hallo,
ich hoffe mir kann auf die schnelle geholfen werden, ich hab den mietvertrag aufgrund schimmels annuliert, sprich ich bin schriftlich von dem mietvertrag zurueckgetreten, auf eine 50/50 zahlung der 3monatigen kuendigungsfrist hab ich mich nicht eingelassen, ich hab 1 monat nun noch bezahlt und meinem mieter 2x schriftlich gesagt, das ich mit 31.dez ausziehen moechte - keine reaktion.
nun hab ich ihm gestern noch ein email geschickt, das ich gerne bis freitag mittag die uebergabe haette, ansonsten wuerde ich ihm die schluessel per post schicken - genau so hat mir das unser anwalt auch gesagt.
jetzt meine frage, ich werde heut abend mit ihm telefonieren, aber ich denke er wird sich auf keinen kompromiss einlassen - was soll ich tun ? wirklich den schluessel per post schicken ? dann werde ich meine kaution nicht bekommen ... so denk ich mal .. dann klagen ?
oder soll ich ihm damit drohen, das ich eine mietzinsminderung fuer die 1,5 jahre rueckfordere (sofern das moeglich ist ), in denen mein schlafzimmer vom schimmel und wassereinbruch demoliert war ? dann zusaetzlich noch die monate des entsaftens des wassserschadens, wo wir auf der couch wohnten??
soll ich den schaden bei der baubehoerde zur anzeige bringen ?
ich bitte um rasche antworten, die zeit ist knapp..
danke euch !!
-- Editiert von roorback am 30.12.2004 15:38:54
-- Editiert von roorback am 30.12.2004 15:39:44
schimmel - mietvertrag zurueckgetreten - BITTE DRINGEND UM HILFE
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo roorback,
bei gesundheitlicher Gefährdung durch Schimmel ist eine außerordentliche fristlose Kündigung grds. möglich, allerdings tragen Sie die Beweislast der Gesundheitsgefährdung, sofern nicht ein grossflächiger Schimmelbefall vorliegt.
Ein Rücktritt bzw. Annulierung von Mietverträgen ist nicht möglich, sie könnten allenfalls den Mietvertrag anfechten, was bei Erfolg zu einer Nichtigkeit führt. Dazu bedürfte es aber einer arglistigen Täuschung bzw. Drohung durch den Vermieter bei Vertragsabschluss. Dies läßt sich Ihrem Beitrag nicht entnehmen.
Sofern Sie also nicht kündigen, besteht der Mietvertrag fort, Sie sollten daher die o.g. fristlose Kündigung nachholen. Bestreitet Ihr Vermieter die gesundheitliche Gefährdung, können Sie diese in einem selbständigen Beweisverfahren durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen feststellen lassen, die Kosten werden der unterlegenen Partei auferlegt.
Ich rate Ihnen dazu, umgehend einen RA z.B. des örtlichen Mietervereins einzuschalten.
MfG Gruwo
hllo,
danke fuer die antwort. taeuschung liegt keine vor, hab einen anwalt eingeschaltet der mir zur fristlosen kuendigung geraten hat(hab ich auch gemacht, und auf eine kompromissloesung gewartet, die nicht kam), eine aerztliches gutachten besteht auch, kinderaerztliches gutachten, da meine kinder probleme hatten die offensichtlich auf den schimmel zurueckzufueren sind.
der anwalt meinte eben, das ich, wenn der vermieter nicht antworte, den schluessel einfach per post senden sollte...
ein wassereindringen vor 1,5 jahren wurden nicht richtig behoben, der ganze waermeschutz ist feucht, schimmel ist an allen ecken dieser wand (schlafzimmer und wohnzimmer) eine erhoehte feuchtigkeit wurde gemessen.
ich hab noch viele beitraege hier im forum gelesen und bin nun der meinung, das eine uebergabe wichtig ist, vor allem ein protokoll - ansonsten koennt ich probleme bekommen.
nur, was ist wenn sich der vermieter weigert, zu uebernehmen ? miete zahle ich sicher nicht mehr, die koennte er nur einklagen, aber wenn ich noch die schluessel habe, da ja keine uebergabe stattgefdunden hat, dann bin ich ja quasi noch mieter.. oder?
kompliziert..kompliziert !!
danke fuer die nette hilfe !!
-- Editiert von roorback am 30.12.2004 18:04:15
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Läßt sich der Vermieter nicht auf einen Übergabetermin ein, sollten Sie unter Zeugen ein Wohnungsbanahmeprotokoll anfertigen und sich darin den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung von den Zeugen bestätigen lassen. Zusätzlich sollten sie die Wohnung auch fotografieren. Eine Zweitschrift dieses Protokolls können Sie zusammen mit allen Wohnungsschlüsseln (unter Zeugen) in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.
Allerdings reicht ein einfaches ärztliches Gutachten i.d.R. vor Gericht nicht als Begründung für eine fristlose Kündigung, wenn der Zusammenhang zwischen der Pilzart in der Wohnung und den Symptomen des Betroffenen nicht eindeutig festgestellt wird.
MfG Gruwo
super, danke !!
eine kleinigkeit noch, gerichtsstand ist der wohnort der vermieter oder der mieter(wohnung) ?
Zuständig ist der Bezirk, in dem sich die Wohnung befindet; § 29 a ZPO
.
MfG Gruwo
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