schnell Kündigung d. Mietvertrags bei 2 Mietparteien

26. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
SamtWeich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
schnell Kündigung d. Mietvertrags bei 2 Mietparteien

Ich habe damals eine Wohnung gemietet wo ich meinen Freund nachtragen ließ! Mein Problem ist jetzt: Ich habe mich von meinen Freund getrennt und dieser will ausziehen aber erst wenn er eine neue Wohnung hat, alles noch normal. Mein ex hatte jetzt aber 8 Monate zeit gehabt sich eine Wohnung zu suchen und bewegt aber seine hintern nicht! Ich habe ihm schon angeboten das ich ausziehe aber das will er nicht denn "er will ausziehen". Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr in dieser Wohnung wohnen. Dieses wurde mir vom Arzt schriftlich bestätigt. Der Vermieter akzeptiert dieses Schreiben nicht. Und weiterhin besteht der Vermieter darauf, das beide Mietparteien damit einverstanden sind, damit ich
schnellst möglich raus komme aus dem Mietvertrag. Welche Möglichkeiten habe ich um so schnell wie möglich aus dem Vertrag heraus zu kommen, da mein Ex sich weiterhin weigert zu unterschreiben.
Brauche ganz dringend HILFE.







-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

wo ich meinen Freund nachtragen ließ

Was heißt das denn genau ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Welche Möglichkeiten habe ich um so schnell wie möglich aus dem Vertrag heraus zu kommen, da mein Ex sich weiterhin weigert zu unterschreiben...

Da bleibt Dir nur, diesen auf Abgabe einer Willenserklärung zu verklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SamtWeich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wo ich meinen Freund nachtragen ließ

Was heißt das denn genau ?

Also: Er mußte mit in den Mietvertrag eingetragen werden, da das Arbeitsamt einen Mietvertrag von ihm haben wollte.

Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr in dieser Wohnung wohnen.

Und was heißt das genau?

Ich Habe Epilepsie. Diese Anfälle werden bei mir durch Streß ausgelößt. Da jedes Treffen bzw. jegliche kommunikation mit ihm in Streit ausartet, bekomme ich dadurch immer Anfälle. Dadurch bin ich 6 Wochen im Krankenhaus gewesen. Von meiner Neurologin habe ich dann dieses Schreiben bekommen: Durch die Streßsituationen mit meinem Expartner kann ich nicht weiter mit ihm in einer Wohnung zusammenleben, da die Therapie dadurch stark beeinträchtig wird und dadurch in Gefahr ist und meine Anfälle wieder stärker werden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Du kannst ihn nur verklagen wenn er nicht freiwliig spurt.
Und: höre niemals auf das Arbeitsamt. Die haben keienn Anspruch darauf das er mit im MV, du hättest auch einen einen UNtermietvertrag mit ihm machen können. Nur fürs nächste mal...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SamtWeich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.....bin schon aufm weg zum Amtsgericht wegen kostenübernahme, und dann zum anwalt. Bin sehr dankbar für weitere tipps.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen