rücknahme der Frisgerechten Kündigung

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
mbsauger
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 20x hilfreich)
rücknahme der Frisgerechten Kündigung

Guten Morgen zusammen,

ich abe glaube ich eine für den Richtigen einfache Frage. Ich beabsichtige mit meiner "neuen" Freundin eine gemeinsame neue Wohnung zu suchen. Ich habe aber große Angst meine bisherige Wohnung(SAGA) nun zu Kündigen ohne eine neue zu haben. Kann ich meine Kündigung jederzeit zurückziehen, für den Fall, das ich keine neue Wohnung bis dahin gefunden habe? Oder steh ich dann auf der Strase?

Vielen Dank im vorraus
mbsauger

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Grundsätzlich kann eine Kündigung nicht zurückgezogen werden.

Man sollte so planen, dass:
1. der neue Mietvertrag so beginnt, dass der alte gekündigt wird und sich ein Monat Überschneidung ergibt.
2. der Monat Überschneidung kann dann genutzt werden, um ggf. die neue Wohnung herzurichten, die alte Wohnung zu renovieren und zum Umzug.

Dem Monat Mietdoppelzahlung entgehen nur ganz, ganz Schlaue mit der ganz großen Gefahr, tatsächlich auf der Straße zu stehen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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