keiner von uns kann wissen was der Klempner ggf. vor Gericht aussagt und ob der Richter ihm glaubt.

Klar ist nur, dass, wenn der VM die Schuld des M an der Verstofung nicht schlüssig belegen kann, er Pech gehabt hat. Pieker und Verschlüssel würde ich dann aber schon dem Mieter anlasten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nelda
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, ich habe meinen Freund als Zeuge, der Klempner seinen Angestellten.
Das nimmt sich, glaub ich, beides nichts. Der Angestellte will seinen Job behalten und wird genau das sagen, was er soll. Mein Freund ist natürlich auf meiner Seite, also steht wieder Aussage gegen Aussage.
Ich lass es drauf ankommen, mal sehen, was als nächstes passiert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.761 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen