schweigepflichtentbindung termin zur räumungsklage

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
traurig77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schweigepflichtentbindung termin zur räumungsklage

ich streite seit monaten mit meinemr vermieter um meine wohnung. ich hatte die wohnung gekündigt, diese kündigung aber widerrufen wollen. dies hatte der vermieter n icht akzeptiert und nun gab es in der vergangenen woche eine gerichtstermin bezgl. einer räumungsklage. ich bin an depressionen erkrankt und wurde von meinem arzt krank geschrieben. daher bin ich zu diesem gerichtstermin nicht erschienen. eine krankschreibung habe ich. das gericht verlangt nun eine schweigepflichtentbindung von meinem arzt ist das rechtens ?

danke für antworten




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 87x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1144x hilfreich)

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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

quote:
ich streite seit monaten mit meinemr vermieter um meine wohnung. ich hatte die wohnung gekündigt, diese kündigung aber widerrufen wollen. dies hatte der vermieter n icht akzeptiert
Du nutzt die Wohnung widerrechtlich!
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und kann nicht einseitig Wiederrufen werden!
quote:
ich bin an depressionen erkrankt und wurde von meinem arzt krank geschrieben.
Wenn das dann wirklich so wäre müstest Du dem Gericht natürlich etwas an die hand geben, damit es die tragweite dieser schweren Erkrankung bewerten kann.
Das solltest Du schon im eigenen Interesse tun.

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#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 117x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12307.04.2010 14:29:17
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

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