Noch mal guten tag zusammen,
kann man von einem mietvertrag zurücktreten? Gibt es eine widerrufsfrist o.ä.?
unter anderem taucht folgende problematik auf:
die klausel über die höhe der mietkaution überschreitet 3 MM! (vom vermieter so verlangt)
außerdem ist uns bekannt, dass die kaution in bar gewünscht ist und nicht fest über ein sparbuch angelegt werden soll....
vielen dank für ihre hilfe, mit freundlichen grüßen,
m. michael
rücktritt vom vetrag
12. Januar 2004
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Frage vom 12. Januar 2004 | 23:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
rücktritt vom vetrag
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