schimmelbildung und hausverwaltung..

4. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
JolandaR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
schimmelbildung und hausverwaltung..

Seit ein halbes Jahr haben wir in unser Wohnung Schimmelbildung in Schlafzimmer,in Küche und Wohnzimmer. In der Schlafzimmer ist der Situation ernst, wir haben inzwischen Schimmelgerät Alarms hingestelt und wann wir der Tur zumachen gibt das Gerät Alarm. Das bedeutet trotzdem Kalte mit öffnes Fenster schlafen. Wir haben es schriftlich gemeldet bei Hausverwaltung, die haben es 4 Wochen her angeschaut (Bauingenieur mitgenommen) und bisher haben wir noch nichts erfahren.
Die Kleider in der Schrank war auch bedeckt mit Schimmel und das bedeutet viel extra Wäsche .Bisher haben wir noch keine Mietminderung gezahlt und dass ist meine Frage, wass können wir am Beste noch machen in diese Situation ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Mietminderung oder fristlos kündigen.

Nach § 569 liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

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