rückzahlung der mietsicherheit

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
covenant
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
rückzahlung der mietsicherheit

hallo und ein gutes 2013! hoffe auch für mich, denn habe leider bis zum heutigen tag 1.1.2013 noch immer meine mietsicherheit i.h.von 1230,--nicht zurück bekommen!!!nichts vom vermieter seit übergabe d. alten whng. gehört war der 26.7.2012!! er meinte es muß erst die nebenkosten- strom u. heizkostenabrechnung erstellt sein! energieversorger ist der gleiche eigentümer wie auch wohnungsverwaltung! eigentlich hat die mietsicherheit doch damit rechtlich nichts zu tun?! es dient doch nur als deckung wenn mietezahlungen ausbleiben!! oder? ich bin sehr ärgerlich! wann mu? d. vermieter mir endlich meine mietsicherheit 1230,--euro zurück zahlen??? bitte, kann mir jemand helfen? es ist für mich eine menge geld!!! danke!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Mietsicherheit darf nur in Höhe einer möglichen Nebenkostennachzahlung einbehalten werden bis die Abrechnung vorliegt. Der Rest muss ausgezahlt werden.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Gab es schon die Nebenkostenabrechnung für 2011? Wenn ja, wie endete sie?
Auf jeden Fall bist du im Irrtum, dass die Kaution nicht für die Nebenkosten da ist. Sie ist dafür da, für SÄMTLICHE nach Ende des Mietverhältnis entstehenden Forderungen aufzukommen, auch für die Nebenkosten. Die Abrechnung für 2012 kann naturgemäß erst in 2013 erstellt werden. Aber wie hoch der Einbehalt ist hängt von den letzten Abrechnungen ab.

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